Unterschiede zwischen den Revisionen 3 und 4
Revision 3 vom 2015-02-10 20:04:06
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Kommentar: Zusage eines Referenten liegt vor
Revision 4 vom 2015-02-16 19:08:06
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Eingeladen als Referent: Karsten Schmeißner Rechtshilfefond Klage gegen Grohnde Eingeladen als Referent: Karsten Schmeißner aus Detmold, Mitglied im Bündnis „Regionalkonferenz
AKW Grohnde abschalten“ und Vorstandsmitglied im Rechtshilfefonds „Atomerbe
Grohnde e.V.“

== Daten und Fakten zum AKW Grohnde: ==
 * Seit dem 1. Februar 1986 ist das Kraftwerk am Netz, die erste Kritikalität fand bereits am 1. September 1984 statt.
 * Schon in der Bauphase gab es starke Kritik. Es war bekannt, dass die für den Sicherheitsbehälter verwendete Stahlsorte aufgrund ihrer hohen Festigkeit
rissanfällig war. Sie hätte gegen einen besseren Werkstoff ausgetauscht werden können, der bereits in anderen AKW verwendet wurde. Auch beim
Reaktordruckbehälter, dem Herzstück eines jeden Reaktors, wurde eine alte Stahlsorte verwendet, obwohl es bekanntermaßen auch hier einen besseren
Werkstoff gab.
 * Als sogenannte „Vor-Konvoi-Anlage“ weist das AKW als Druckwasserreaktor der Baulinie 3 Schwächen im Vergleich zur neueren Baureihe 4 auf. Diese
sind gekennzeichnet durch geringere Werkstoffqualität, geringere Regelwerksanforderungen und ein konzeptionell schlechteres Anlagendesign.
 * Zu den konkreten Schwachstellen der Anlage gehören Mängel im Erdbeben- und Hochwasserschutz bei Extremereignissen, Bruchgefährdung durch starke
Krümmungen an Rohrleitungen der Druck führenden Umschließung und die Gefahr eines gleichzeitigen Ausfalls der Reaktorkern- und
Lagerbeckenkühlung, weil keine ausreichende Systemtrennung vorliegt. Diese Ergebnisse sind von der Physikerin Oda Becker in einem Gutachten
veröffentlicht worden.
 * Trotz dieser Sicherheitsdefizite wurde eine das System belastende thermische Leistungserhöhung des Reaktors vorgenommen. Außerdem kommen im Kern
MOX-Brennelemente zum Einsatz, die durch ihre spezifische Wirkungsweise ebenfalls das System zusätzlich belasten.
 * Nach einer Betriebszeit von über 30 Jahren erhöht sich die Gefahr alterungsbedingter Defekte. Die zu mangelhaften Qualitätsmerkmale der
Anlage werden weiter herab gesetzt.
 * Im Mai vergangenen Jahres traten bei der Revision der Anlage gleich mehrere unterschiedliche Mängel auf. Zunächst wurde ein Defekt des Generators
festgestellt, der daraufhin komplett ausgetauscht werden musste. Kurz darauf fand man im Reaktorkern abgebrochene Federteile von Drosselkörpern, die
nun ebenfalls in Intervallen komplett durch neue ersetzt werden müssen. Schließlich wurde eine defekte Armatur auf ungewöhnliche Weise geschweißt.
An dieser Stelle wurde deutlich, dass trotz aller Sicherheitsmaßnahmen Defekte auftreten können, die von keinem System erfasst werden, lange
unsichtbar bleiben und somit weitere Schäden verursachen können.

== Der Rechtshilfefonds „Atomerbe Grohnde e.V.“ und die Klage ==
 * Nach den Ereignissen der angesprochenen Revision beschlossen die Mitglieder der Regionalkonferenz, eine Klage gegen das AKW auf den Weg zu
bringen. Zu diesem Zweck wurde der Rechtshilfefonds gegründet.
 * Ziel des Rechtshilfefonds ist, durch finanzielle und fachliche Unterstützung Privatpersonen eine Klage zu ermöglichen, die normalerweise nicht die
erforderlichen Mittel haben.
 * Der Rechtshilfefonds besteht aktuell aus 21 Mitgliedern, die jeweils eine Einlage von 1000 Euro getätigt haben. Dieses Geld dient als finanzieller
Grundstock für das Verfahren. Die eigentlichen Verfahrenskosten sollen durch Spendengelder finanziert werden, um die Mitgliedereinlagen möglichst zu
erhalten.
 * Die Klage wird von zwei Klägern geführt, die jeweils ihre persönliche Betroffenheit durch einen AKW-Unfall geltend machen werden. Ihre große
Nähe zum AKW ist dabei sehr hilfreich.
 * Im Mittelpunkt der Klageschrift stehen die Absturzgefahren von Großflugzeugen, die auch gezielt stattfinden können, und die Gefahren von
Panzer brechenden Waffen. Geklagt wird gegen die Betriebsgenehmigung des AKW und somit gegen die Atomaufsichtsbehörde in Hannover.
 * Kläger und Rechtshilfefonds arbeiten zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit aus Hamburg, einem sehr erfahrenen Anwalt im Atomrecht, der erst
kürzlich Erfolg in der Klage gegen die Betriebsgenehmigung des Zwischenlagers am AKW Brunsbüttel hatte.
 * Ende Januar wurde Rechtsanwalt Wollenteit von den Klägern beauftragt, den niedersächsischen Umweltminister Wenzel in einem Antrag aufzufordern, dem
AKW Grohnde die Betriebsgenehmigung zu entziehen. Mit diesem Schritt ist das Verfahren eingeleitet worden. Nach Ablehnung oder dreimonatiger
Untätigkeit kann die Klage beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingereicht werden.
 * Es gibt zwei Möglichkeiten, diese Initiative zu unterstützen:

1. Mitglied im Rechtshilfefonds werden und mit einer Einlage von 1000 Euro das finanzielle Polster erhöhen.

2. Spenden eingeben, einmalig oder regelmäßig als Fördermitglied

+ 4. Jahre Fukushima: Andacht Martin Luther Kirche, Berliner Platz 17:30 Uhr +

+ 4. Jahre Fukushima: Mahnwache am Berliner Platz 18:00 Uhr +

Eingeladen als Referent: Karsten Schmeißner aus Detmold, Mitglied im Bündnis „Regionalkonferenz AKW Grohnde abschalten“ und Vorstandsmitglied im Rechtshilfefonds „Atomerbe Grohnde e.V.“

Daten und Fakten zum AKW Grohnde:

  • Seit dem 1. Februar 1986 ist das Kraftwerk am Netz, die erste Kritikalität fand bereits am 1. September 1984 statt.
  • Schon in der Bauphase gab es starke Kritik. Es war bekannt, dass die für den Sicherheitsbehälter verwendete Stahlsorte aufgrund ihrer hohen Festigkeit

rissanfällig war. Sie hätte gegen einen besseren Werkstoff ausgetauscht werden können, der bereits in anderen AKW verwendet wurde. Auch beim Reaktordruckbehälter, dem Herzstück eines jeden Reaktors, wurde eine alte Stahlsorte verwendet, obwohl es bekanntermaßen auch hier einen besseren Werkstoff gab.

  • Als sogenannte „Vor-Konvoi-Anlage“ weist das AKW als Druckwasserreaktor der Baulinie 3 Schwächen im Vergleich zur neueren Baureihe 4 auf. Diese

sind gekennzeichnet durch geringere Werkstoffqualität, geringere Regelwerksanforderungen und ein konzeptionell schlechteres Anlagendesign.

  • Zu den konkreten Schwachstellen der Anlage gehören Mängel im Erdbeben- und Hochwasserschutz bei Extremereignissen, Bruchgefährdung durch starke

Krümmungen an Rohrleitungen der Druck führenden Umschließung und die Gefahr eines gleichzeitigen Ausfalls der Reaktorkern- und Lagerbeckenkühlung, weil keine ausreichende Systemtrennung vorliegt. Diese Ergebnisse sind von der Physikerin Oda Becker in einem Gutachten veröffentlicht worden.

  • Trotz dieser Sicherheitsdefizite wurde eine das System belastende thermische Leistungserhöhung des Reaktors vorgenommen. Außerdem kommen im Kern

MOX-Brennelemente zum Einsatz, die durch ihre spezifische Wirkungsweise ebenfalls das System zusätzlich belasten.

  • Nach einer Betriebszeit von über 30 Jahren erhöht sich die Gefahr alterungsbedingter Defekte. Die zu mangelhaften Qualitätsmerkmale der

Anlage werden weiter herab gesetzt.

  • Im Mai vergangenen Jahres traten bei der Revision der Anlage gleich mehrere unterschiedliche Mängel auf. Zunächst wurde ein Defekt des Generators

festgestellt, der daraufhin komplett ausgetauscht werden musste. Kurz darauf fand man im Reaktorkern abgebrochene Federteile von Drosselkörpern, die nun ebenfalls in Intervallen komplett durch neue ersetzt werden müssen. Schließlich wurde eine defekte Armatur auf ungewöhnliche Weise geschweißt. An dieser Stelle wurde deutlich, dass trotz aller Sicherheitsmaßnahmen Defekte auftreten können, die von keinem System erfasst werden, lange unsichtbar bleiben und somit weitere Schäden verursachen können.

Der Rechtshilfefonds „Atomerbe Grohnde e.V.“ und die Klage

  • Nach den Ereignissen der angesprochenen Revision beschlossen die Mitglieder der Regionalkonferenz, eine Klage gegen das AKW auf den Weg zu

bringen. Zu diesem Zweck wurde der Rechtshilfefonds gegründet.

  • Ziel des Rechtshilfefonds ist, durch finanzielle und fachliche Unterstützung Privatpersonen eine Klage zu ermöglichen, die normalerweise nicht die

erforderlichen Mittel haben.

  • Der Rechtshilfefonds besteht aktuell aus 21 Mitgliedern, die jeweils eine Einlage von 1000 Euro getätigt haben. Dieses Geld dient als finanzieller

Grundstock für das Verfahren. Die eigentlichen Verfahrenskosten sollen durch Spendengelder finanziert werden, um die Mitgliedereinlagen möglichst zu erhalten.

  • Die Klage wird von zwei Klägern geführt, die jeweils ihre persönliche Betroffenheit durch einen AKW-Unfall geltend machen werden. Ihre große

Nähe zum AKW ist dabei sehr hilfreich.

  • Im Mittelpunkt der Klageschrift stehen die Absturzgefahren von Großflugzeugen, die auch gezielt stattfinden können, und die Gefahren von

Panzer brechenden Waffen. Geklagt wird gegen die Betriebsgenehmigung des AKW und somit gegen die Atomaufsichtsbehörde in Hannover.

  • Kläger und Rechtshilfefonds arbeiten zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit aus Hamburg, einem sehr erfahrenen Anwalt im Atomrecht, der erst

kürzlich Erfolg in der Klage gegen die Betriebsgenehmigung des Zwischenlagers am AKW Brunsbüttel hatte.

  • Ende Januar wurde Rechtsanwalt Wollenteit von den Klägern beauftragt, den niedersächsischen Umweltminister Wenzel in einem Antrag aufzufordern, dem

AKW Grohnde die Betriebsgenehmigung zu entziehen. Mit diesem Schritt ist das Verfahren eingeleitet worden. Nach Ablehnung oder dreimonatiger Untätigkeit kann die Klage beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingereicht werden.

  • Es gibt zwei Möglichkeiten, diese Initiative zu unterstützen:

1. Mitglied im Rechtshilfefonds werden und mit einer Einlage von 1000 Euro das finanzielle Polster erhöhen.

2. Spenden eingeben, einmalig oder regelmäßig als Fördermitglied

FEE-OWL/2015-03-09 (zuletzt geändert am 2015-04-03 17:04:15 durch KurtGramlich)

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