Unterschiede zwischen den Revisionen 4 und 5
Revision 4 vom 2021-04-19 10:38:57
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Kommentar: Verbot von Tiefgaragen, Seinbahn für Mansergh-Baracks
Revision 5 vom 2021-04-29 22:27:56
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Kommentar:
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Checkliste für alle zukünftigen Bebauungspläne vorbereiten, wie eine Leitlinie, egal ob Gewerbe oder Wohnbebauung
Monitoring (Beratungscheck, "Erfolgskontrolle") im Nachgang zu Sanierungsmaßnahmen
Hinweise auf Sanierungsverpflichtungen verbreiten, Öffentlichkeitsarbeit quartiersbezogen mit der AG Kommunikation
Sanierungsquote erhöhen, wie könnte das gehen?
Anreizprogramm "Erlass der Grunderwerbssteuern nach Hausverkauf, falls ein energetische Sanierung erfolgt"
 * Checkliste für alle zukünftigen Bebauungspläne vorbereiten, wie eine Leitlinie, egal ob Gewerbe oder Wohnbebauung
 * Monitoring (Beratungscheck, Erfolgskontrolle im Nachgang zu Sanierungsmaßnahmen
 * Hinweise auf Sanierungsverpflichtungen verbreiten, Öffentlichkeitsarbeit quartiersbezogen mit der AG Kommunikation
 * Sanierungsquote erhöhen, wie könnte das gehen?
 * Anreizprogramm Erlass der Grunderwerbssteuern nach Hausverkauf, falls ein energetische Sanierung erfolgt

Brigitte Topmöller würde sich als Sprecherin zur Verfügung stellen.
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Leuchtturmprojekt: Großflächige Planung hat einen großen Einfluß (Mansergh-Baracks "area4830" / Seilbahn über die Dalke und den Stadtring. Alternativ oder zusätzlich Radpiste mit Brückenverbindung vom TWE-Haltepunkt "Welle-Parkplatz"/Verler Straße ins Mansergh-Quartier. Sinngleiche Infrastruktur bei Flughafen-Konversions-Flächen möglich Leuchtturmprojekt: Großflächige Planung hat einen großen Einfluß (Mansergh-Baracks area4830 / Seilbahn über die Dalke und den Stadtring. Alternativ oder zusätzlich Radpiste mit Brückenverbindung vom TWE-Haltepunkt "Welle-Parkplatz"/Verler Straße ins Mansergh-Quartier. Sinngleiche Infrastruktur bei Flughafen-Konversions-Flächen möglich
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Verbot von Tiefgaragen, weil sie einen hohen Anteil an klimaschädlichem Beton erzwingen , der quasi nicht rückkbaubar ist. Desweiteren sind Grundwasserabsenkungen und unmögliche Umnutzung zu berücksichtigen. Mobilitätsverhalten auch individuell wird sich ändern. Tiefgaragen werden dann immer noch Betonbunker sein. Ein Gerüst eines Parkhauses kann zu Wohn oder Bürogebäude umgenutz werden, wenn Geschosshöhen entsprechen geplant werden. Demontage ist bei Modulbauweise möglich. Parkhäuser wie beim Kreishaus mit schrägen Aufstellflächen sind zu verbieten und nicht genehmigungsfähig, weil sie nicht auf die obigen Kritikpunkte eingehen, sondern ausschließlich nutzbar sein werden. 
 

Verbot von Tiefgaragen, weil sie einen hohen Anteil an klimaschädlichem Beton erzwingen , der quasi nicht rückkbaubar ist. Desweiteren sind Grundwasserabsenkungen und unmögliche Umnutzung zu berücksichtigen. Mobilitätsverhalten auch individuell wird sich ändern. Tiefgaragen werden dann immer noch Betonbunker sein. Ein Gerüst eines Parkhauses kann zu Wohn oder Bürogebäude umgenutz werden, wenn Geschosshöhen entsprechen geplant werden. Demontage ist bei Modulbauweise möglich. Parkhäuser wie beim Kreishaus mit schrägen Aufstellflächen sind zu verbieten und nicht genehmigungsfähig, weil sie nicht auf die obigen Kritikpunkte eingehen, sondern ausschließlich nutzbar sein werden.
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Kommuniziert die AG hauptsächlich nach außen?
Unterstützt sie die Beiratsmitglieder?
Ist die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt zuständig?
 * Kommuniziert die AG hauptsächlich nach außen?
 * Unterstützt sie die Beiratsmitglieder?
 * Ist die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt zuständig?
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 * PHPP Zertifizierung zur Qualitätssicherung 
 * Erhöhung der Anforderungen beim Neubau 
 * Passivhaus Plus 
 * Regenwassernutzung u.v.a.m. 
 * PHPP Zertifizierung zur Qualitätssicherung
 * Erhöhung der Anforderungen beim Neubau
 * Passivhaus Plus
 * Regenwassernutzung u.v.a.m.
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 * https://www.dwd.de/DE/leistungen/inkas/inkasstart.htmBaustoffbetrachtung
 * Ökobilanzen von Baustoffe

Das "Informationsportal Klimaanpassung in Städten" (INKAS) ist ein internetbasiertes Beratungswerkzeug für die Stadt- und Regionalplanung und auch für den interessierten Bürger.

 * https://www.dwd.de/DE/leistungen/inkas/inkasstart.html

 * Baustoffbetrachtung, Ökobilanzen von Baustoffe
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 *   * neue Ideen aus der Online-Befragung:
 * Steigerung der Sanierungsquote von 1 % auf 4 % 
 * weitere Maßnahmen 
 * neue Ideen aus der Online-Befragung:
 * Steigerung der Sanierungsquote von 1 % auf 4 %
 * weitere Maßnahmen

Kennenlern-Termin für die Interessierten 16.04. 19:30 AG Bauen und Sanieren

anwesend: Brigitte Topmöller, Kurt Gramlich, Bernd Schüre, Markus Lakämper

Diskutiert wurde die Aufgabe, die Rolle und der Umfang der Arbeit der AG Bauen und Sanieren

  • Checkliste für alle zukünftigen Bebauungspläne vorbereiten, wie eine Leitlinie, egal ob Gewerbe oder Wohnbebauung
  • Monitoring (Beratungscheck, Erfolgskontrolle im Nachgang zu Sanierungsmaßnahmen
  • Hinweise auf Sanierungsverpflichtungen verbreiten, Öffentlichkeitsarbeit quartiersbezogen mit der AG Kommunikation
  • Sanierungsquote erhöhen, wie könnte das gehen?
  • Anreizprogramm Erlass der Grunderwerbssteuern nach Hausverkauf, falls ein energetische Sanierung erfolgt

Brigitte Topmöller würde sich als Sprecherin zur Verfügung stellen.

Mansergh-Baracks

Leuchtturmprojekt: Großflächige Planung hat einen großen Einfluß (Mansergh-Baracks area4830 / Seilbahn über die Dalke und den Stadtring. Alternativ oder zusätzlich Radpiste mit Brückenverbindung vom TWE-Haltepunkt "Welle-Parkplatz"/Verler Straße ins Mansergh-Quartier. Sinngleiche Infrastruktur bei Flughafen-Konversions-Flächen möglich

Verbot von Tiefgaragen

Verbot von Tiefgaragen, weil sie einen hohen Anteil an klimaschädlichem Beton erzwingen , der quasi nicht rückkbaubar ist. Desweiteren sind Grundwasserabsenkungen und unmögliche Umnutzung zu berücksichtigen. Mobilitätsverhalten auch individuell wird sich ändern. Tiefgaragen werden dann immer noch Betonbunker sein. Ein Gerüst eines Parkhauses kann zu Wohn oder Bürogebäude umgenutz werden, wenn Geschosshöhen entsprechen geplant werden. Demontage ist bei Modulbauweise möglich. Parkhäuser wie beim Kreishaus mit schrägen Aufstellflächen sind zu verbieten und nicht genehmigungsfähig, weil sie nicht auf die obigen Kritikpunkte eingehen, sondern ausschließlich nutzbar sein werden.

Ziel soll jeweils eine Empfehlung an den Rat mit idealerweise Beschlussvorlage sein. Es könnte auch eine öffentliche Informationsveranstaltung sein.

  • Kommuniziert die AG hauptsächlich nach außen?
  • Unterstützt sie die Beiratsmitglieder?
  • Ist die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt zuständig?

Brigitte Topmöller würde sich als Sprecherin zur Verfügung stellen.

nächstes Treffen: noch offen.

Ergebnisse und Ideenliste

  • Gewerbegebiet am Flughafen unter ökologischen, nachhaltigen und klimagerechten Aspekten
  • Zwei Wohnbaugebiete unter ökologischen, nachhaltigen und klimagerechten Aspekten
  • Vorkaufsrechtsprüfungen und Steuerbescheide der Stadt für Werbung (Sanierung, ökologische Freiflächengestaltung, Energieberatung etc.) nutzen
  • Kriterien für Grundstücksvergaben, Wettbewerbe usw. zusammenstellen
  • Öffentlichkeitsarbeit, wie z.B. "Dem Handwerk über die Schulter geschaut", Baustellenexkursionen, Besichtigung sanierer Immobilien
  • Festsetzungsbeispiele und Auflagen für Bebauungspläne und Baugenehmigungs-Ermittlungen und ggf. für Gütersloh
  • Stellungnahmen zu Bebauungsplänen erstellen
  • Neues Stadtklimagutachten im Klimabeirat / in Denvorn

Update der Energieleitlinien

  • PHPP Zertifizierung zur Qualitätssicherung
  • Erhöhung der Anforderungen beim Neubau
  • Passivhaus Plus
  • Regenwassernutzung u.v.a.m.

Mehrfamilienhäuserproblem / Flächenproblem

Das "Informationsportal Klimaanpassung in Städten" (INKAS) ist ein internetbasiertes Beratungswerkzeug für die Stadt- und Regionalplanung und auch für den interessierten Bürger.

  • https://www.dwd.de/DE/leistungen/inkas/inkasstart.html

  • Baustoffbetrachtung, Ökobilanzen von Baustoffe
  • Recyclingfähigkeit von Baustoffen
  • Bauherrenmappe
  • neue Ideen aus der Online-Befragung:
  • Steigerung der Sanierungsquote von 1 % auf 4 %
  • weitere Maßnahmen
  • Einrichtung einer kommunalen Aktionsstelle für effiziente Wohnraumnutzung
  • Berücksichtigung einer Sanierungsquote im Mietspiegel
  • Klimaneutrale Verwaltung bis 2035
  • Bereitstellung von Grundstücken für innovative Projekte
  • bei Besitzerwechsel verpflichtende Beratung
  • Eigentümer mit mehr als 2 Gebäuden und/oder 10 Wohnungen verpflichtender Sanierungsfahrplan Zeitraum bis 20 Jahre
  • städtische Liegenschaften beispielhaft sanieren
  • besserstellen von Vermietern, die schon saniert haben
  • Umstellung von fossilen Heizungen: Anreize für Bestandsgebäude, wenn Förderung des Bundes ausläuft; z.B. Grundsteuer
  • Nahwärmenetze in der Innenstadt
  • Beimischen von Wasserstoff ins Gasnetz

KlimaBeirat2021/BauenSanieren/2021-04-16 (zuletzt geändert am 2021-06-10 12:32:54 durch KurtGramlich)

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