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Laut Geschäftsordnung der Gemeinde Steinhagen muß der Rat diese Entscheidung nicht beschließen, für die Liegenschaften ist der Haupt- und Finanzausschuss zuständig. Quelle: [[http://www.fee-owl.de/download/Oeffentliche_Niederschrift_08.12.2011_17-30_HFA.pdf|Niederschrift]] Weitere Bundesländer, Kreise, Städte und Gemeinden: http://www.ig-passivhaus.de/index.php?page_id=176&level1_id=78 |
Der Haupt- und Finanzausschusses des Rates der Gemeinde Steinhagen hat am 8.12.2011 einstimmig beschlossen:
„Die Gemeindeverwaltung wird aufgefordert sicherzustellen, dass zukünftig alle Neubauten dem Passivhausstandard genügen. Auch bei zukünftigen Sanierungen ist dies anzustreben. Sollte dieser Passivhausstandard im Einzelfall nicht erreicht werden können, ist dies zu begründen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Laut Geschäftsordnung der Gemeinde Steinhagen muß der Rat diese Entscheidung nicht beschließen, für die Liegenschaften ist der Haupt- und Finanzausschuss zuständig.
Quelle: Niederschrift
Weitere Bundesländer, Kreise, Städte und Gemeinden:
http://www.ig-passivhaus.de/index.php?page_id=176&level1_id=78