15.05.2012 Bürgerantrag Passivhaus Kindergärten
Bürgerinitiative Energiewende Gütersloh c/o Iburgweg 21 33332 Gütersloh Telefon: 05241.2348712 E-Mail: kurt.gramlich@fee-owl.de URL: wiki.fee-owl.de Energiewende c/o Iburgweg 21, 33332 Gütersloh Stadt Gütersloh Bürgermeisterin Maria Unger Berliner Straÿe 70 33330 Gütersloh Gütersloh, 15.05.2012 Bürgerantrag nach § 24 GO NRW Sehr geehrte Frau Unger, wir bitten, folgenden Antrag an die zuständigen Ausschüsse zur Beschlussfassung weiter zu leiten. Antrag: Die neu zu errichtenden U3-Tageseinrichtungen werden als Passivhaus errichtet. Dieses ist mit den zu beauftragenden Investoren entsprechend zu vereinbaren. Begründung: Die Gebäudeheizung trägt zu einem wesentlichen Anteil zum Energieverbrauch und damit zur CO2-Belastung unserer Athmosphäre bei. Im Rahmen der Energiewende ist die Verbesserung der Energieeffizienz bei der Gebäudeheizung ein unverzichtbarer Baustein. Kommunale Einrichtungen sollten in diesem Bereich als Vorbild voran gehen. Viele Kommunen haben bereits im Rahmen ihrer Klimaverantwortung beschlossen, bei allen kommunalen Einrichtungen den Passivhausstandard einzuhalten. Gebäude mit einem Lebenszyklus von oft mehr als 50 Jahren sind nur zukunftsfähig und wirtschaftlich, wenn sie heute den Stand der Technik zum Standard machen und das bedeutet den Passivhausstandard einzuhalten. Mit dem Passivhausstandard wird neben den energetischen Vorteilen auch die dauerhafte Frischluftversorgung der Nutzer/-innen sicher gestellt. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, die beim Passivhaus Teil des Konzeptes sind, sollten insbesondere bei Einrichtungen für Kinder selbstverständlicher Bestandteil sein. Die Passivhaustechnik verfügt inzwischen über 20 Jahre Erfahrung und ist ein vielfach erprobtes Konzept. Die bereits beschlossene EU Richtlinie sieht ab 2018 den Passivhausstandard als europäischen Standard für alle Neubauten vor. Mit freundlichem Gruß Kurt Gramlich Bürgerinititative Energiewende Gütersloh
21.05.2012 Stellungnahme von Herrn Löhr
Die Stellungnahme von Herrn Löhr, zu finden im Ratsinformationssystem:
Am 21.05.2012 ging der nachstehende Bürgerantrag (Datum vom 15.05.2012) nach § 24 GO NRW ein.
Aufgrund der geplanten Beschlussfassung zum Interessenbekundungsverfahren in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 31.05.2012 und der Sitzung des Grundstücksausschusses am 05.06.2012 soll der Antrag direkt in den Fachausschüssen beraten und auf die vorhergehende Einbringung in den Hauptausschuss, der planmäßig erst am 11.06.2012 tagt, verzichtet werden. Der Antragsteller hat sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden erklärt.
Antrag nach § 24 GO NRW: "Die neu zu errichtenden U3-Tageseinrichtungen werden als Passivhaus errichtet. Dieses ist mit den zu beauftragenden Investoren entsprechend zu vereinbaren." Begründung siehe Anlage - anonymisierter Antrag
Stellungnahme zum Antrag:
Im Fall der beiden zur Realisierung anstehenden Tageseinrichtungen für Kinder handelt es sich um Einrichtungen, die von Dritten gebaut und betrieben werden sollen. Die Stadt Gütersloh hat den Bau der Einrichtungen durch ein Interessenbekundungsverfahren angestoßen und ist zu einem einheitlichen und transparenten Verfahren verpflichtet. In diesem Verfahren wurde der Niedrigenergiehausstandard als Mindestanforderung zugrunde gelegt, um den Wettbewerb für einen möglichst großen Bieterkreis offen zu halten und den Investoren eine aus ihrer Sicht für den dauerhaften Betrieb optimierte und wirtschaftliche Lösung unter besonderer Berücksichtigung der laufenden Betriebskosten zu ermöglichen. Eine Veränderung der Vorgaben und Bewertungskriterien in diesem Verfahren ist aus wettbewerbsrechtlichen Gründen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Bei zukünftigen Projekten - vorgeschlagen wird die Betrachtung des Einzelfalles - kann der Passivhausstandard als Maßstab geprüft werden.
Nachtrag Oktober 2013
Sehr geehrter Herr Martensmeier,
im Mai 2012 hat die Bürgerinitiative Energiewende Gütersloh einen Bürgerantrag gestellt, die neu zu errichtenden Tageseinrichtungen für Kinder im Passivhaus-Standard zu erstellen und das mit den zu beauftragenden Investoren entsprechend zu vereinbaren.
Wir legen Ihnen den damaligen Bürgerantrag bei, der im Ausschuss mit dem Hinweis auf die fortgeschrittenen Verhandlungen abgelehnt wurde. Es wurde jedoch zugesagt, bei weiteren Ausschreibungen diesen Bürgerantrag im Vorfeld zu berücksichtigen.
Wir haben uns gefreut, dass trotz der damaligen Entscheidung die Tageseinrichtung am Pavenstedter Weg (neben der Klimaschutzsiedlung) im Passivhaus-Standard gebaut wird. Die Investoren haben sich mit dem Kita-Baukastensystem der Bielefelder Baugenossenschaft für diese zukunftsweisende Bauart entschieden.
Im Beschluss des Rates vom 16.09.2013 "Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Gütersloh" wird der Passivhaus-Standard nun für alle kommunalen Neubauten festgesetzt.
Wir bitten Sie, für die neue Kita Brockweg/Zur Wieden dieses bei dem Interessenbekundungsverfahren zu berücksichtigen.
Über eine kurze Rückmeldung zum Sachstand würden wir uns freuen.
Mit freundlichem Gruß
Kurt Gramlich Sprecher der Bürgerinitiative Energiewende Gütersloh
05.07.2016 Email an Herrn Martensmeier
Von: Kurt Gramlich [mailto:kurt@free-owl.de] Gesendet: Dienstag, 5. Juli 2016 21:07 An: Martensmeier, Joachim Betreff: Ausschreibung neue Kindergärten Sehr geehrter Herr Martensmeier, der Zeitung haben wir entnommen, dass die Stadt für drei neue Kindergärten ein Interessensbekundungsverfahren starten will. Wir bitten darum, dass der im Klimaschutzkonzept beschlossene Mindeststandard Passivhaus eingehalten wird. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns dies kurz bestätigen. Vielen Dank! Viele Grüße Kurt Gramlich -- Sprecher der Bürgerinitiative Energiewende Gütersloh http://wiki.fee-owl.de
08.07.2016 Antwort von Herrn Martensmeier
Date: Fri, 8 Jul 2016 09:04:55 +0000 From: "Martensmeier, Joachim" <Joachim.Martensmeier@guetersloh.de> To: Kurt Gramlich <kurt@free-owl.de> Subject: AW: Ausschreibung neue Kindergärten Sehr geehrter Herr Gramlich, vielen Dank für Ihre Nachricht! Aus Sicht der Verwaltung ist zu Ihrem Anliegen folgendes zu sagen: Es ist unbestritten, dass die Klimaschutzziele und die im Klimaschutzkonzept beschriebenen Maßnahmen von hoher Wichtigkeit sind. Daher versteht es sich, dass die Vorgaben der aktuellen EnEV bei der Errichtung neuer Kindertageseinrichtungen einzuhalten sind. Dass allerdings Kindertageseinrichtungen, in denen u.a. während der täglichen Betriebszeit ein ständiger Wechsel zwischen innerem und äußerem Bereich stattfindet, geeignete Objekte für den Mindeststandard Passivhaus sind, ist zu bezweifeln. Würde von den Investoren eine Errichtung nach diesem Standard gefordert, ergäbe sich ein Delta zur Refinanzierung der Miete für den Träger der Einrichtung durch das Land NRW, das allein von der Kommune zu tragen wäre. Dagegen käme der Einsparungseffekt bei den Betriebskosten allein dem Eigentümer zugute; die Stadt würde davon nicht profitieren. Das ist nicht zu verantworten. Daher bitte ich um Verständnis, dass von den Investoren der Mindeststandard Passivhaus nur dann gefordert werden kann, wenn die vom Träger zu zahlende Miete innerhalb des vom Land vorgegebenen Betrags für die Refinanzierung bleibt. Mit freundlichen Grüßen Joachim Martensmeier Geschäftsbereichsleiter Bildung, Jugend, Familie und Soziales Stadt Gütersloh Berliner Straße 70 33330 Gütersloh Tel.: 0 52 41 / 82 21 50 E-Mail: joachim.martensmeier@guetersloh.de