Es geht darum, dass im Rahmen der Baugenehmigung/-abnahme Fahrradabstellplätze mit KfZ-Stellplätzen gleich gestellt werden. Die Landesbauordnung schreibt das im § 51 Absatz 1 vor.

hier der Auszug aus der Landesbauordnung

§ 51 Stellplätze und Garagen, Abstellplätze für Fahrräder

(1) Bei der Errichtung von baulichen Anlagen und anderen Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr zu erwarten ist, müssen Stellplätze oder Garagen hergestellt werden, wenn und soweit unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsverhältnisse und des öffentlichen Personenverkehrs zu erwarten ist, dass der Zu- und Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeug erfolgt (notwendige Stellplätze und Garagen). Hinsichtlich der Herstellung von Fahrradabstellplätzen gilt Satz 1 sinngemäß. Es kann gestattet werden, dass die notwendigen Stellplätze oder Garagen innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellung der Anlagen hergestellt werden.

(2) Wesentliche Änderungen von Anlagen nach Absatz 1 oder wesentliche Änderungen ihrer Benutzung stehen der Errichtung im Sinne des Absatzes 1 gleich.

(3) Die Stellplätze und Garagen sind auf dem Baugrundstück oder in der näheren Umgebung davon auf einem geeigneten Grundstück herzustellen, dessen Benutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert ist. Die Bauaufsichtsbehörde kann, wenn Gründe des Verkehrs dies erfordern, im Einzelfall bestimmen, ob die Stellplätze auf dem Baugrundstück oder auf einem anderen Grundstück herzustellen sind. Fahrradabstellplätze sind auf dem Baugrundstück herzustellen.

Für KfZ-Stellplätze schreibt die Garagenverordnung die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze vor. Das ist bei Fahrrädern nicht so. Hier soll die Stellplatzforderung an dem "zu erwartenden Bedarf" gekoppelt werden. Der modal-split ist dazu ein möglicher Indikator.

Eine Möglichkeit zur Förderung des Radverkehres wäre durch politische Beschlüsse entsprechende kommunale Richtzahlen für Fahrradabstellplätze zu errichten.

Ein Beispiel ist der Beschluss der Stadt Hilden (nahe Düsseldorf)

unter diesem Link findet ihr die Satzung

http://www.hilden.de/sv_hilden/Unsere%20Stadt/Rathaus/Ortsrecht/VI-07%20Fahrradabstellplatzsatzung.pdf

Vielleicht könnt ihr mit diesen Informationen eine Verbesserung für den Radverkehr erreichen.

Viele Grüße aus Gütersloh Gabi Diekötter

VerkehrsWende/LandesBauOrdnung (zuletzt geändert am 2015-03-19 16:17:15 durch KurtGramlich)

Alle Inhalte in diesem Wiki stehen unter der Creative Commons SA 4.0 DE Lizenz