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Bürgerantrag Passivhaus Kindergärten

                                                  Bürgerinitiative Energiewende Gütersloh
                                                                          c/o Iburgweg 21
                                                                          33332 Gütersloh
                                                                   Telefon: 05241.2348712
                                                         E-Mail: kurt.gramlich@fee-owl.de
                                                                     URL: wiki.fee-owl.de
  Energiewende c/o Iburgweg 21, 33332 Gütersloh
  Stadt Gütersloh
  Bürgermeisterin Maria Unger
  Berliner Straÿe 70
  33330 Gütersloh
                                                                   Gütersloh, 15.05.2012
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
Sehr geehrte Frau Unger,
wir bitten, folgenden Antrag an die zuständigen Ausschüsse zur Beschlussfassung weiter zu leiten.
Antrag:
Die neu zu errichtenden U3-Tageseinrichtungen werden als Passivhaus errichtet.
Dieses ist mit den zu beauftragenden Investoren entsprechend zu vereinbaren.

Begründung:
Die Gebäudeheizung trägt zu einem wesentlichen Anteil zum Energieverbrauch und damit zur CO2-Belastung unserer Athmosphäre bei. Im Rahmen der Energiewende ist die Verbesserung der Energieeffizienz bei der Gebäudeheizung ein unverzichtbarer Baustein.
   Kommunale Einrichtungen sollten in diesem Bereich als Vorbild voran gehen. Viele Kommunen haben bereits im Rahmen ihrer Klimaverantwortung beschlossen, bei allen kommunalen Einrichtungen den Passivhausstandard einzuhalten.
   Gebäude mit einem Lebenszyklus von oft mehr als 50 Jahren sind nur zukunftsfähig und wirtschaftlich, wenn sie heute den Stand der Technik zum Standard machen und das bedeutet den Passivhausstandard einzuhalten. Mit dem Passivhausstandard wird neben den energetischen Vorteilen auch die dauerhafte Frischluftversorgung der Nutzer/-innen sicher gestellt.
   Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, die beim Passivhaus Teil des Konzeptes sind, sollten insbesondere bei Einrichtungen für Kinder selbstverständlicher Bestandteil sein.
   Die Passivhaustechnik verfügt inzwischen über 20 Jahre Erfahrung und ist ein vielfach erprobtes Konzept. Die bereits beschlossene EU Richtlinie sieht ab 2018 den Passivhausstandard als europäischen Standard für alle Neubauten vor.

Mit freundlichem Gruß
Kurt Gramlich
Bürgerinititative Energiewende Gütersloh

Stellungnahme von Herrn Löhr

Die Stellungnahme von Herrn Löhr, zu finden im Ratsinformationssystem:

Am 21.05.2012 ging der nachstehende Bürgerantrag (Datum vom 15.05.2012) nach § 24 GO NRW ein.

Aufgrund der geplanten Beschlussfassung zum Interessenbekundungsverfahren in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 31.05.2012 und der Sitzung des Grundstücksausschusses am 05.06.2012 soll der Antrag direkt in den Fachausschüssen beraten und auf die vorhergehende Einbringung in den Hauptausschuss, der planmäßig erst am 11.06.2012 tagt, verzichtet werden. Der Antragsteller hat sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden erklärt.

Antrag nach § 24 GO NRW: #Die neu zu errichtenden U3-Tageseinrichtungen werden als Passivhaus errichtet. Dieses ist mit den zu beauftragenden Investoren entsprechend zu vereinbaren." Begründung siehe Anlage - anonymisierter Antrag

Stellungnahme zum Antrag:

Im Fall der beiden zur Realisierung anstehenden Tageseinrichtungen für Kinder handelt es sich um Einrichtungen, die von Dritten gebaut und betrieben werden sollen. Die Stadt Gütersloh hat den Bau der Einrichtungen durch ein Interessenbekundungsverfahren an- gestoßen und ist zu einem einheitlichen und transparenten Verfahren verpflichtet. In diesem Verfahren wurde der Niedrigenergiehausstandard als Mindestanforderung zugrunde gelegt, um den Wettbewerb für einen möglichst großen Bieterkreis offen zu halten und den Inves- toren eine aus ihrer Sicht für den dauerhaften Betrieb optimierte und wirtschaftliche Lösung unter besonderer Berücksichtigung der laufenden Betriebskosten zu ermöglichen. Eine Veränderung der Vorgaben und Bewertungskriterien in diesem Verfahren ist aus wettbe- werbsrechtlichen Gründen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Bei zukünftigen Projekten - vor- geschlagen wird die Betrachtung des Einzelfalles - kann der Passivhausstandard als Maßstab geprüft werden.

BuergerAntrag/2012-05-15/PassivhausKindergarten (zuletzt geändert am 2021-04-29 23:19:03 durch KurtGramlich)

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