<> = Treffen der FAG Bauen und Sanieren 16.11.2023, 11:30 Uhr = == Tagesordnung == * 1. Feedbackgespräch zum Maßnahmenkatalog neues KSK * 2. Begleituntersuchung zur Energieleitlinie 2.0 DS Nr. 383-2023 * 3. Einsparungen durch Straßenbeleuchtungsabschaltung in Gütersloh == Notizen und Ergebnisse des Treffens == Anwesend: Bernd S., Petra P., Brigitte T., Thorsten S., Kurt G., Markus L. Abgemeldet: Nicht teilgenommen: Jörg H., Alexander K. === zu Top 1: Feedbackgespräch zum Maßnahmenkatalog neues KSK im Bereich Bauen und Sanieren, wie weiter? === * Welche Maßnahmen werden wir weiter bearbeiten: * 1.1.1.3. Quartierskonzepte, Stadtwerke haben Quartiere 2015 bearbeitet, siehe Broschüre Klimatisch * 1. Schritt Sachstand ermitteln * zu den Stadtwerken unter: [[https://ratsinfo.guetersloh.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZVxgfHqCBZfh-Z2cIEM9FLFNNf2hh0t3PHd9tIe3YRZr/Mitteilungsvorlage_110-2019.pdf#search=Klimaschutzbericht)| siehe Ziffer 4.1.2. ]], Ausschlußkriterium über Kommunale Wärmeplanung, * 2. Quartiersbüro mit Energieberater, Haus zu Haus Beratung, kostenlose Energieberatung, wie damals im Mädchenviertel, siehe auch Link oben unter Ziffer 4.1.3. * begleitend Beratung zu Klimafolgenanpassung, Hitzeschutz, Hochwasserschutz, * begleitend Beratung zu Mobilität * 3. Begleitung und Controlling, jedes Jahr 2 Konzepte bearbeiten * nächste Schritte: Gespräch mit der Verwaltung, Antrag formulieren, Vorabstimmung im Klimabeirat vor der Sitzung * Zustimmung im AUK und Start im Frühjahr 2024 === zu Top 2: vorgestellt in APBI, Vortrag von Claudia Reckefuß vom Büro Bröckling und Vullhorst aus Hövelhof === Zur Behauptung: Das Passivhaus sei unwirtschaftlich: * Folien und Berechnungen sind zu besprechen, ==== Fragen ==== * Wer hat die Begleituntersuchung beauftragt, * Was hat sich gekostet, welche Erkenntnisse wurden gewonnen? * Ergebnisse zusammentragen und eine Stellungnahme verfassen, * Warum werden die Energieleitlinien, die schon beschlossen sind nicht berücksichtigt? * Dort ist festgehalten: {{{ Bei größeren separat zu anderen Gebäuden auf dem Grundstück stehenden Neubauten ist der Passivhaus-Standard (u. a. Jahresheizwärmebedarf < 15 kWh/m2a) verbindlich, ein Abweichen ist nur in begründeten Einzelfällen möglich. Bei Erweiterungen (Anbauten) sind für diese die Anforderungen der EnEV (Energieeinsparverordnung) um 30 % zu unterschreiten und Passivhaus-Komponenten (Dämmung, Fenster, kontrollierte Wohnraumlüftungsanlagen) einzusetzen. }}} * Gleiches gilt für Sanierung mit Passivhaus-Komponenten. * Das ist politisch beschlossen. * Die Berechnungen von Frau Reckefuß sind selbst Fachleuten nicht schlüssig, Kosten werden nicht genau erklärt. * Warum wird in der Betrachtung nicht berücksichtigt, dass Fördermittel fließen können, für einen Standard KfW 40 EH gibt es Förderung und die Umrechnung aus PHPP in KFW 40 funktioniert, weil das Passivhaus sogar noch besser ist. ==== Todo ==== * PHPP Berechnung anfordern * AG bilden und Stellungnahme schreiben, Klaus Michael beteiligen * Bezug auf Frankfurt, dort werden Passivhäuser wirtschaftlich gebaut * örtliche Projekte hinzuziehen, veränderte Zinssätze betrachten === zu Top 3: Einordnung Stromverbrauch und Einsparpotential durch Straßenbeleuchtung (aktuelle politische Diskussion) === == Weitere Seiten zum Klimabeirat == <>