Klimaziele und Klimagutachten für Bielefeld

  1. Der Rat verpflichtet sich zum Erreichen der von der Bundesregierung vorgegebenen Klimaziele (40% CO[2]-Reduktion und 20% erneuerbare Energien bis 2020)
  2. Es wird ein Klimagutachten *Bielefeld 2020* entwickelt, mit einem Katalog von konkreten Maßnahmen, um die Klimaziele nachhaltig zu erreichen.
  3. Mit der Erarbeitung wird ein externes Büro beauftragt. Im Prozess der Bearbeitung werden kontinuierlich sowohl die Bürgerinnen und Bürger, Sachkundige als auch die Stadtwerke und andere städtische Töchter beteiligt. Inhalte des Klimagutachtens sollen u.a. sein: · Bestandsaufnahme der Energieerzeugung und des -verbrauchs sowie der Höhe des CO[2]-Emissionen/Kopf der Bevölkerung in Bielefeld · Verursachergerechte Darstellung des CO[2]-Ausstosses (Anteile von Privathaushalten, Industrie, Verkehr, Energieerzeugung) · Darstellung der Energieeffizienzpotentiale und ihrer Erschließungsmöglichkeiten · Potentiale des Ausbaus der Kraft-Wärmekopplung · Ermittlung der regionalen Potentiale der Energieversorgung und -erzeugung aus regenerativen Energien (Solare Wärmeerzeugung, Holz, weitere Biomasse, Wind, PV) · Kostenschätzung und Stufenplan ( kurzfristig, mittelfristig, langfristig) für die Umsetzung der ermittelten Potentiale
  4. Das Klimagutachten wird dem Rat spätestens im Mai 2008 zur Beschlussfassung vorgelegt.
  5. Die Umsetzung und die Zielerreichung wird kontinuierlich nachgehalten und dem Rat berichtet (Controlling/Monitoring).

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