Hier sammeln wir Ideen zum Mansergh Quartier

Klaus M.:

die auf S.93 des Mansergh Quartier-Rahmenplans genannten Punkte sind zwar noch nicht konkret, gehen aber in die richtige Richtung

Wenn man IST (Bild 1) mit Planidee (Bild 2) vergleicht, soll wohl viel nachverdichtet werden.

Das ökologische Maximum würde man vermutlich erhalten, wenn es pro Gebäudeblock einen Groß-Lauwärmespeicher gäbe, die mit von allen Dächern eingesammeltem PV-Strom lauerwärmt würde und sein Lauwarmwasser für die gebäudeweise Heiz- und WW-Wärmepumpen bereit stellen würde. "Heiße" Leitungen (WW) mit hohen Verteilverlusten also nur im jew.Haus. Die Der große Vorteil wäre, dass tagsüber anfallende PV-solare Überschüsse zwischengelagert werden können. Wenn die Speicher im jew. Gebäudekern hochkant stehen, ist ihre Abwärme zugleich für das umgebende Haus Nutzwärme und kein Verlust. Ein siedlungs-zentraler Lauwärme-Speicher  hätte dagegen höhere Verteilverluste und anfängliche Schlechtauslastung, da er anfangs schon betriebsbereit sein müsste, während die Siedlung erst in mehreren Jahren entsteht.  Für die Enderwärmung der evtl. gebäudezentralen WW-Speicher sollte geprüft werden, ovb (Vakuum-) Solar-Kollektoren effizienter sind, als WPs. Vielleicht sind aber ganz dezentrale WW-Systeme mit wohnungswiesen Mini-WPs und wohnungsweisen Kleinspeichern i.V. mit einem Lauwarmwärmenetz bis in die einzelnen Wohnugnen besser.

Bzgl. ladeinfrastruktur sollte frühzeitig auf netzdienlichkeit geachtet werden. In einem siedlungseigenen Stromtanknetz kann dies evtl. leichter realisiert werden, als in einem öffentlichen stromtanknetz (wg. strukturellem Interessenkonflikt zwischen Kunde und Netzbetreiber um Optimierungsziel. Die StW verdienen auch an jedem unnötigen Netzausbau 6 % (staatlich garantiert !), die Kosten trägt aber der Kunde.


Bernd S.:

Mögliche Prüfkriterien Mansergh für BUND-Stellungnahme

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Marlies:

meine Anmerkungen zur "Dokumentation Rahmenplan Vorentwurf" vom 14.6.2021, mit Verweis auf Seitenzahlen

* S.40 - Einzelhandels- und Zentrenkonzept von 2017 fehlt noch - gibt es eine Aktualisierung? Wg. Corona hat sich einiges geändert....

* S 93 - statt Energieleitlinie 2018 - aktualisierte Version 2021?

* S 39 - Einmal wird das Zukunftslabor zum Bildung gezählt (S. 39) Was versteht die Verwaltung + Rat unter Zukunftslabor? Das muss vorab geklärt werden.

* S.43 - Zukunftslabor hier als "Büro" eingeordnet, wie "Gründerzentrum" (S. 39, Bildung), beide als Oberbegriff Innovationszentrum.

* S. 52 + 58 - als autoarmes Gebiet realisieren mit 4 Parkhäusern + 1 Tiefgarage auf Erschließungsring

* S.54 - 5 m breite versiegelte? Gehwege?

* S. 58 bis 60 - Ringstraße für Autos + Fahrräder auf 6 m Breite, während Gehwege 5 breit und versiegelt sind? Plus ca. 50 Stellplätze und "Baumzonen" MEHR BREITE FÜR BÄUME, weniger breite Fußwege

* S. 62- Fahrradstellplatzaufteilung unverständlich, Gesamt 6.123 oder 4210?

* S. 65 - teilweise weiter als 100 m um seine Müll zu entsorgen? * S. 74 - der Entreeplatz wird eine versiegelte Fläche(befestigter Belag) - wie groß? Fläche Mansergh Platz ebenfalls befestigter Belag?

* S. 77 - Vorgabe: Nur naturnahes Grün (weniger Rasen, mehr Wildblumen, keine exotischen Pflanzen)

S. 80 - 83 - Details zu Wegeplanung mit Grünflächen - keine Ifo zu unterirdischen Kanalplanungen

S. 85 - 98 - Baumfällungen für Zukunftslabor scheint lt. Lageplan hochgegriffen, dargestellt sind auch viele kleinere Bäume. Baumfällungen gesamt hier nur 494!!!

S 91 - Die Neubauten sind mit Gründächern geplant S. 98 - Flächenbilanz: öffentliche Verkehrsfläche mit 17 % = versiegelte Fläche??

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