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Kommentar: Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
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Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
Hocheffiziente und umweltschonende Kraft-Wärme-Kopplung ist neben den Erneuerbaren Energien der bedeutendste Schlüssel für eine dezentrale und klimaverträgliche Energieversorgung. Doch mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf wird das Ziel, den Anteil von KWK-Strom bis 2020 auf etwa 25 % zu verdoppeln verfehlt. Wir fordern von der Bundesregierung dringend eine Nachbesserung. So ist eine Deckelung der Zuschusshöhe auf 750 Mio. Euro pro Jahr widersinnig und muss abgeschafft werden.
Verbessert werden müssen die gezahlten KWK-Zuschläge für Strom. Sie liegen insgesamt zu niedrig, und die jährliche Degression ist zu hoch. Das führt dazu, dass angesichts der drastisch gestiegenen Erdgaspreise eine Rentabilität der KWK-Anlagen nicht mehr sichergestellt werden kann. Das betrifft insbesondere KWK-Anlagen von Gewerbebetrieben, die keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen sowie kleine Anlagen bis zu einer Leistung von 50 Kilowatt. Außerdem ist die Laufzeit des Gesetzes bis zum Jahr 2014 viel zu kurz, um die notwendigen KWK-Kapazitäten aufzubauen.
Drs.-Nr.: 16/8305