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Describe LueftungsAnlagenFoerderung here.
= Einbau von Lüftungsanlagen in Schulen und Kitas werden gefördert =

Stand 16.2.2021


Zuständige Stelle:

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7.1 Antrags- und Förderverfahren

Antragsfristen:

1. Januar bis 31. März und
1. Juli bis 30. September
                                                                                                                         Energiesparmodelle gemäß Nummer 2.4 sowie Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement gemäß Nummer 2.7 können
+ganzjährig beantragt werden. Diese Fristen sind Ausschlussfristen. Zur Fristwahrung genügt die elektronische Übersendung des Antrags.
Projektanträge sind einzureichen bei:

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Kommunaler Klimaschutz (KKS)
Zimmerstraße 26 – 27
10969 Berlin
Telefon: 0 30/2 01 99-5 77
Telefax: 0 30/2 01 99-31 07
E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de

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Quelle:


   https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/ktLQT2D3smbRkFwHdan;wwwsid=A0737E8342797A5AFD9D7A1C3FC47540.web05-pub?0



   Förderquote 25%

  8 Geltungsdauer

   Diese Richtlinie tritt am 1. Januar 2019 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2022.

   2.10 Raumlufttechnische Anlagen

   Gefördert werden

   –
           die Sanierung von raumlufttechnischen Anlagen und deren Komponenten in Nichtwohngebäuden sowie

   –
           die Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in Schulen und Kindertagesstätten im Rahmen einer
           Grundsanierung.

   Voraussetzungen für eine Förderung sind:

   –
           Bei der Erstinstallation und Erneuerung von Lüftungsanlagen:

                –
                        Zu- und Abluftsysteme müssen sensorisch geregelt werden (CO_2, Mischgas, Luftfeuchte oder
                        VOC);

                –
                        die eingebauten raumlufttechnischen Geräte müssen unabhängig vom Lüftungssystem und der Bauart
                        der Wärmerückgewinnung eine Mindestrückwärmezahl entsprechend Anhang III Nummer 2 (ab
                        1. Januar 2018) der Verordnung (EU) Nr. 1253/​2014 der Kommission vom 7. Juli 2014 von 0,73
                        erfüllen;

                –
                        die Anforderungen an die höchste innere spezifische Ventilatorenleistung (SVL) werden erfüllt,
                        wenn entsprechend die Grenzwerte der genannten Verordnung abzüglich 150 Punkte eingehalten
                        werden;

                –
                        die Anlage muss so ausgelegt sein, dass bei Auslegungsvolumenstrom die auf das Fördervolumen
                        bezogene elektrische Ventilatorleistung je Ventilator den Grenzwert der Kategorie SFP 3 nach
                        DIN EN 16798-3 nicht überschreitet (Validierungslastbedingung).

   –
           Beim Austausch von Komponenten und Geräten in bestehenden Lüftungsanlagen:

                –
                        es müssen drehzahlgeregelte Ventilatoren mit einem um 3 Prozentpunkte erhöhten Effizienzgrad
                        (N+3) gemäß Anlage IV Tabelle 1 der Verordnung (EU) Nr. 327/​2011 der Kommission vom 30. März
                        2011 eingebaut werden;

                –
                        raumlufttechnische Geräte müssen mindestens den Anforderungen nach Anhang III Nummer 2 (ab
                        1. Januar 2018) der Verordnung (EU) Nr. 1253/​2014 der Kommission vom 7. Juli 2014
                        entsprechen;

                –
                        die neue Wärmerückgewinnung muss mindestens der Klassifizierung H2 nach DIN EN 13 053:2017-11
                        entsprechen;

                –
                        Motoren müssen der Effizienzklasse IE3 oder besser nach Verordnung (EG) Nr. 640/​2009 der
                        Kommission vom 22. Juli 2009 entsprechen oder es müssen Frequenzumformer zur stufenlosen
                        Regelung von Bestandsmotoren nachgerüstet werden;

                –
                        bei der Erneuerung und Instandsetzung von Luftleitungen muss mindestens die Dichtheitsklasse B
                        nach DIN EN 15727:2010-10 bei dezentralen Geräten sowie Dichtheitsklasse C bei Zentralanlagen
                        erreicht werden;

                –
                        Wärmeverluste in Außen- und Fortluftleitungen bei Innenaufstellung oder der Zu- und
                        Abluftleitungen bei Außenaufstellung müssen durch Wärmedämmung reduziert werden (dmin ≥ 6 cm,
                        LambdaBW = 0,035 W/​mK).

   Zuwendungsfähig sind:

   –
           Ausgaben für die Anschaffung bedarfsgeregelter Zu- und Abluftsysteme mit Wärmerückgewinnung einschließlich
           der zugehörigen Steuerungstechnik sowie der Einbau durch qualifiziertes externes Fachpersonal;

   –
           Ausgaben für die Anschaffung von raumlufttechnischen Geräten inklusive der zugehörigen Steuerungstechnik
           sowie der Einbau durch qualifiziertes externes Fachpersonal;

   –
           Ausgaben für die Demontage und fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Anlagenkomponenten der
           Klimaschutztechnologien durch qualifiziertes externes Fachpersonal.

   Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel maximal zwölf Monate.

Einbau von Lüftungsanlagen in Schulen und Kitas werden gefördert

Stand 16.2.2021

Zuständige Stelle:


7.1 Antrags- und Förderverfahren

Antragsfristen:

1. Januar bis 31. März und 1. Juli bis 30. September

  • Energiesparmodelle gemäß Nummer 2.4 sowie Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement gemäß Nummer 2.7 können

+ganzjährig beantragt werden. Diese Fristen sind Ausschlussfristen. Zur Fristwahrung genügt die elektronische Übersendung des Antrags. Projektanträge sind einzureichen bei:

Projektträger Jülich (PtJ) Forschungszentrum Jülich GmbH Geschäftsbereich Kommunaler Klimaschutz (KKS) Zimmerstraße 26 – 27 10969 Berlin Telefon: 0 30/2 01 99-5 77 Telefax: 0 30/2 01 99-31 07 E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de


Quelle:

  • 8 Geltungsdauer
    • Diese Richtlinie tritt am 1. Januar 2019 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2022. 2.10 Raumlufttechnische Anlagen Gefördert werden
      • die Sanierung von raumlufttechnischen Anlagen und deren Komponenten in Nichtwohngebäuden sowie
      • die Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in Schulen und Kindertagesstätten im Rahmen einer Grundsanierung.
      Voraussetzungen für eine Förderung sind:
      • Bei der Erstinstallation und Erneuerung von Lüftungsanlagen:
          • Zu- und Abluftsysteme müssen sensorisch geregelt werden (CO_2, Mischgas, Luftfeuchte oder VOC);
          • die eingebauten raumlufttechnischen Geräte müssen unabhängig vom Lüftungssystem und der Bauart der Wärmerückgewinnung eine Mindestrückwärmezahl entsprechend Anhang III Nummer 2 (ab
          • Januar 2018) der Verordnung (EU) Nr. 1253/​2014 der Kommission vom 7. Juli 2014 von 0,73 erfüllen;
          • die Anforderungen an die höchste innere spezifische Ventilatorenleistung (SVL) werden erfüllt, wenn entsprechend die Grenzwerte der genannten Verordnung abzüglich 150 Punkte eingehalten werden;
          • die Anlage muss so ausgelegt sein, dass bei Auslegungsvolumenstrom die auf das Fördervolumen bezogene elektrische Ventilatorleistung je Ventilator den Grenzwert der Kategorie SFP 3 nach DIN EN 16798-3 nicht überschreitet (Validierungslastbedingung).
      • Beim Austausch von Komponenten und Geräten in bestehenden Lüftungsanlagen:
          • es müssen drehzahlgeregelte Ventilatoren mit einem um 3 Prozentpunkte erhöhten Effizienzgrad (N+3) gemäß Anlage IV Tabelle 1 der Verordnung (EU) Nr. 327/​2011 der Kommission vom 30. März 2011 eingebaut werden;
          • raumlufttechnische Geräte müssen mindestens den Anforderungen nach Anhang III Nummer 2 (ab
          • Januar 2018) der Verordnung (EU) Nr. 1253/​2014 der Kommission vom 7. Juli 2014 entsprechen;
          • die neue Wärmerückgewinnung muss mindestens der Klassifizierung H2 nach DIN EN 13 053:2017-11 entsprechen;
          • Motoren müssen der Effizienzklasse IE3 oder besser nach Verordnung (EG) Nr. 640/​2009 der Kommission vom 22. Juli 2009 entsprechen oder es müssen Frequenzumformer zur stufenlosen Regelung von Bestandsmotoren nachgerüstet werden;
          • bei der Erneuerung und Instandsetzung von Luftleitungen muss mindestens die Dichtheitsklasse B nach DIN EN 15727:2010-10 bei dezentralen Geräten sowie Dichtheitsklasse C bei Zentralanlagen erreicht werden;
          • Wärmeverluste in Außen- und Fortluftleitungen bei Innenaufstellung oder der Zu- und Abluftleitungen bei Außenaufstellung müssen durch Wärmedämmung reduziert werden (dmin ≥ 6 cm, LambdaBW = 0,035 W/​mK).
      Zuwendungsfähig sind:
      • Ausgaben für die Anschaffung bedarfsgeregelter Zu- und Abluftsysteme mit Wärmerückgewinnung einschließlich der zugehörigen Steuerungstechnik sowie der Einbau durch qualifiziertes externes Fachpersonal;
      • Ausgaben für die Anschaffung von raumlufttechnischen Geräten inklusive der zugehörigen Steuerungstechnik sowie der Einbau durch qualifiziertes externes Fachpersonal;
      • Ausgaben für die Demontage und fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Anlagenkomponenten der Klimaschutztechnologien durch qualifiziertes externes Fachpersonal.
      Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel maximal zwölf Monate.

LueftungsAnlagenFoerderung (zuletzt geändert am 2021-02-16 12:15:58 durch KurtGramlich)

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