= 20 Prozent Erneuerbare Energie = Baden-Württemberg führt Ökopflicht für Wohngebäude ein In Baden-Württemberg besteht künftig eine Ökopflicht für Wohngebäude. Der Stuttgarter Landtag verabschiedete am 7. November das bundesweit erste "Erneuerbare-Wärme-Gesetz". Demnach muss in allen ab April 2008 neu gebauten Wohngebäuden in Baden-Württemberg der Wärmebedarf zu mindestens 20 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Ab 2010 gelten auch beim Beheizen von Altbauten abgeschwächte Klimaschutz-Regeln. Wirtschafts- und Bürogebäude sind von der Ökopflicht ausgenommen. http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?H=N&Nr=16905