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Describe ManfredDuemmer/Leserbrief/2023-05-21 here. | Bezug: Artikel in der NW Bielefeld - Teil Wirtschaft - vom 16. Mai 2023 "Auch unter der Erde muss sich was tun"" Im Artikel wird zu Recht auf die Tatsache hingewiesen, dass Undichtigkeiten öffentlicher Kanäle in Deutschland ein gravierendes Problem hinsichtlich möglicher Belastungen für das Grundwasser darstellen. Neben ca. 100.000 km öffentlichen gibt auch ca. 200.000 km private Kanäle in NRW. Nach Angaben von Kommunen und Fachverbänden wie der DWA e.V. ergaben Dichtheitsprüfungen privater Kanäle eine Schadenquote von 60% bis 75%, über ein Drittel davon mit kurzfristigem Sanierungsbedarf. Die Anforderungen an eine regelmäßige Dichtheitsprüfung in der sog. Selbstüberwachungsverordnung Abwasser wurden von den Parteien in den Landesregierungen mit Rücksicht auf Grundstückseigentümer und potentielle Wähler*innen seit 2013 immer weiter reduziert. Die Regelungen in der von Fachleuten erarbeiteten DIN 1986-30 wurden nur ansatzweise umgesetzt. So sind jetzt Dichtheitsprüfungen privater Kanäle z.B. nur „anlassbezogen und in begründeten Verdachtsfällen“ vorgeschrieben. Mit dem Ergebnis, dass spätestens ab 2020 fast nichts mehr passierte. Obwohl es den Kommunen möglich ist, fachlich erforderliche Anforderungen in ihrer Entwässerungssatzung zu regeln, haben in NRW bisher nur ganz wenige Kommunen davon Gebrauch gemacht – in OWL wohl keine. Das Grundwasser ist und bleibt somit „Bioreaktor“ für das Abwasser aus undichten öffentlichen und privaten Kanälen. Manfred Dümmer Bielefeld |
Bezug: Artikel in der NW Bielefeld - Teil Wirtschaft - vom 16. Mai 2023 "Auch unter der Erde muss sich was tun""
Im Artikel wird zu Recht auf die Tatsache hingewiesen, dass Undichtigkeiten öffentlicher Kanäle in Deutschland ein gravierendes Problem hinsichtlich möglicher Belastungen für das Grundwasser darstellen.
Neben ca. 100.000 km öffentlichen gibt auch ca. 200.000 km private Kanäle in NRW. Nach Angaben von Kommunen und Fachverbänden wie der DWA e.V. ergaben Dichtheitsprüfungen privater Kanäle eine Schadenquote von 60% bis 75%, über ein Drittel davon mit kurzfristigem Sanierungsbedarf.
Die Anforderungen an eine regelmäßige Dichtheitsprüfung in der sog. Selbstüberwachungsverordnung Abwasser wurden von den Parteien in den Landesregierungen mit Rücksicht auf Grundstückseigentümer und potentielle Wähler*innen seit 2013 immer weiter reduziert.
Die Regelungen in der von Fachleuten erarbeiteten DIN 1986-30 wurden nur ansatzweise umgesetzt. So sind jetzt Dichtheitsprüfungen privater Kanäle z.B. nur „anlassbezogen und in begründeten Verdachtsfällen“ vorgeschrieben. Mit dem Ergebnis, dass spätestens ab 2020 fast nichts mehr passierte.
Obwohl es den Kommunen möglich ist, fachlich erforderliche Anforderungen in ihrer Entwässerungssatzung zu regeln, haben in NRW bisher nur ganz wenige Kommunen davon Gebrauch gemacht – in OWL wohl keine. Das Grundwasser ist und bleibt somit „Bioreaktor“ für das Abwasser aus undichten öffentlichen und privaten Kanälen.
Manfred Dümmer Bielefeld