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Kommentar: Kurzbeschreibung unserer Ziele
Revision 9 vom 2013-11-02 22:05:01
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Aktiv für das Passivhaus

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Ziele des Projektes

  • Über das Passivhaus informieren
  • Nachfrage nach Passivhausplanern schaffen
  • Nachfrage für Qualifizierung im Handwerk schaffen (HBZ)
  • Informations-Netzwerk der Willigen aufbauen
    • Architekten und Entscheider im Kreises Gütersloh ansprechen
    • Fortbildungen für Architekten im Themenbereich Passivhaus anbieten
    • Ständige Information, Fortschritte weitergeben
      • Sammlung gebauter Passivhäuser
      • Sammlung von Herrstellern von Passivhaus-Zertifizierten Produkten im Kreis Gütersloh
      • Ausstellungen organisieren
      • Busfahrten zu interessanten Objekten im Kreis Gütersloh durchführen
  • Passivhaus zum Minimalstandard bei Neubauten im Kreis Gütersloh festsetzen
    • Kreis Gütersloh beschließt Passivhaus als Grundlage
    • Kommunen des Kreises Gütersloh haben Passivhaus Beschluß
    • Öffentliche kommunale Bauten sollten Vorbild sein
    • Vorzeige-Sanierung - Sozialwohnungen - Altbau warmmietenneutral sanieren


  • Aufbau eines Informations-Netzwerks der Planungsämter (Bebauungspläne)
  • 100 % klimaneutrale Kreisverwaltung Gütersloh bis 2020. Wenn das Ziel auf 2030 verschoben wird, weil es heute nicht realistisch erscheint, sollten auf jeden Fall konkrete Ziele bis 2020 (z.B. 50%) festgesetzt werden. Unterstützend zur Umsetzung wäre der Beschluss, dass bei Neubauten und Sanierungen der PH-Standard erreicht werden soll.
  • Die Kreisheimstätte als Eigenbetrieb wird in die Umsetzung der Klimaziele einbezogen, kurzfristig wird ein PH-saniertes Bestandsgebäude oder PH-Neubau für Sozialwohnungen als Vorzeigeprojekt umgesetzt.
  • Werbung für eine Ausbildung im Handwerk. Wenn die thermische Energiewende erreicht werden soll, werden qualifizierte Handwerker gebraucht. Diese Arbeitsplätze sind zukunftsfähige, anspruchsvolle Arbeitsplätze.(Zur Zeit sind die Abschlüsse von Lehrverträgen im Handwerk rückläufig)
  • Die Kommunen im Kreis Gütersloh verpflichten sich, für alle neu aufzustellenden Bebauungspläne ein Energiekonzept zu erarbeiten, dass die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes des Kreises Gt fördert und eine energetische Qualitätssicherung erreicht.
  • Der Kreis Gütersloh und die Kommunen im Kreis vereinbaren, in Abstimmung mit der Landesregierung, dass PHPP-Berechnungen gleichwertig zu den EnEV-Nachweisen im Baugehmigungsverfahren anerkannt werden, damit keine zusätzlichen Kosten für die Bauherren anfallen.

Ziele sollten SMART formuliert sein

S spezifisch

M messbar

A angemessen

R relevant

T terminierbar


PassivhausProjekt/Ziele (zuletzt geändert am 2022-03-02 15:34:47 durch KurtGramlich)

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