Hier arbeiten wir an der Version 3.0 der Energieleitlinien
Version 2.1 Absatz mit U-Werten eingefügt Änderungen in roter Farbe.
Anmerkungen von Gabi zur Version 2.1
in der Präambel sollte im zweiten Absatz ergänzt werden: ..... oder für die die Stadt Grundstücke zur Verfügung stellt bzw. städtebauliche Verträge abschließt. unter 5. Baulicher Wärmeschutz Bei größeren freistehenden Neubauten ist der zertifizierte Passivhaus-Standard (u. a. Jahresheizwärmebedarf < 15 kWh/qm a) verbindlich, ein Abweichen ist nur in begründeten Einzelfällen möglich. hier würde ich das Wort zertifiziert weglassen. Was PH-Standard bedeutet ist klar vorgegeben. Zertifiziert wird immer/oft mit teuer verbunden. unter 6. Heiztechnik, Wärmeversorgung alle Brennstoffe verbieten, die beim Verbrennen CO2 erzeugen, also auch Holz. auf S.8 Bei größeren Neu- und Erweiterungsbauten ist der Einsatz einer eigenen Trafostation zu prüfen, um eine wirtschaftliche Versorgung sicherzustellen und die entstehenden Leitungsverluste zu minimieren. jede Trafostation kostet 120.000 €. Warum sind Trafostationen erforderlich? Welcher wirtschaftliche Vorteil entsteht durch die Trafostationen? So weit von mir.
Entwurf Energieleitlinie 3.0
Auszug - Erleichterung des Verständnisses:
Mindestanforderungen: Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und folgende U-Werte U-Wert von erdberührten Bauteilen oder von Bauteilen gegen unbeheizte geschlossene Keller max. 0,2 W/m²K • U-Wert von Außenwänden gegen Luft max. 0,15 W/m²K • U-Wert von Dachbauteilen max. 0,12 W/m²K • Uw-Wert von Fenstern max. 0,90 W/m²K bei realen Formaten und Flügelaufteilungen • Uw-Wert von Außentüren max. 1,30 W/m²K bei überwiegend verglasen Türen bzw. max. 1,0 W/m²K bei weniger als zu 50% verglasten Türen • Wärmebrücken-minimierte Bauweise nach Stand der Technik, nicht nur gemäß Beiblatt 2 der DIN 4108