Entwurf einer Stellungnahme

Lebendige Bäche in Kreis und Stadt Gütersloh

Sachstand zu den Fließgewässern in Gütersloh – Umgang mit der Wasserrahmenrichtlinie

Die Flächen der Stadt und des Kreises Gütersloh weisen zahlreiche Fließgewässer auf, die als wichtige Lebensräume für viele Tiere, Pflanzen, Kleinlebewesen und Mikroorganismen, als Grünzüge für Freizeit und Naherholung und als verbindende linienförmige Strukturen für die Biotopvernetzung von enormer Bedeutung sind. Hinzu kommen noch die positiven Effekte der Fließgewässer auf das Stadt- und Landschaftsbild sowie die positiven Auswirkungen auf das Klein- bzw. Stadtklima.

Bereits durchgeführte Maßnahmen, wie z. B. die Dalkerenaturierung in Gütersloh, oder auch Projekte wie der Wassererlebnispfad Dalke, welcher die hohe Bedeutung von Bachläufen und des Elementes Wasser sehr gut für die Bevölkerung sichtbar macht, sind sehr positiv hervorzuheben. Jedoch ist für die meisten Fließgewässer leider immer noch darauf hinzuweisen, dass ihre im Prinzip positiven ökologischen Wirkungen dadurch beeinträchtigt werden, dass sie sich aktuell überwiegend noch in einem eher ungünstigen bzw. naturfernen Zustand befinden.

Als Facharbeitsgruppe des Klimabeirates würden wir es begrüßen, wenn sich der Kreis und die Stadt Gütersloh zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie bekennen und die Fluss- und Bachläufe der Richtlinie entsprechend renaturieren würden. Aufgrund der noch zu geringen Fortschritte in den letzten Jahren fragen wir uns aber, wie diese Ziele sich denn wirksam umsetzen lassen.

Jedenfalls sollten wir die Fließgewässer durch angemessene Pufferbereiche zur Landwirtschaft, zu Straßen und zur Bebauung vor negativen Einflüssen schützen. Hierzu gehören Umsetzungszeitpläne mit Perspektiven für die jeweiligen Fließgewässer.

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) fordert bis spätestens 2027 die Herstellung eines guten ökologischen Zustands für alle Oberflächengewässer. Dies betrifft die berichtspflichtigen und auch die nicht berichtspflichtigen Gewässer im Stadt- bzw. Kreisgebiet. Die Verwaltungen von Kreis und Stadt bzw. der Kreis- und Stadtrat stehen in der Verantwortung, dass im Kreis- und Stadtgebiet geltendes Recht, d. h. die EU-WRRL, gesetzeskonform umgesetzt wird.

Bis zum 22. Juni 2021 konnten zum 3. Bewirtschaftungsplan Stellungnahmen abgegeben werden.

Wir gehen davon aus, dass sich auch der Kreis und die Stadt Gütersloh mit dem Thema befasst haben und in der Zukunft verstärkt befassen werden.

Vor diesem Hintergrund bitten wir darum,

a) über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung der EU-WRRL sowie über weitere bereits vorgesehene Umsetzungspläne und die Zeithorizonte zu informieren,

b) die entsprechenden Fachämter mit adäquaten Personalkapazitäten und Sachmitteln auszustatten, damit die EU-WRRL fach- und zeitgerecht und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend umgesetzt werden kann,

c) folgende Hinweise in Bezug auf die Fließgewässer und Renaturierung in Gütersloh zu geben:

- Sachstand zur Renaturierung der Fließgewässer in Gütersloh: aufsummierte Längen renaturierter Fließgewässer in Gütersloh (Kreis, Stadt, andere Verantwortungsträgerschaften),

Verhältnis erforderlicher Maßnahmen (Anzahl) zu den tatsächlich durchgeführten Maßnahmen:

- Finanz- und Personalkapazitäten bei der Stadt für die Umsetzung der WRRL (Euro pro Jahr und Vollzeitstellen pro Jahr, Entwicklung seit die WRRL in Kraft ist)

- Darstellung der kurz-, mittel- und längerfristig beschlossenen und vorgesehenen Maßnahmen im Rahmen der WRRL einschließlich der dafür eingeplanten Finanz- und Personalkapazitäten

- Anzahl der Staurechte an Gütersloher Fließgewässern (Werden diese genutzt? Ist die Herstellung der Durchgängigkeit für Fische und andere Organismen an den Stauwerken erfolgt bzw. bis spätestens wann erfolgt dies? Wird die Herstellung der Durchgängigkeit verfügt?)

d) folgende Angaben zu den Uferrandstreifen an Gütersloher Gewässern zu machen:

- Sachstand zu Uferrandstreifen-Programmen: Entwicklung der aufsummierten Vertragsflächen im Rahmen von Uferrandstreifen-Programmen (z. B. Stadt, Kreis, Landwirtschaftskammer)

- Darstellung der Vorgehensweise beim städtischen Uferrandstreifen-Programm (Planungen, beteiligte Fachämter, Öffentlichkeitsarbeit, Finanz- und Personalkapazitäten)

- Hinweise zu den Erfahrungen bei durch Uferrandstreifen-Programme geförderten Flächen

e) über Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit zum Schutzgut Wasser zu berichten:

- der Wassererlebnispfad an der Dalke ist ein sehr gutes Beispiel für die Öffentlichkeitsarbeit zu Aspekten wie Umweltpädagogik, Freizeit und Naherholung, Gewässerschutz und Biodiversität: im Rahmen der Umweltstiftung könnte ein ähnlicher Pfad entlang der Lutter konzipiert und umgesetzt werden

- Präsentation positiver Beispiele durch Tagespresse, Stadtmagazine, Newsletter, Internet, Facebook, Instagram, Twitter, insbesondere auch positive Beispiele aus der Landwirtschaft (Uferrandstreifen-Programm, Renaturierung)

- Wanderung und Radtour mit Fachleuten an beispielhaft renaturierten Fließgewässern (Exkursionen für Klimabeirat, Politik, Verwaltung, Verbände, Bürgerschaft)

f) über die Berücksichtigung des Gewässerschutzes bei der Stadtentwicklung zu berichten:

- Darstellung der Wechselwirkungen zwischen den Fließgewässern und dem Grundwasser (Zusammenhang von Klimawandel und Wasserknappheit) sowie zwischen Gewässerschutz und Biodiversität (gute Gewässerqualität hat höhere Artenvielfalt zur Folge)

- Bedeutung unserer Gewässer und des Schutzgutes Wasser für die Gütersloher Bevölkerung im Rahmen des Stadtklimas und der Lufthygiene, der Stadtarchitektur sowie bei der Stadtund Freiraumentwicklung

- sauberes Grundwasser und langfristige Trinkwasserversorgung

- Beschreibung des Umgangs mit dem Thema Wasser in der Stadtplanung und Stadtentwicklung: z. B. flächenhafter Gewässerschutz, Mehrfachnutzung / Mehrfachfunktionen von Flächen (z. B. Erholung / Sport / Stellplätze zusammen mit Überflutung / Retention / Versickerung), Regenwasserrückhaltung, Regenwasserversickerung, Regenwassernutzung, Bodenversiegelung bzw. Bodenentsiegelung

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