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Hier arbeiten wir an der Version 3.0 der Energieleitlinien
Anmerkungen von Gabi zur Version 2.1
in der Präambel sollte im zweiten Absatz ergänzt werden: ..... oder für die die Stadt Grundstücke zur Verfügung stellt bzw. städtebauliche Verträge abschließt. unter 5. Baulicher Wärmeschutz Bei größeren freistehenden Neubauten ist der zertifizierte Passivhaus-Standard (u. a. Jahresheizwärmebedarf < 15 kWh/qm a) verbindlich, ein Abweichen ist nur in begründeten Einzelfällen möglich. hier würde ich das Wort zertifiziert weglassen. Was PH-Standard bedeutet ist klar vorgegeben. Zertifiziert wird immer/oft mit teuer verbunden. unter 6. Heiztechnik, Wärmeversorgung alle Brennstoffe verbieten, die beim Verbrennen CO2 erzeugen, also auch Holz. auf S.8 Bei größeren Neu- und Erweiterungsbauten ist der Einsatz einer eigenen Trafostation zu prüfen, um eine wirtschaftliche Versorgung sicherzustellen und die entstehenden Leitungsverluste zu minimieren. jede Trafostation kostet 120.000 €. Warum sind Trafostationen erforderlich? Welcher wirtschaftliche Vorteil entsteht durch die Trafostationen? So weit von mir.
