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Revision 7 vom 2021-09-28 11:54:55
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Kommentar: Vorschlag für Leitlinien
Revision 9 vom 2021-10-04 10:21:01
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Kommentar:
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Hinweis von Bernd:
als ganz große Bitte!

Für die Erstellung der Stellungnahme ist es sinnvoll, die Texte bzw. Textbausteine bereits so zu formulieren, dass sie sich relativ leicht zu einem gemeinsamen Werk zusammenführen lassen. Ansonsten bestehen zu viele Interpretationsmöglichkeiten und Nachfrage- und Abstimmungsbedarfe. Ich habe einmal ein paar Beispiele aus älteren Stellungnahmen angefügt:

 * Im Rahmen der vorgesehenen Bebauung ist zum Stabilisieren bzw. Erhöhen der biologischen Vielfalt im Siedlungsbereich beizutragen, indem der Einbau von Nistquartieren (Mauereinbauten, Nisthilfen) für Gebäude bewohnende Tierarten festgesetzt wird (z. B. Mauersegler, Hausrotschwanz, Haussperling, Fledermäuse), vgl. städtisches Faltblatt „Artenschutz bei Baumaßnahmen in Gütersloh“.

 * Soweit vorhandene Gebäude abgerissen oder vorhandene Bäume entfernt werden, ist eine Prüfung auf Vorkommen von Fledermäusen, Höhlen- und Gebäudebrütern vorzusehen.

 * Bis auf Ausnahmen ist das Entfernen von Vegetation (z. B. Bäume, Sträucher, Fassadenbegrünungen) im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September verboten.

 * Um Vogelschlag an Glas- und anderen transparenten Flächen zu vermeiden, sind geeignete Materialien einzusetzen bzw. Bauweisen zu berücksichtigen.

 * Falls die Erfassung von Wertstoffen beispielsweise über Glascontainer erfolgt, sind die Container barrierefrei, geruchs- und lärmarm zu installieren, z. B. indem in den Boden eingelassene Varianten vorgeschrieben bzw. eingesetzt werden.

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Beispiel für Leitlinien aus Flensburg: [[https://www.ihrsan.de/fileadmin/Content/PDF_und_Images/Hafen-Ost/2020-11-02_ZHO_Flyer_8-Seiter_Internet.pdf | Leitlinien für die Entwicklung eines nachhaltigen urbanen Quartiers]]

Hier sammeln wir Ideen zum Mansergh Quartier

Hinweis von Bernd: als ganz große Bitte!

Für die Erstellung der Stellungnahme ist es sinnvoll, die Texte bzw. Textbausteine bereits so zu formulieren, dass sie sich relativ leicht zu einem gemeinsamen Werk zusammenführen lassen. Ansonsten bestehen zu viele Interpretationsmöglichkeiten und Nachfrage- und Abstimmungsbedarfe. Ich habe einmal ein paar Beispiele aus älteren Stellungnahmen angefügt:

  • Im Rahmen der vorgesehenen Bebauung ist zum Stabilisieren bzw. Erhöhen der biologischen Vielfalt im Siedlungsbereich beizutragen, indem der Einbau von Nistquartieren (Mauereinbauten, Nisthilfen) für Gebäude bewohnende Tierarten festgesetzt wird (z. B. Mauersegler, Hausrotschwanz, Haussperling, Fledermäuse), vgl. städtisches Faltblatt „Artenschutz bei Baumaßnahmen in Gütersloh“.
  • Soweit vorhandene Gebäude abgerissen oder vorhandene Bäume entfernt werden, ist eine Prüfung auf Vorkommen von Fledermäusen, Höhlen- und Gebäudebrütern vorzusehen.
  • Bis auf Ausnahmen ist das Entfernen von Vegetation (z. B. Bäume, Sträucher, Fassadenbegrünungen) im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September verboten.
  • Um Vogelschlag an Glas- und anderen transparenten Flächen zu vermeiden, sind geeignete Materialien einzusetzen bzw. Bauweisen zu berücksichtigen.
  • Falls die Erfassung von Wertstoffen beispielsweise über Glascontainer erfolgt, sind die Container barrierefrei, geruchs- und lärmarm zu installieren, z. B. indem in den Boden eingelassene Varianten vorgeschrieben bzw. eingesetzt werden.

Klaus M.:

  • Passivhaus-Bauweise bei allen dafür geeigneten Gebäuden
  • PV auf alle Dächer
  • Toilettenspülung möglichst nicht mit Trinkwasser, sondern mit Grau/Regenwasser
  • Getrennt-Kanalisation (ggf. nachrüsten)
  • Viele Bäume
  • Wenig Versiegelung durch konzentriertes Parken mehrgeschossig oder in Tiefgaragen und möglicht wenig Verkehrsflächen.

die auf S.93 des Mansergh Quartier-Rahmenplans genannten Punkte sind zwar noch nicht konkret, gehen aber in die richtige Richtung

Wenn man IST (Bild 1) mit Planidee (Bild 2) vergleicht, soll wohl viel nachverdichtet werden.

Das ökologische Maximum würde man vermutlich erhalten, wenn es pro Gebäudeblock einen Groß-Lauwärmespeicher gäbe, die mit von allen Dächern eingesammeltem PV-Strom lauerwärmt würde und sein Lauwarmwasser für die gebäudeweise Heiz- und WW-Wärmepumpen bereit stellen würde. "Heiße" Leitungen (WW) mit hohen Verteilverlusten also nur im jew.Haus. Die Der große Vorteil wäre, dass tagsüber anfallende PV-solare Überschüsse zwischengelagert werden können. Wenn die Speicher im jew. Gebäudekern hochkant stehen, ist ihre Abwärme zugleich für das umgebende Haus Nutzwärme und kein Verlust. Ein siedlungs-zentraler Lauwärme-Speicher  hätte dagegen höhere Verteilverluste und anfängliche Schlechtauslastung, da er anfangs schon betriebsbereit sein müsste, während die Siedlung erst in mehreren Jahren entsteht.  Für die Enderwärmung der evtl. gebäudezentralen WW-Speicher sollte geprüft werden, ovb (Vakuum-) Solar-Kollektoren effizienter sind, als WPs. Vielleicht sind aber ganz dezentrale WW-Systeme mit wohnungswiesen Mini-WPs und wohnungsweisen Kleinspeichern i.V. mit einem Lauwarmwärmenetz bis in die einzelnen Wohnugnen besser.

Bzgl. ladeinfrastruktur sollte frühzeitig auf netzdienlichkeit geachtet werden. In einem siedlungseigenen Stromtanknetz kann dies evtl. leichter realisiert werden, als in einem öffentlichen stromtanknetz (wg. strukturellem Interessenkonflikt zwischen Kunde und Netzbetreiber um Optimierungsziel. Die StW verdienen auch an jedem unnötigen Netzausbau 6 % (staatlich garantiert !), die Kosten trägt aber der Kunde.


Bernd S.:

Mögliche Prüfkriterien Mansergh für BUND-Stellungnahme

  • Altlasten
  • Abfälle, Wertstoffe
  • Unverpacktladen / Recyclingbörse
  • Vorgaben für Einsatz von Recyclingbaustoffen
  • Vorgaben für Verträge / Festsetzungsvorschläge für Bebauungspläne
  • Regen- und Grauwassernutzung
  • Regenwasserversickerung
  • Regenwasserrückhaltung
  • Stauräume für Starkregen
  • Überschwemmungsgebiete
  • Bodenversiegelung / Bodenentsiegelung
  • Grundwasserabsenkungen
  • Dach- und Fassadengrün
  • Integrierte Nisthilfen
  • Bodenabstand Einzäunungen
  • Artenschutzfachbeitrag
  • Baubegleitung Artenschutz
  • Baubegleitung Energiekonzept
  • Baubegleitung Klimaanpassung
  • Artenschutzaspekte bei Gebäudeabbrüchen und Gehölzentfernungen
  • Zeiträume für Erfassungen / Beseitigungen (Fauna, Flora)
  • Artenschutzleitlinie
  • Energieleitlinie
  • Erforderlichkeit bzw. Größenordnungen der Parkräume für Fahrzeuge
  • Erforderlichkeit des Gebäudes / der Baumfällungen im Eingangsbereich
  • Ausgleichsfläche (Bewertung, Entwicklungskonzept, welche Fläche / Flächen?, Biotoptypen)
  • Aufforstung an anderer Stelle
  • Vogelschlag an transparenten Flächen
  • Mehrfachnutzungen von Flächen
  • Helle Flächen (Albedo)
  • Wasserflächen / Wasserspiele im Gebiet
  • Umfang erforderlicher Aufforstung bei Baumfällungen
  • Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen
  • Prüfen (Biodiversitätskonzept, Artenschutzleitlinie, Masterplan Grün + Freiraum, Biotopverbundplanung, Landschaftsplan, Fachplan Klima Regionalplanung, Gutachten Stadtklima und Lufthygiene, Anpassungsbericht Klimawandelfolgen, Kartierungen Wiesen-, Feldvögel)


Marlies:

meine Anmerkungen zur "Dokumentation Rahmenplan Vorentwurf" vom 14.6.2021, mit Verweis auf Seitenzahlen

* S.40 - Einzelhandels- und Zentrenkonzept von 2017 fehlt noch - gibt es eine Aktualisierung? Wg. Corona hat sich einiges geändert....

* S 93 - statt Energieleitlinie 2018 - aktualisierte Version 2021?

* S 39 - Einmal wird das Zukunftslabor zum Bildung gezählt (S. 39) Was versteht die Verwaltung + Rat unter Zukunftslabor? Das muss vorab geklärt werden.

* S.43 - Zukunftslabor hier als "Büro" eingeordnet, wie "Gründerzentrum" (S. 39, Bildung), beide als Oberbegriff Innovationszentrum.

  • Warum nicht in 1 Gebäude????

    Oder integrieren in "Zukunftswerkstätten" (Arbeit)

* S. 52 + 58 - als autoarmes Gebiet realisieren mit 4 Parkhäusern + 1 Tiefgarage auf Erschließungsring

* S.54 - 5 m breite versiegelte? Gehwege?

* S. 58 bis 60 - Ringstraße für Autos + Fahrräder auf 6 m Breite, während Gehwege 5 breit und versiegelt sind? Plus ca. 50 Stellplätze und "Baumzonen" MEHR BREITE FÜR BÄUME, weniger breite Fußwege

  • - Verler Str. soll für Fahrräder in Zukunft eine komfortable und schnelle verbind zw. GT und Verl werden... WIE?

* S. 62- Fahrradstellplatzaufteilung unverständlich, Gesamt 6.123 oder 4210?

* S. 65 - teilweise weiter als 100 m um seine Müll zu entsorgen? * S. 74 - der Entreeplatz wird eine versiegelte Fläche(befestigter Belag) - wie groß? Fläche Mansergh Platz ebenfalls befestigter Belag?

* S. 77 - Vorgabe: Nur naturnahes Grün (weniger Rasen, mehr Wildblumen, keine exotischen Pflanzen)

  • S. 78 - Die 6m br.Straße wird von (existierender?)Baumreihe begleitet- was passiert bei Verlegung z.B. von Kanalisation?
    • Wirken Parkweg + Wohnwege versiegelnd? ---bis 5.5m breit!

S. 80 - 83 - Details zu Wegeplanung mit Grünflächen - keine Ifo zu unterirdischen Kanalplanungen

S. 85 - 98 - Baumfällungen für Zukunftslabor scheint lt. Lageplan hochgegriffen, dargestellt sind auch viele kleinere Bäume. Baumfällungen gesamt hier nur 494!!!

S 91 - Die Neubauten sind mit Gründächern geplant S. 98 - Flächenbilanz: öffentliche Verkehrsfläche mit 17 % = versiegelte Fläche??


Hans-Ulrich:

Vorschlag für Leitlinien:

1. Klimaneutrales Quartier

2. Grundstücksvergabe nur in Erbpacht

3. Wohnungsbau nur durch Genossenschaften, sozialverträgliche Mieten, keine Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern

Beispiel für Leitlinien aus Flensburg: Leitlinien für die Entwicklung eines nachhaltigen urbanen Quartiers

KlimaBeirat2021/ManserghQuartier/Ideen (zuletzt geändert am 2021-10-05 13:15:52 durch KurtGramlich)

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