Hier sammeln wir Aussagen zu Freier Software in Parteiprogrammen

Vorwort

Public Money? Public Code! ist eine wichtige Voraussetzung für den langfristigen Erfolg eines Software-Projektes. Öffentliche Mittel sollten nur für Software ausgegeben werden, die unter einer freien Lizenz entwickelt wird.

Was ist das?

Eine freie Lizenz erlaubt ausdrücklich das Studieren, Kopieren, Weiterentwickeln und Weitergeben der Software mit ihrem Quellcode. Das hat zur Folge, dass es keine Abhängigkeit von Firmen oder großen Konzernen geben kann, wie es z.B. noch immer bei fast allen Kommunal-, Landes- und Bundesverwaltungen mit den proprietären Produkten von Microsoft der Fall ist.

Freie Software gibt allen das Recht, Programme für jeden Zweck zu verwenden, zu verstehen, zu verbreiten und zu verbessern. Diese Freiheiten stärken andere Grundrechte wie die Redefreiheit, die Pressefreiheit und das Recht auf Privatsphäre.

Alles, was im Kreis Gütersloh an Software mit öffentlichen Geldern entwickelt wird, soll unter einer freien Lizenz stehen, die diese vier Freiheiten für immer garantiert. Frei für andere Kommunen in NRW, in Deutschland, in Europa und der ganzen Welt.

Auch die Entwicklung von Freier Software ist nicht kostenlos. Wir sollten die Entwickler für Ihre Arbeit bezahlen, aber der Quellcode soll unter einer Freien Lizenz stehen und damit der Allgemeinheit gehören.

Software ist nie fertig. Deshalb ist es wichtig, gleich zu Beginn die richtigen Weichen zu stellen und eine Software für immer in Freiheit zu lassen.

Dies sollte ab sofort auch für den gesamten Digitalen Aufbruch Gütersloh gelten.

FSFE Landtagswahlprüfsteine

Fragen an die Abgeordneten

FSFE Landtagswahlprüfsteine

DigitalPakt Schule

Der Bund fördert die Digitalisierung an Schulen mit einem Budget von 5 Milliarden Euro, verteilt auf 5 Jahre. Die Länder beteiligen sich an der Umsetzung mit weiteren 500 Millionen Euro.

Durch den Digitalpakt wird die Einrichtung einer zeitgemäßen Bildungsinfrastruktur (schnelles WLAN und stationäre Endgeräte) gefördert. Ausgeschlossen ist die Anschaffung mobiler Endgeräte! Aber auch hier gibt es in Zeiten von Corona wieder eine Ausnahme. Lernplattformen werden auf Landes- und Schulebene gefördert, sofern sie technologieoffen und pädagogisch vorteilhaft sind.1 In der beschlossenen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern finden sich auch Anregungen zu gemeinsamen Strategien.

Umsetzungshilfen

Neben dem DigitalPakt Schule existieren weitere Förderprogramme, die miteinander verbunden, die Qualität der Digitalisierung auf eine neue Stufe heben. Für den Breitbandanschluss, die Anschaffung von digitalen Unterrichtsmaterialien, die Qualifizierung von Lehrkräften, die Bildungsforschung und den Ausbau von Service und Support der IT stehen weitere Fördertöpfe zur Verfügung.2

Breitbandanschluss

Internetanschlüsse von Schulen sind heute oft noch langsamer als die meisten privaten Anschlüsse. Damit ist der Einsatz digitaler Medien in Schule nicht realisierbar. Um diesen Zustand zu verändern, wurde eine Förderrichtlinie zur Anbindung an ein Gigabitnetz für Krankenhäuser und Schulen erlassen.3

Digitale Unterrichtsmaterialien

Unbestritten ist, dass für einen zeitgemäßen Unterricht mit digitalen Werkzeugen neue Unterrichtskonzepte und -inhalte benötigt werden. Neben den kommerziellen Angeboten der Schulbuchverlage haben viele Bundesländer Bildungsserver, Medienzentren oder Medienberatungsstellen eingerichtet, die ihre Materialienweitgehend kostenfrei zur Verfügung stellen. Das BMBF fördert die OER Informationsstelle4, die als zentraler Anlaufpunkt zu Informationen rund um freie digitale Unterrichtsinhalte (OER) gilt.

Angelehnt an die Aktion Public Money? - Public Code! der FSFE fordert das Bündnis Freie Bildung die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf, mit öffentlichen Geldern erstellte Bildungsinhalte unter eine offene Lizenz zu stellen.

Qualifizierung der Lehrkräfte

Kein qualifizierter digitaler Unterricht ohne qualifizierte Lehrkräfte. Hier sieht sich der Staat und die Länder in einer besonderen Verantwortung. Dazu haben diese schon 2013 das gemeinsame Programm »Qualitätsoffensive Lehrerbildung«5 ins Leben gerufen.

Bildungsforschung

Das BMBF fördert durch wissenschaftliche Untersuchungen zu Veränderungen im Bildungsbereich, analysiert Wirkungen und Erfolgsrezepte und entwickelt daraus Strategien für die Gestaltung von Bildungsprozessen. Erwartet werden wichtige Erkenntnisse für die Digitalisierung an Schulen. Eine weitere Förderlinie wird sich ab Anfang 2020 mit der Erforschung von notwendigen Kompetenzen in selbstbestimmten, digitalen Lebens-, Kommunikations- und Informationswelten befassen.6

Service und Support der IT

Laut BMBF ist Service und Support der IT, wie bisher üblich, nicht mehr durch engagierte Lehrkräfte zu gewährleisten. Diese Aufgabe muss in die Zuständigkeit von Mitarbeitern gelegt werden, die sich ausschließlich darum kümmern. Bereits 2002 wurde die Fördermaßnahme »Systemlösungen für die Computernutzung in der schulischen Bildung«.7 Gescheitert ist diese Maßnahme an der fehlenden breitbandigen Internetanbindung. Erst durch die Kombination aus DigitalPakt Schule und die Glasfaserförderung an den Schulen kann eine Verbesserung der Situation umgesetzt werden.

Bundeszentrale für politische Bildung

https://www.bpb.de/gesellschaft/digitales/opensource/

Auszug aus dem Parteitagsbeschluß der CDU November 2019

Wir begrüßen ausdrücklich den aktuellen Beschluss der CDU, der deutlich macht, dass bei der Entwicklung von Software für die Digitalisierung auf Quelloffenheit (Open Source) und Freie Software zu achten ist.

So heißt es im Beschluss des Bundes-Parteitages von November 2019

Seite 9:

"Das Internet ist ein Innovationsmotor, weil es ein offenes System ist. Der Treibstoff sind die Daten und gemeinsam entwickelte und offene Standards, offene Codes, offene Schnittstellen. Nur weil es diese Offenheit gibt, konnte das Internet als das innovativste technische Ökosystem der Menschheitsgeschichte entstehen. Dieses Modell eines offenen Innovations-Ökosystems nehmen wir zum Vorbild für unsere Strategie zur Digitalisierung von Deutschland."

Seite 10: Offenheit als Standard

"Die offenen und gemeinsam entwickelten Standards des Internets und die offenen Schnittstellen sind die Prinzipien, die wir für die Digitalisierung Deutschlands heranziehen. Nur durch Offenheit entsteht Wettbewerb, nur durch Offenheit können neue Akteure im Wettbewerb die Platzhirsche herausfordern. Deshalb gilt künftig für alle (öffentlichen) Digitalisierungsprojekte in Deutschland: Auftragsvergabe und Förderung sind an die Einhaltung der Prinzipien Open-Source und offene Standards gebunden. Durch öffentliche Mittel finanzierte Software soll allen Bürgern dienen. Zusätzlich sollen freie und offene APIs den Zugang für unabhängige Entwicklungen erleichtern. Deutschland stellt staatlich erhobene Daten ebenso wie die seiner Behörden und Tochterunternehmen als Open Data (mit hoher Datenqualität und in maschinenlesbarer und -nutzbarer Form) über einen kostenlosen Service zur Verfügung, hierbei ist stets auf den Schutz der persönlichen Daten der Bürger zu achten. Diese Offenheit verschiedener digitaler Komponenten wird als 'Open-X' bezeichnet. Nach diesem Prinzip sollen zukünftig alle Digitalprojekte des Staates funktionieren und in einem sogenannten 'Open Public Repository' veröffentlicht werden."

Koalitionsvereinbarung München

Digitalisierung als Chance

Digitale Angebote der Stadt gehören zur öffentlichen Daseinsvorsorge, die wir auch nicht durch die Hintertür privatisieren. Die Digitalisierung bietet große Chancen für eine moderne, bürger*innenfreundliche Stadtverwaltung, aber auch für Gesellschaft und Wirtschaft insgesamt.

Deshalb wird sie ein Innovations- und Investitionsschwerpunkt für die nächsten Jahre sein.

Wir vernetzen uns mit anderen europäischen Kommunen, um digitale Souveränität zu sichern und zurückzugewinnen. Digitale Souveränität bedeutet für uns, dass zentrale und entscheidende Berei- che des digitalen öffentlichen Lebens in der Hand der Bürger*innen oder der Kommunen sind. Online-Services, die den persönlichen Gang zum Amt ersetzen, weiten wir stark aus. Wir unter- stützen den kommunalen M-Login (Single Sign-on), bei dem die Daten in München gespeichert werden und Datenschutz großgeschrieben wird.

Wir statten die städtischen Einrichtungen, Gebäude und öffentlichen Verkehrsmittel mit M-WLAN aus, die ganze Stadt schrittweise mit schnellem Internet (möglichst flächendeckend mit Glasfaser). Schulen, Volkshochschulen, Alten- und Servicezentren (ASZ), städtische Bibliotheken und Kultur- bürgerhäuser holen wir ins digitale Zeitalter und statten sie mit guter Hard- und Software, schnel- len Internetzugängen und mit Zugang zu qualifiziertem IT-Personal aus. Wir werden in die Medienpädagogik investieren und den Zugang zu Digitalkompetenz für Schüler*innen, Lehrkräfte und Eltern erleichtern. Für uns gehört zur Lernmittelfreiheit auch die Ausstattung mit digitalen Endgeräten, spätestens ab der 5. Klasse.

Wir entwickeln eine digitale Bezahlmöglichkeit (als Online-Ticket oder optional als Chipkarte) mit Bestpreisgarantie für alle wesentlichen Angebote der Stadt und ihrer Beteiligungsgesellschaften 31(von der MVG bis zum Tierpark) und prüfen eine zentrale App für alle städtischen Angebote, bei- des mit höchsten Datenschutzstandards (kein Zugriff auf Bewegungsprofile).

Das Open Data Portal der Stadt weiten wir nach Wiener Vorbild aus und stellen grundsätzlich alle nicht personenbezogenen Daten der Stadt und ihrer Beteiligungsgesellschaften unter einer offe- nen Lizenz der Community zur Verfügung. Details, insbesondere für die Nutzung durch kommerzi- elle Akteure, regeln wir durch einen öffentlichen Kriterienkatalog. Städtische Daten sind weitestgehend auf städtischen Systemen zu speichern. Dazu ist eigene Hardware, Software und eigenes Personal vorzuhalten.

Die Informationsfreiheitssatzung entwickeln wir zu einer Transparenzsatzung weiter und stellen alle wesentlichen städtischen Informationen aktiv online. Das Ratsinformationssystem wird über- arbeitet, so dass einerseits Barrierefreiheit gewährleistet und andererseits die Nutzbarkeit für Bür- ger*innen deutlich verbessert wird.

Wo immer technisch und finanziell möglich setzt die Stadt auf offene Standards und freie Open Source-lizenzierte Software und vermeidet damit absehbare Herstellerabhängigkeiten. Diese Ab- wägung nehmen wir als Kriterium für Ausschreibungen mit auf, eine Abweichung von diesem Grundsatz muss begründet werden. Die Stadt unterhält ein öffentlich zugängliches Open Source Dashboard inkl. Kostenbilanz (auch bei Betriebssystemen und Office-Anwendungen), aus dem her- vorgeht, in welchen Bereichen die Landeshauptstadt München auf Open Source setzt und welche Fortschritte in diesem Bereich gemacht wurden.

Es gilt im Hoheitsbereich grundsätzlich das Prinzip “public money, public code”. Das heißt: Sofern keine personenbezogenen oder vertrauliche Daten enthalten sind, wird auch der Quellcode städti- scher Software veröffentlicht. Die Stadt München unterstützt die Entwicklung von Open Source- Projekten mit einem "Munich Open Source Sabbatical". Professionelle Programmierer*innen, die sich für drei oder sechs Monate ganz auf die Fortentwicklung eines Open Source-Projektes kon- zentrieren möchten, können sich dafür auf ein städtisches bezahltes Stipendium bewerben. Die Projekte müssen einen kommunalen Nutzen haben.

Wir werden München als Smart City weiterentwickeln und städtische Sensordaten zur smarten Steuerung der Stadt in eine lokal verantwortete Cloud einfließen lassen. Bürger*innenbeteiligung durch Onlineplattformen fördern wir und traditionelle analoge Formate wie Bürgerversammlungen unterstützen und ergänzen wir durch digitale Angebote. Bei der not- wendigen Online-Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern werden wir stets evaluieren, welche Bevölkerungsgruppen sich beteiligen und einen transparenten Prozess aufsetzen, wie mit Ideen umgegangen wird.

Zur Bürger*innenbeteiligung werden wir auch Bürger*innen-Labs (wie zum Beispiel das Mobili- tätslabor im Munich Urban Colab) einrichten, in denen sich Bürger*innen und Programmie- rer*innen sowie Akteur*innen aus Wirtschaft und Verwaltung gemeinsam in die digitale Zukunft 32der Stadt einbringen. Die entwickelten Projekte müssen den Grundsätzen der städtischen Digitali- sierungsstrategie (Datenschutz u. ä.) genügen.

Wir nutzen die Chancen der Digitalisierung für die Beschäftigten bei der Stadt und ihren Tochter- unternehmen im Sinne der Beschäftigten. Dies betrifft insbesondere die flexible und familien- freundliche Arbeitsplatzgestaltung durch den Einsatz mobiler Geräte und die bessere Ermöglichung von Home-Office in Verwaltung und städtischen Betrieben. Die Arbeitnehmer*innen unterstützen wir durch individuelle Schulungen und Qualifikationen bei der digitalen Transforma- tion der Arbeitswelt sowie Co-Working-Spaces im Wohnungsbau.

Digitale Teilhabe muss alle Bürger*innen erreichen, darf aber kein Zwang werden. Wir erleichtern den Zugang zu Computern und Smartphones durch mehr öffentliche Geräte, Schulungen und aktive Unterstützung bei der Bedienung. Wir verknüpfen Digitalisierung mit Inklusion, um Assis- tenzsysteme für Menschen mit Behinderung und barrierefreie digitale Systeme, zum Beispiel für Sehbehinderte, anzubieten.

Wir fördern das digitale Ehrenamt und die daraus entstandenen digitalen Projekte und wir unter- stützen kleinere und mittlere Betriebe bei der Entwicklung ihrer Online-Präsenz.

Koalitionsvereinbarung München

Übersetzung für Gütersloh

Auszug aus dem aktuellen Hamburger Koalitionsvertrag

Digitale Souveränität des Staates stärken

Um die Ziele der Digitalisierung zu erreichen, muss die Hamburger Verwaltung die Kompetenz und die Möglichkeiten haben, die Entwicklung zu steuern, zu beherrschen und Transparenz über eingesetzte Technologien zu haben. Dazu wollen wir als Stadt auch in der Verwaltung die nötige Digitalisierungs- und IT-Kompetenz aufbauen und weiterentwickeln. Wir wollen dabei aber auch nicht alles neu erfinden, sondern die Produkte und Dienstleistungen, die die IT-Wirtschaft bietet, aufnehmen, ohne in eine unverhältnismäßige Abhängigkeit von externen Beratern und Dienstleistern zu geraten. Das Ziel ist jeweils, die leistungsfähigsten Angebote für Bürger*innen und Unternehmen bieten zu können und den Mitarbeite*rinnen bestmögliche Unterstützung für ihre Aufgaben zu geben.

Ein wesentlicher Faktor zur Transparenz eingesetzter Technologien ist der Einblick in den Code einer Software. Diese Transparenz ist bei Open Source Software per se gegeben. Deshalb wird die FHH künftig verstärkt auch auf den Einsatz von Open Source Produkten setzen. Aktuell werden in der Hamburger Verwaltung bereits viele neue Fachanwendungen in der digitalen Verwaltung entwickelt. Wir wollen, dass möglichst viele dieser Anwendungen quelloffen sind und zwischen Verwaltungen weitergabefähig sind. Dafür werden wir uns an geeigneten Plattformen beteiligen bzw. dies initiieren.

Viele Unternehmen sind aber auf die Vermarktung ihres geistigen Eigentums durch lizenzgeschützte Software angewiesen. Wir wollen Initiativen entwickeln, die für die öffentliche Verwaltung als Kundin auch hier zu Open Source vergleichbare Transparenz herstellt.

Um die digitale Souveränität der Hamburger Verwaltung zu stärken, werden wir

Die Hamburgische Bürgerschaft hat beschlossen, in der neuen Wahlperiode für alle Bürgerschaftsabgeordnete und Mitarbeiter*innen ein cloudbasiertes System – Phoenix - nach dem Vorbild von Schleswig-Holstein über Dataport einzuführen. Bei einem nachhaltigen Erfolg des Projektes in Schleswig-Holstein und in der Hamburgischen Bürgerschaft wollen wir dies schrittweise und freiwillig in der Hamburgischen Verwaltung etablieren. Wir werden diese Initiativen, soweit möglich, gemeinsam mit dem IT-Dienstleister der norddeutschen Länder (Dataport) und in Abstimmung mit den anderen Trägerländern umsetzen."

FreieSoftware/ParteiProgramme (zuletzt geändert am 2020-06-21 19:11:27 durch BerndZeitzen)