Hier sammeln wir die Informationen aus den Kommunen des Kreises Gütersloh zum Thema Baumschutz gesammelt.

Lt. Auskunft div. Verwaltungen werde das Thema Baumschutz zum Teil über die Bauverordnung geregelt. Oder oft über das gemeinsame Gespräch individuell gelöst. Auffällig ist, dass die Höchstsumme der max. Strafzahlung seit mehr als 20 Jahren nicht angehoben wurde. Selbst wenn man konservativ von einer jährlichen Preissteigerung von 2% ausgeht, sollten es mittlerweile € 70.000 sein!! Allerdings ist die max. Höhe des Bußgeldes landesgesetzlich abschließend und nicht veränderbar festgelegt worden.

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