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Die Bezirkskonferenz Naturschutz OWL lehnt Fracking zur Förderung von
Kohlenwasser-
stoffen grundsätzlich ab, selbst dann, wenn es ohne den Einsatz
umwelttoxischer
Chemikalien durchgeführt werden könnte. Sie wendet sich an die
Bezirksregierung Detmold
und die
Kreise, Städte und Gemeinden in der Region Ostwestfalen-Lippe,
deren Gebiet sich
in einem der Aufsuchungsfelder befindet, für das die
Aufsuchungserlaubnis 2014 oder 2015
ausläuft.

Die Bezirkskonferenz Naturschutz OWL lehnt Fracking zur Förderung
von Kohlenwasserstoffen grundsätzlich ab, selbst dann, wenn es
ohne den Einsatz umwelttoxischer Chemikalien durchgeführt werden
könnte. Sie wendet sich an die Bezirksregierung Detmold und die
Kreise, Städte und Gemeinden in der Region Ostwestfalen-Lippe,
deren Gebiet sich in einem der Aufsuchungsfelder befindet, für das
die
Aufsuchungserlaubnis 2014 oder 2015 ausläuft.
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NORD, ADLER,
FALKE und MINDEN.
NORD, ADLER, FALKE und MINDEN.
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Verlängerung bis zum
29.7.14 ausgesprochen.
Verlängerung bis zum 29.7.14 ausgesprochen.
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beinahe 20 %
der Landesfläche NRW umfasst, ist die Konzession bis zum 13.9.2014 für
zunächst um 6
Monate verlängert worden. Allen betroffenen Kreisen, Städten und
Gemeinden hat die
Behörde die Möglichkeit gegeben, bis zum 15.6.2014 Stellung zu nehmen,
bevor eine
weitere Verlängerung um dann 2,5 Jahre ausgesprochen wird. Rechtsinhaber
ist auch hier
u. a.
ExxonMobil.
beinahe 20 % der Landesfläche NRW umfasst, ist die Konzession bis zum
13.9.2014 für zunächst um 6 Monate verlängert worden. Allen
betroffenen Kreisen, Städten und Gemeinden hat die Behörde die
Möglichkeit gegeben, bis zum 15.6.2014 Stellung zu nehmen, bevor eine
weitere Verlängerung um dann 2,5 Jahre ausgesprochen wird.
Rechtsinhaber ist auch hier u. a. ExxonMobil.
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Konzession am 25.11.
bzw. 3.12.2014 aus. Für sie ist noch keine Verlängerung ausgesprochen
worden.
Rechtsinhaber war zunächst der kanadische Konzern BNK, aktuell ist es
Falke bzw. Adler
Hydrocarbons GmbH.
Konzession am 25.11.  bzw. 3.12.2014 aus. Für sie ist noch keine
Verlängerung ausgesprochen worden. Rechtsinhaber war zunächst der
kanadische Konzern BNK, aktuell ist es Falke bzw.  Adler Hydrocarbons
GmbH.
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Jahr am 8.5.2015
ab. Rechtsinhaber ist hier wieder u. a. ExxonMobil.
Jahr am 8.5.2015 ab. Rechtsinhaber ist hier wieder u.  a. ExxonMobil.
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Träger öffentlicher
Belange in Ostwestfalen auf, sich gegen eine Verlängerung, Übertragung
oder Neuvergabe
der Aufsuchungserlaubnisse zur Förderung von Erdgas aus
unkonventionellen Lagerstätten
zu wenden und dies gegenüber der Bergbehörde in Arnsberg in einer
förmlichen
Träger öffentlicher Belange in Ostwestfalen auf, sich gegen eine
Verlängerung, Übertragung oder Neuvergabe der Aufsuchungserlaubnisse zur
Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten zu wenden und
dies gegenüber der Bergbehörde in Arnsberg in einer förmlichen
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 * hochwertigen Wasserressourcen im Grundwasser von bester
Trinkwasserqualität,
 * Seen, Stauseen oder Fließgewässern, die zur Trinkwassernutzung
genutzt werden,
 * hochwertigen Wasserressourcen im Grundwasser von bester Trinkwasserqualität,
 * Seen, Stauseen oder Fließgewässern, die zur Trinkwassernutzung genutzt werden,
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 * einem besonders schützenswerten Naturraum, z. T. als FFH- und
Vogelschutzgebiet
 * einem besonders schützenswerten Naturraum, z. T. als FFH- und Vogelschutzgebiet
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 * den Verbrauch von vielen Millionen Liter Wasser aus dem
Grundwasserspeicher,
 * die Nutzung unserer Straßen und Brücken durch Schwerlastverkehr rund
um die Uhr,
 * den Verbrauch von vielen Millionen Liter Wasser aus dem Grundwasserspeicher,
 * die Nutzung unserer Straßen und Brücken durch Schwerlastverkehr rund um die Uhr,
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 * ungelöste Entsorgungsprobleme für das flowback mit
Lagerstättenwasser.
 * ungelöste Entsorgungsprobleme für das flowback mit Lagerstättenwasser.
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gesamten Klimabilanz ist
es schädlicher als moderne Braunkohlenkraftwerke. Es kann kein
Brückenbrennstoff in
Zeiten der Krimkrise sein. Es bremst nur die Energiewende aus.
Wir dürfen den Einsatz einer Hochrisikotechnik nicht dulden, die nicht
nur unser Wasser und
unsere Böden gefährdet, sondern auch den Lebensraum von über 2 Millionen
Menschen.
Eine ober- und unterirdische Industrialisierung unserer Region mit nicht
absehbaren
Folgen für Mensch und Umwelt ist nicht zu verantworten, zumal Förder-
und Ertragsraten
relativ gering sind. Der Sachverständigenrat der Bundesregierung für
Umweltfragen (SRU)
kommt in seinem Gutachten vom Mai 2013 zu dem Ergebnis: „Fracking ist
energiepolitisch
nicht notwendig und kann keinen maßgeblichen Beitrag zur Energiewende
leisten.“ Über
22.000 Bürgerinnen und Bürger in OWL haben sich bereits mit ihrer
Unterschrift gegen
gesamten Klimabilanz ist es schädlicher als moderne
Braunkohlenkraftwerke. Es kann kein Brückenbrennstoff in Zeiten
der Krimkrise sein. Es bremst nur die Energiewende aus.  Wir
dürfen den Einsatz einer Hochrisikotechnik nicht dulden, die nicht
nur unser Wasser und unsere Böden gefährdet, sondern auch den
Lebensraum von über 2 Millionen Menschen.

Eine ober- und unterirdische Industrialisierung unserer Region mit
nicht absehbaren
Folgen für Mensch und Umwelt ist nicht zu
verantworten, zumal Förder- und Ertragsraten relativ gering sind.
Der Sachverständigenrat der Bundesregierung für Umweltfragen (SRU)
kommt in seinem Gutachten vom Mai 2013 zu dem Ergebnis: „Fracking
ist
energiepolitisch nicht notwendig und kann keinen maßgeblichen
Beitrag zur Energiewende leisten.“ Über 22.000 Bürgerinnen und
Bürger in OWL haben sich bereits mit ihrer Unterschrift gegen
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= Detmolder Erklärung der Bezirkskonferenz Naturschutz OWL gegen Fracking 1.5.2014 =

Hier zum herunterladen

Bezirkskonferenz Naturschutz OWL Detmold, 1.5.2014
Detmolder Erklärung gegen Fracking

Die Bezirkskonferenz Naturschutz OWL lehnt Fracking zur Förderung
von Kohlenwasserstoffen grundsätzlich ab, selbst dann, wenn es
ohne den Einsatz umwelttoxischer Chemikalien durchgeführt werden
könnte. Sie wendet sich an die Bezirksregierung Detmold und die
Kreise, Städte und Gemeinden in der Region Ostwestfalen-Lippe,
deren Gebiet sich in einem der Aufsuchungsfelder befindet, für das
die Aufsuchungserlaubnis 2014 oder 2015 ausläuft.

Es geht dabei um die Aufsuchungsfelder HERFORD, NORDRHEIN WESTFALEN
NORD, ADLER, FALKE und MINDEN.

Für das Feld HERFORD hat die Bergbehörde in Arnsberg zunächst eine
Verlängerung bis zum 29.7.14 ausgesprochen.

Für das Feld NORDRHEIN WESTFALEN NORD, das mit 6.616 Quadratkilometern
beinahe 20 % der Landesfläche NRW umfasst, ist die Konzession bis zum
13.9.2014 für zunächst um 6 Monate verlängert worden. Allen
betroffenen Kreisen, Städten und Gemeinden hat die Behörde die
Möglichkeit gegeben, bis zum 15.6.2014 Stellung zu nehmen, bevor eine
weitere Verlängerung um dann 2,5 Jahre ausgesprochen wird.
Rechtsinhaber ist auch hier u. a.  ExxonMobil.

Für die südlich davon gelegenen Felder FALKE und ADLER läuft die
Konzession am 25.11.  bzw. 3.12.2014 aus. Für sie ist noch keine
Verlängerung ausgesprochen worden.  Rechtsinhaber war zunächst der
kanadische Konzern BNK, aktuell ist es Falke bzw.  Adler Hydrocarbons
GmbH.

Für das Feld MINDEN läuft die Aufsuchungsberechtigung erst im nächsten
Jahr am 8.5.2015 ab. Rechtsinhaber ist hier wieder u.  a. ExxonMobil.
Wir fordern alle betroffenen Kreise, Städte und Gemeinden sowie alle
Träger öffentlicher Belange in Ostwestfalen auf, sich gegen eine
Verlängerung, Übertragung oder Neuvergabe der Aufsuchungserlaubnisse zur
Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten zu wenden und
dies gegenüber der Bergbehörde in Arnsberg in einer förmlichen
Stellungnahme rechtskräftig zu begründen.

Unsere Gesundheits- und Touristikregion Ostwestfalen mit
 * weit verbreiteten Siedlungsflächen,
 * hochwertigen Wasserressourcen im Grundwasser von bester Trinkwasserqualität,
 * Seen, Stauseen oder Fließgewässern, die zur Trinkwassernutzung genutzt werden,
 * vielen hochwertigen Mineral-, Heilwasser- und Thermalquellen,
 * einem besonders schützenswerten Naturraum, z. T. als FFH- und Vogelschutzgebiet
 * unter europäischem Naturschutzrecht,
 * einer großen Zahl von Natur- und Landschaftsschutzgebieten
 * wertvollen Waldbeständen im Flachland wie im Mittelgebirge,
 * Naturparks mit einmaligen Naturdenkmälern,
 * Flüssen und Seen von besonderer Eigenart und Schutzbedürftigkeit wie
 * beispielsweise die Karstgewässer im Paderborner Land,
 * wertvollen Ackerflächen,
 * einer Vielzahl von Kulturdenkmälern
ist für Fracking nicht geeignet.

Es Ist nicht hinnehmbar, dass unsere Region gefährdet und geschädigt
wird durch
 * die ungehinderte Nutzung unserer Infrastruktur,
 * den Verbrauch von vielen Millionen Liter Wasser aus dem Grundwasserspeicher,
 * die Nutzung unserer Straßen und Brücken durch Schwerlastverkehr rund um die Uhr,
 * das Abfackeln von Gasen mit einer Gesundheitsgefährdung der Menschen,
 * Austritt von Methan in die Atmosphäre durch Leckage,
 * ggf. zu erwartende Erdbeben und Bodensenkungen,
 * ungelöste Entsorgungsprobleme für das flowback mit Lagerstättenwasser.

Durch Fracking gewonnenes Erdgas ist in ein Klimakiller, in seiner
gesamten Klimabilanz ist es schädlicher als moderne
Braunkohlenkraftwerke. Es kann kein Brückenbrennstoff in Zeiten
der Krimkrise sein. Es bremst nur die Energiewende aus.  Wir
dürfen den Einsatz einer Hochrisikotechnik nicht dulden, die nicht
nur unser Wasser und unsere Böden gefährdet, sondern auch den
Lebensraum von über 2 Millionen Menschen.

Eine ober- und unterirdische Industrialisierung unserer Region mit
nicht absehbaren Folgen für Mensch und Umwelt ist nicht zu
verantworten, zumal Förder- und Ertragsraten relativ gering sind.
Der Sachverständigenrat der Bundesregierung für Umweltfragen (SRU)
kommt in seinem Gutachten vom Mai 2013 zu dem Ergebnis: „Fracking
ist energiepolitisch nicht notwendig und kann keinen maßgeblichen
Beitrag zur Energiewende leisten.“ Über 22.000 Bürgerinnen und
Bürger in OWL haben sich bereits mit ihrer Unterschrift gegen
Fracking in der Region ausgesprochen (www.stop-fracking-owl.de).

Karsten Otte, Sprecher der Bezirkskonferenz Naturschutz OWL

Fracking/DetmolderErklaerung (zuletzt geändert am 2014-05-30 16:56:59 durch KurtGramlich)

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