Hier sammeln wir die Informationen aus den Kommunen des Kreises Gütersloh zum Thema Baumschutz gesammelt. * Borgholzhausen hat '''keine''' Baumschutzsatzung, lt. Anfrage 12.1.2021 * Gütersloh hat eine Baumschutzsatzung, Inkrafttretung 1/2004, lt. Anfrage 8.1.2021 - bei Zuwiderhandlung Strafzahlung max. € 50.000 * [[https://fee-owl.de/download/210128_Baumschutzsatzung_Guetersloh_2008.pdf | Baumschutzsatzung Gütersloh ]] * Halle / Westfalen hat '''keine''' Baumschutzsatzung, lt. Anfrage 11.1.2021 * Harsewinkel hat eine Baumschutzsatzung,Inkrafttretung 10/2015 Anfrage 11.1.2021 - bei Zuwiderhandlung Strafzahlung max. € 50.000 * [[https://fee-owl.de/download/210128_Baumschutzsatzung_Harsewinkel_2015.pdf | Baumschutzsatzung Harsewinkel ]] * Herzebrock-Clarholz hat '''keine''' Baumschutzsatzung, lt. tel. Anfrage 11.1.2021 * Langenberg hat '''keine''' Baumschutzsatzung, lt. tel. Anfrage 11.1.2021 * Rheda-Wiedenbrück hat '''keine''' Baumschutzsatzung, lt. tel. Anfrage 11.1.2021 * Rietberg hat '''keine''' Baumschutzsatzung, lt. Anfrage 11.1.2021 * Schloß Holte-Stuckenbrock hat '''keine''' Baumschutzsatzung, lt. Anfrage 11.1.2021 * Steinhagen hat eine Baumschutzsatzung, Inkrafttretung 7/2001, lt. Anfrage 11.1.2021 - bei Zuwiderhandlung Strafzahlung max. € 50.000.2020 wurden 20 Bäume wg. Baumassnahmen gefällt, 61 neue gepflanzt * [[https://fee-owl.de/download/210128_Baumschutzsatzung_Steinhagen_2012.pdf | Baumschutzsatzung Steinhagen ]] * Versmold hat eine Baumschutzsatzung, Inkrafttretung 1/2005 lt. Anfrage 11.1.2021 - bei Zuwiderhandlung Strafzahlung max. € 50.000 * [[https://fee-owl.de/download/210128_Baumschutzsatzung_Versmold_2004.pdf | Baumschutzsatzung Versmold ]] * Verl hat '''keine''' Baumschutzsatzung, lt. Antwort 11.1.2021. Bisher sei eine Baumschutzsatzung nicht nötig gewesen, aufgrund des Klimawandels wissen die Bürger um die Bedeutung der Bäume * Werther hat eine Baumschutzsatzung, Inkraftretung 12/2000, lt. Anfrage 25.1.2021 - bei Zuwiderhandlung Strafzahlung max. € 50.000 * [[https://fee-owl.de/download/210128_Baumschutzsatzung_Werther_2007.pdf | Baumschutzsatzung Werther ]] Lt. Auskunft div. Verwaltungen werde das Thema Baumschutz zum Teil über die Bauverordnung geregelt. Oder oft über das gemeinsame Gespräch individuell gelöst. ''Auffällig ist, dass die Höchstsumme der max. Strafzahlung seit mehr als 20 Jahren nicht angehoben wurde. Selbst wenn man konservativ von einer jährlichen Preissteigerung von 2% ausgeht, sollten es mittlerweile € 70.000 sein!!'' Allerdings ist die '''max. Höhe des Bußgeldes landesgesetzlich abschließend und nicht veränderbar''' festgelegt worden.