Unterschiede zwischen den Revisionen 3 und 4
Revision 3 vom 2022-08-31 18:45:29
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Revision 4 vom 2022-08-31 18:47:20
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Hier arbeiten wir an der Version 3.0 der Energieleitlinien

Anmerkungen von Gabi zur Version 2.1

in der Präambel sollte im zweiten Absatz ergänzt werden:

..... oder für die die Stadt Grundstücke zur Verfügung stellt bzw. 
städtebauliche Verträge abschließt.

unter 5. Baulicher Wärmeschutz

Bei größeren freistehenden Neubauten ist der zertifizierte 
Passivhaus-Standard (u. a. Jahresheizwärmebedarf < 15 kWh/qm a) 
verbindlich, ein Abweichen ist nur in begründeten Einzelfällen möglich.

hier würde ich das Wort zertifiziert weglassen. Was PH-Standard bedeutet 
ist klar vorgegeben. Zertifiziert wird immer/oft mit teuer verbunden.

unter 6. Heiztechnik, Wärmeversorgung

alle Brennstoffe verbieten, die beim Verbrennen CO2 erzeugen, also auch 
Holz.

auf S.8

Bei größeren Neu- und Erweiterungsbauten ist der Einsatz einer eigenen 
Trafostation zu prüfen, um eine wirtschaftliche Versorgung 
sicherzustellen und die entstehenden Leitungsverluste zu minimieren.

jede Trafostation kostet 120.000 €. Warum sind Trafostationen 
erforderlich? Welcher wirtschaftliche Vorteil entsteht durch die 
Trafostationen?

So weit von mir.

Entwurf Energieleitlinie 3.0

Entwurf von Klaus

EnergieLeitLinien (zuletzt geändert am 2022-10-14 07:44:01 durch KurtGramlich)

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