Unterschiede zwischen den Revisionen 12 und 13
Revision 12 vom 2021-01-27 11:40:12
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Revision 13 vom 2021-01-27 11:40:51
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''Auffällig ist, dass seit mehr als 20 Jahren die Höchstsumme der max. Strafzahlung seit mehr als 20 Jahren nicht angehoben wurde. Selbst wenn man konservativ von einer jährlichen Preissteigerung von 2% ausgeht, sollten es mittlerweile € 70.000 sein!!'' ''Auffällig ist, dass die Höchstsumme der max. Strafzahlung seit mehr als 20 Jahren nicht angehoben wurde. Selbst wenn man konservativ von einer jährlichen Preissteigerung von 2% ausgeht, sollten es mittlerweile € 70.000 sein!!''

Hier sammeln wir die Informationen aus den Kommunen des Kreises Gütersloh zum Thema Baumschutz gesammelt.

  • Borgholzhausen hat keine Baumschutzsatzung, lt. Anfrage 12.1.2021

  • Gütersloh hat eine Baumschutzsatzung, Inkrafttretung 1/2004, lt. Anfrage 8.1.2021 - bei Zuwiderhandlung Strafzahlung max. € 50.000
  • Halle / Westfalen hat keine Baumschutzsatzung, lt. Anfrage 11.1.2021

  • Harsewinkel hat eine Baumschutzsatzung,Inkrafttretung 10/2015 Anfrage 11.1.2021 - bei Zuwiderhandlung Strafzahlung max. € 50.000
  • Herzebrock-Clarholz hat keine Baumschutzsatzung, lt. tel. Anfrage 11.1.2021

  • Langenberg hat keine Baumschutzsatzung, lt. tel. Anfrage 11.1.2021

  • Rheda-Wiedenbrück hat keine Baumschutzsatzung, lt. tel. Anfrage 11.1.2021

  • Rietberg hat keine Baumschutzsatzung, lt. Anfrage 11.1.2021

  • Schloß Holte-Stuckenbrock hat keine Baumschutzsatzung, lt. Anfrage 11.1.2021

  • Steinhagen hat eine Baumschutzsatzung, Inkrafttretung 7/2001, lt. Anfrage 11.1.2021 - bei Zuwiderhandlung Strafzahlung max. € 50.000.2020 wurden 20 Bäume wg. Baumassnahmen gefällt, 61 neue gepflanzt
  • Versmold hat eine Baumschutzsatzung, Inkrafttretung 1/2005 lt. Anfrage 11.1.2021 - bei Zuwiderhandlung Strafzahlung max. € 50.000
  • Verl hat keine Baumschutzsatzung, lt. Antwort 11.1.2021. Bisher sei eine Baumschutzsatzung nicht nötig gewesen, aufgrund des Klimawandels wissen die Bürger um die Bedeutung der Bäume

  • Werther hat eine Baumschutzsatzung, Inkraftretung 12/2000, lt. Anfrage 25.1.2021 - bei Zuwiderhandlung Strafzahlung max. € 50.000

Lt. Auskunft div. Verwaltungen werde das Thema Baumschutz zum Teil über die Bauverordnung geregelt. Oder oft über das gemeinsame Gespräch individuell gelöst. Auffällig ist, dass die Höchstsumme der max. Strafzahlung seit mehr als 20 Jahren nicht angehoben wurde. Selbst wenn man konservativ von einer jährlichen Preissteigerung von 2% ausgeht, sollten es mittlerweile € 70.000 sein!!

BaumschutzSatzung (zuletzt geändert am 2021-01-28 20:18:23 durch KurtGramlich)

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