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__Energiekonzept Mansergh Barracks__

Zusammenfassung:

Das Konzept bildet außer bei Variante 1 ein lokal CO2-freies Quartier ab
(Scope 1 lt. Greenhouse Gas Protocol). Mobilität (insbesondere
motorisierter Individualverkehr) könnte der CO2-Freiheit entgegen stehen,
sofern keine Beschränkungen für CO2-Emissionen erlassen werden. Die
Empfehlung von Variante 2 unter Ausnutzung sämtlicher PV-Potentiale und
mit Batteriespeicher(!) ist aus Sicht des Klimaschutzes begrüßenswert.
Eine detailliertere Betrachtung der CO2-Bilanzierung von Variante 2 und
Variante 3 gemäß Greenhouse Gas Protocol ist zu empfehlen.


Die Bilanzierung von Netzstrom wirft einige Fragen auf:

 1. Verdrängungsstrom: Ist es plausibel, dass der im Sommer eingespeiste
    PV-Strom fossile Kraftwerke verdrängt? Dies würde derzeit nicht
    vorhandene Speicher für den PV-Strom erfordern, deren Errichtung
    außerhalb des Betrachtungsrahmen liegt. Empfehlung: Bilanzierung nach
    Greenhouse Gas Protocol (siehe unten).
 2. Deutschlandmix: Die Annahme eines Strommix mit 70 g CO2e im Jahr 2042
    erscheint pessimistisch. Eine lineare Entwicklung bis 2042 erscheint
    zudem unrealistisch, der Strommix sollte bereits zwischen 2030 und
    2035 auf diesem Niveau liegen.
 3. Vorkettenemissionen: Die Bereitstellung von Netzstrom ist mit
    zusätzlichen Emissionen verbunden, die im Deutschlandmix von 380g CO2e
    nicht berücksichtigt werden (Vorkette Kraftwerk, Netzverluste,
    Regelenergie). Diese zusätzlichen Emissionen erhöhen die
    CO2-Emissionen des Netzstrom um ca. 5-10% (nicht jedoch die Vergütung
    von eingespeistem PV-Strom!). Empfehlung: Nachkalkulation von Variante
    2 und Variante 3 gemäß Greenhouse Gas Protocol unter Berücksichtigung
    von Vorkettenemissionen.

 

Bilanzierung nach Greenhouse Gas Protocol:

  o Die Energiebilanz zeigt, dass allein der Stromverbrauch mit 5,9 Mio.
    kWh deutlich über der PV-Erzeugung i.H.v. 4,2 Mio. kWh liegt. Für die
    Wärmebereitstellung mit Geothermie ist ein zusätzlicher Strombedarf in
    der Größenordnung von 0,8-1 Mio. kWh zu veranschlagen. Damit liegt der
    Gesamtstrombedarf mehr als 35% über der lokalen Erzeugung.
  o Bei einem Strommix Deutschland von 70g CO2e im Jahr 2035 wären laut
    Greenhouse Gas Protocol Treibhausgasemissionen in Höhe von 175 t CO2e
    pro Jahr zu bilanzieren (Scope 2, standortbasiert). Hinzu kommen
    weitere indirekte Emissionen u.a. aus Netzverlusten und Regelenergie.
  o Unter Berücksichtigung von Ökostrombezug ist Klimaneutralität auch
    laut Greenhouse Gas Protocol nahezu erreichbar (marktbasiert; es sind
    jedoch weiterhin geringe indirekte Emissionen aus Netzverlusten und
    Bereitstellung von Regelenergie zu bilanzieren).
  o Die Grundaussage, dass es „Spielraum bei der Nutzung von
    PV-Potentialen“ ergibt, ist gemäß Greenhouse Gas Protocol nicht
    zutreffend. Je weniger PV-Potentiale genutzt werden, desto höher die
    Klimabilanz des Quartiers.

 

Beachte:

  o Die Bilanzierung von Biomethan und Holzhackschnitzel wurde nicht
    analysiert, da die diesbezügliche Variante 1 nicht empfohlen wurde.
  o Die Batteriespeicher wirken sich bei der Bilanzierung nach Greenhouse
    Gas Protocol positiv auf die Klimabilanz aus (d.h. es wird Netzstrom
    vermieden, die CO2-Bilanz ist geringer als ohne Batteriespeicher. Bei
    der Bilanzierung von Energielenker wirken sich die Batteriespeicher
    meines Erachtens nach negativ auf die Klimabilanz aus (das Einspeisen
    wird mit 820g CO2e „vergütet“, während sich der Netzstrombezug mit
    380g CO2e auf die Bilanz niederschlägt).
  o Die CO2-Bilanzen der Varianten 2 und 3 unterscheiden sich laut den
    Berechnungen Energielenker nicht. Aufgrund der Nutzung des lokal
    erzeugten PV-Stroms für den Pufferspeicher (anstelle von Netzstrom im
    Winter) ist dies meines Erachtens unplausibel. Bei der Bilanzierung
    nach Greenhouse Gas Protocol wäre Variante 3 sehr wahrscheinlich
    klimafreundlicher als Variante 2.
  o Alle Berechnungen beziehen sich auf die Erzeugung und Bereitstellung
    von Energie. Nicht berücksichtigt werden CO2-Emisisonen aus der
    Errichtung von Bauteilen und den dafür anfallenden Emissionen aus der
    Materialherstellung und den Logistikströmen.
  o Hinweis (nicht Teil der Analyse): Die Primärenergiebilanz rechnet mit
    sehr hohen Primärenergiefaktoren für Netzstrom und Verdrängungsstrom
    (lt. IINAS ergibt sich für das Jahr 2020 der nicht-erneuerbare
    kumulierte Energieverbrauch für Netzstrom ein Wert von 1,4
    kWhprimär/kWhel.) Analog zu den verwendeten CO2-Emissionen kann dies
    das Bild verzerren.
    https://www.tga-fachplaner.de/meldungen/gebaeudeenergiegesetz-der-geg-primaerenergiefaktor-fuer-strom-ist-viel-zu-hoch#:~:text=Derzeit%20legt%20das%20GEG%20f%C3%BCr,ermittelten%20Gutachtenwert%20von%201%2C4.

Hier wollen wir des Energiekonzept Mansergh Quartier diskutieren

Nach der mündlichen Vorstellung im Hauptausschuss gibt es folgende Fragen / Einschätzungen:

Energiekonzept Mansergh Barracks

Zusammenfassung:

Das Konzept bildet außer bei Variante 1 ein lokal CO2-freies Quartier ab (Scope 1 lt. Greenhouse Gas Protocol). Mobilität (insbesondere motorisierter Individualverkehr) könnte der CO2-Freiheit entgegen stehen, sofern keine Beschränkungen für CO2-Emissionen erlassen werden. Die Empfehlung von Variante 2 unter Ausnutzung sämtlicher PV-Potentiale und mit Batteriespeicher(!) ist aus Sicht des Klimaschutzes begrüßenswert. Eine detailliertere Betrachtung der CO2-Bilanzierung von Variante 2 und Variante 3 gemäß Greenhouse Gas Protocol ist zu empfehlen.

Die Bilanzierung von Netzstrom wirft einige Fragen auf:

  1. Verdrängungsstrom: Ist es plausibel, dass der im Sommer eingespeiste
    • PV-Strom fossile Kraftwerke verdrängt? Dies würde derzeit nicht vorhandene Speicher für den PV-Strom erfordern, deren Errichtung außerhalb des Betrachtungsrahmen liegt. Empfehlung: Bilanzierung nach Greenhouse Gas Protocol (siehe unten).
  2. Deutschlandmix: Die Annahme eines Strommix mit 70 g CO2e im Jahr 2042
    • erscheint pessimistisch. Eine lineare Entwicklung bis 2042 erscheint zudem unrealistisch, der Strommix sollte bereits zwischen 2030 und 2035 auf diesem Niveau liegen.
  3. Vorkettenemissionen: Die Bereitstellung von Netzstrom ist mit
    • zusätzlichen Emissionen verbunden, die im Deutschlandmix von 380g CO2e nicht berücksichtigt werden (Vorkette Kraftwerk, Netzverluste, Regelenergie). Diese zusätzlichen Emissionen erhöhen die CO2-Emissionen des Netzstrom um ca. 5-10% (nicht jedoch die Vergütung von eingespeistem PV-Strom!). Empfehlung: Nachkalkulation von Variante 2 und Variante 3 gemäß Greenhouse Gas Protocol unter Berücksichtigung von Vorkettenemissionen.

Bilanzierung nach Greenhouse Gas Protocol:

  • o Die Energiebilanz zeigt, dass allein der Stromverbrauch mit 5,9 Mio.
    • kWh deutlich über der PV-Erzeugung i.H.v. 4,2 Mio. kWh liegt. Für die Wärmebereitstellung mit Geothermie ist ein zusätzlicher Strombedarf in der Größenordnung von 0,8-1 Mio. kWh zu veranschlagen. Damit liegt der Gesamtstrombedarf mehr als 35% über der lokalen Erzeugung.
    o Bei einem Strommix Deutschland von 70g CO2e im Jahr 2035 wären laut
    • Greenhouse Gas Protocol Treibhausgasemissionen in Höhe von 175 t CO2e pro Jahr zu bilanzieren (Scope 2, standortbasiert). Hinzu kommen weitere indirekte Emissionen u.a. aus Netzverlusten und Regelenergie.
    o Unter Berücksichtigung von Ökostrombezug ist Klimaneutralität auch
    • laut Greenhouse Gas Protocol nahezu erreichbar (marktbasiert; es sind jedoch weiterhin geringe indirekte Emissionen aus Netzverlusten und Bereitstellung von Regelenergie zu bilanzieren).
    o Die Grundaussage, dass es „Spielraum bei der Nutzung von
    • PV-Potentialen“ ergibt, ist gemäß Greenhouse Gas Protocol nicht zutreffend. Je weniger PV-Potentiale genutzt werden, desto höher die Klimabilanz des Quartiers.

Beachte:

  • o Die Bilanzierung von Biomethan und Holzhackschnitzel wurde nicht
    • analysiert, da die diesbezügliche Variante 1 nicht empfohlen wurde.
    o Die Batteriespeicher wirken sich bei der Bilanzierung nach Greenhouse
    • Gas Protocol positiv auf die Klimabilanz aus (d.h. es wird Netzstrom vermieden, die CO2-Bilanz ist geringer als ohne Batteriespeicher. Bei der Bilanzierung von Energielenker wirken sich die Batteriespeicher meines Erachtens nach negativ auf die Klimabilanz aus (das Einspeisen wird mit 820g CO2e „vergütet“, während sich der Netzstrombezug mit 380g CO2e auf die Bilanz niederschlägt).
    o Die CO2-Bilanzen der Varianten 2 und 3 unterscheiden sich laut den
    • Berechnungen Energielenker nicht. Aufgrund der Nutzung des lokal erzeugten PV-Stroms für den Pufferspeicher (anstelle von Netzstrom im Winter) ist dies meines Erachtens unplausibel. Bei der Bilanzierung nach Greenhouse Gas Protocol wäre Variante 3 sehr wahrscheinlich klimafreundlicher als Variante 2.
    o Alle Berechnungen beziehen sich auf die Erzeugung und Bereitstellung
    • von Energie. Nicht berücksichtigt werden CO2-Emisisonen aus der Errichtung von Bauteilen und den dafür anfallenden Emissionen aus der Materialherstellung und den Logistikströmen.
    o Hinweis (nicht Teil der Analyse): Die Primärenergiebilanz rechnet mit

KlimaBeirat2021/ManserghQuartier/Energiekonzept (zuletzt geändert am 2022-09-27 20:26:49 durch KurtGramlich)

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