Niederschrift über die 10. Sitzung des Kreistages des Kreises Gütersloh am 27.06.2016 im Sitzungssaal des Kreishauses Gütersloh, Herzebrocker Str. 140, 33334 Gütersloh 5. Ausschreibung der Energiebelieferung ab dem 01.01.2017 - DS-Nrn.: 4322, 4322/1 - - Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 24.06.2016 - DS-Nr.: 4322/2 - Die GRÜNE-Fraktion äußerte Bedenken, dass eine so weitgehende Entscheidung zunächst über eine Mitteilungsvorlage behandelt werden sollte. Der Kreistag habe Mitwirkungsbedarf, da es nicht nur um große Summen, sondern um die Energiepolitik des Kreises Gütersloh für die nächsten drei bis fünf Jahre gehe. Sie sei erstaunt über die Aussage des Landrates in der letzten Sitzung des Kreisausschusses, dass Atomkraftwerke unabhängig von der Entscheidung des Kreises nicht von heute auf morgen abgeschaltet würden. Es reiche nicht aus, sich mit Energy Awards zu schmücken, sondern es sei notwendig, einen wichtigen Beitrag für die Energiewende zu leisten. Da es sich um einen Verbrauch von insgesamt 4 Mio. kW/h handele, müsse Verantwortung für Ressourcen sowie für Ewigkeitslasten übernommen werden. Aus diesem Grund seien Alternativen zum Atomstrom, gerade im Hinblick auf das beschlossene Klimaschutzkonzept, erforderlich. Ein kurzfristig monetärer Vorteil könne nicht der Grund sein, auf die Einsparungen von über 2000 Tonnen CO2 und 2 kg Atommüll (bezogen auf 4 Mio. kW/h) zu verzichten. Beispielsweise sei bei der Nutzung von „grauem Strom“ die Produktion von Feinstäuben ein ernstzunehmendes Problem. Demzufolge plädiere sie – entsprechend der Vorgaben des Bundes – für die Nutzung reinen Ökostroms. Bezüglich der drei Varianten des Beschlussvorschlages sei anzumerken, dass diese nur vergleichbar seien, wenn Ausschreibungen aus dem letzten Jahr mit identischen Strommengen und Ausschreibungsformulierungen vorlägen. Nur dann handele es sich um realistische Preisabschläge; alles andere seien lediglich gegriffene Werte. Der Ökostrom als Drittelmix sei zu kritisieren, da dieser größtenteils aus Wasserkraftanlagen in Norwegen gewonnen werde. Diese würden dann wiederum Atomstrom beziehen. Folglich spreche sie sich dafür aus, reinen Ökostrom aus Neuanlagen, die nicht älter als sechs Jahre seien, zu beziehen. Der Kreis Gütersloh habe eine Vorreiterfunktion und solle das Klimaschutzziel 2050 verfolgen. Die CDU-Fraktion verdeutlichte, dass kein Atomkraftwerk abgeschaltet werde, egal welchen Strom der Kreis Gütersloh kaufe. Auch bei der Erzeugung von erneuerbaren Energien werde sich nichts ändern, da die Stromarten lediglich „umgebucht“ würden; dies erfolge ebenso beim Ökostrom aus Neuanlagen durch große Energiekonzerne. Wolle man Strom aus erneuerbaren Energien beziehen, komme es heutzutage darauf an, wie Strom gespeichert und weitergeleitet werden könne. Dabei seien die Anreize aus dem Energieeinsparungsgesetz (EEG) und die rechtlichen Rahmenbedingungen entscheidend. Festzuhalten sei, dass die Ausbauziele hingegen gedeckelt würden. Großen Konzernen werde – zu Lasten der Steuerzahler – zusätzlich Geld an die Hand gegeben. Folglich beantrage sie, ausschließlich die Variante a) auszuschreiben, da die anderen Ausschreibungsvarianten zu keiner Verbesserung führten. Die SPD-Fraktion brachte zum Ausdruck, dass man sich die Klimaschutzziele, die mit dem Energy Award ausgezeichnet worden seien, vor Augen halten solle, und stellte daraufhin den finanziellen Aspekt in den Fokus. Im Hinblick auf die Klimaschutzziele könne man mit 38.000 € nicht so viel realisieren wie man es mit dem Ökostrom aus Neuanlagen könne. Eine Einsparung von 2.000 Tonnen CO 2 sei mit einem finanziellen Aufwand von 38.000 € nicht vergleichbar. Sie teile den Inhalt des Antrags der GRÜNE-Fraktion in vollem Umfang und spreche sich folglich dafür aus, den ökologischen Strombezug aus Neuanlagen, die nicht älter als sechs Jahre seien, zu beschließen. Mitglied Elbracht (DIE LINKE) legte dar, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie viele weitere öffentliche Träger seit über zehn Jahren bereits Ökostrom bezögen. Öffentlichen Auftragsgebern stehe es grundsätzlich frei, Umweltanforderungen an die Beschaffungsgegenstände, unter anderem an Strom, zu stellen. Der Strombezug aus fossilen Energieträgern verursache hohe Treibhausgasemissionen. Daher befürworte er den Ökostrom aus Neuanlagen als eine der wirkungsvollsten Maßnahmen. Des Weiteren solle in der nächsten Ausschreibung Gas als Energieträger ersetzt werden; zuvor sollten Strategien zur Wärmeerzeugung durch regenerative Energien entwickelt werden. Die FWG-UWG-Fraktion teilte mit, dass sie sich dem Antrag der GRÜNE-Fraktion anschließe, auch wenn dies mit erheblichen Mehrkosten verbunden sei. Sie wolle die Energiewende durch das eingesparte Potential unterstützen. Die AfD-Gruppe äußerte, dass die Vorgaben des EEG bundesweit rund 23 Mrd. € im Jahr kosteten. Größtenteils werde Energie aus Photovoltaikanlagen genutzt, die jedoch nur schwankend vorhanden sei. Demnach würden immer Gas-, Kohle- oder Atomkraftwerke benötigt. Folglich spare man nichts, was der Grund sei, warum sie sich der CDU-Fraktion anschließe. Die GRÜNE-Fraktion brachte ihre Empörung über die Äußerungen der CDU-Fraktion und der AfD-Gruppe zum Ausdruck und plädierte, dass der Kreis Gütersloh die Zukunft aktiv gestalten müsse. Die Problematik in Norwegen sei erkannt worden, weshalb der Ökostrom als Drittelmix für sie keine Alternative sei. Lediglich Ökostrom aus erneuerbaren Energien sei die richtige Alternative, um nicht noch größere Ewigkeitslasten zu produzieren. Viele öffentliche Institutionen seien auf Ökostrom umgestiegen, darunter auch viele von der CDU geführte Ministerien. Der Übergang zur Abschaltung von Atomkraftwerken solle über die sinkende Nachfrage gestaltet werden. Der Landrat stellte klar, dass die gewonnenen Energy Awards 2009 und 2013 nicht nur für Worte, sondern für – zum Teil einstimmig beschlossene – politische Taten stünden. Die CDU-Fraktion bezeichnete die Ausführungen der GRÜNE-Fraktion zu den Einsparpotentialen als irreführend. Anreize zur Energiewende würden allein durch das EEG gesetzt; dieses lege die Rahmenbedingungen fest, wie Strom zu produzieren sei. Für Photovoltaikanlagen sowie für Windkraftanlagen habe der Kreis Gütersloh bislang 160.000 € ausgegeben. Sie bestreite allerdings, dass damit mehr Öko- energie bereitgestellt werde. Beziehe man denselben Strom wie bisher, könne überlegt werden, 160.000 € in Ökoprojekte vor Ort zu investieren. Der Strom, der während der gesamten Zeit bezogen werde, sei jedoch der gleiche. Die FWG-UWG-Fraktion wies darauf hin, dass sich der Markt lediglich durch Nachfrage verändere und nur so Manipulationen ausgeschlossen werden könnten. Wenn man sich zu erneuerbaren Energien bekennen wolle, müsse man auf Ökostrom aus Neuanlagen setzen. Mitglied Elbracht (DIE LINKE) merkte an, dass Ökostrom preiswerter als konventioneller Strom sei. Die AfD-Gruppe teilte mit, dass Dänemark alle Windparks in Küstennähe streiche und Neubauten sich bis 2025 verzögerten. Auch die Dänen hätten mittlerweile eingesehen, dass es zu viele Windkraftanlagen gebe und Photovoltaikenergie nur schwankend vorhanden sei. Sodann ließ der Landrat über den Antrag der GRÜNE-Fraktion (DS-Nr.: 4322/2) abstimmen. Ergebnis: Abgelehnt (26 Ja-Stimmen, 30 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Anschließend ließ er über Variante a) der DS-Nr. 4322/1 abstimmen. Der Kreistag fasste folgenden, um den letzten Satz des Beschlussvorschlages gestrichenen Beschluss: Der Landrat wird beauftragt, die Ausschreibung der Energielieferungen für den Zeitraum ab 1.1.2017 für die Dauer von drei Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr für die Variante a) Normalstrom als individuellem Energiemix zu veranlassen und den Auftrag dann an den jeweils günstigsten Bieter zu vergeben. Ergebnis: 30 Ja-Stimmen, 26 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen