Entwurf eines Textes für ein Pressegespräch zu den Unfallschwerpunkten Der Text soll in Thesenform unsere Erkenntnisse wiedergeben und die Datenlage mit Fakten belegen, z.b. auch Screenshots der Karte ---- Stand 27.07.2020 entnommen als Text Backup aus Foebud Pad [[https://unfallanalyse.pad.foebud.org/gt-unfallhaeufigkeit-2019? | Foebud Pad ]] und überarbeitet. ---- === 1 Anlass: Veröffentlichung der Bundesstatistik === Daten dazu noch angeben /!\ === 2 Was genau wurde untersucht? === 2019 gab es 2732 Verkehrsunfälle auf dem Gebiet der Stadt Gütersloh. An 276 Unfällen waren Radfahrende betroffen. Die Kreispolizeibehörde hat im Unfallbericht 2019 22 Unfallschwerpunkte angegeben. Wir haben diese 22 Unfallschwerpunkte analysiert. An diesen Unfallschwerpunkten haben sich 117 Unfälle ereignet. === 3 Was ist das Ergebnis? === An 21 von 22 Unfallschwerpunkten waren Radfahrende beteiligt. Das sind 95 Prozent. Bei den 117 Unfällen wurden 106 Radfahrende verletzt. Die 106 verletzten Radfahrenden an den Unfallhäufungsstellen entsprechen 38 Prozent aller Unfälle mit Radbeteiligung. === 4 Wie wird das interpretiert? === Es lohnt sich also, diese Unfallhäufungsstellen genauer anzuschauen. Wir erkennen daran, das die Infrastruktur nicht für Radfahrende sicher ist. Schon 2015 hat unsere Analyse gezeigt, dass 80 Prozent aller Unfälle in der Stadt Gütersloh, die sich zwischen einem Auto und einem Radfahrenden ereignen, auf den Radwegen ereignen, nicht auf der Fahrbahn. Die Radwege in Gütersloh täuschen Radfahrenden Sicherheit vor, objektiv sicherer sind sie auf der Fahrbahn. Von den Unfällen zwischen Auto un Radfahrenden ist die Mehrzahl Typ 243, bei dem ein abbiegendes Auto den Radfahrenden auf seinem "Sonderweg" Radweg nicht wahrgenommen hat. Deshalb entbehrt die weitläufige Forderung nach neuen Radwege innerhalb der Stadt einer objektiven Grundlage. Die subjektive gefühlte Sicherheit der radelnden Person auf einem Radweg ist eine objektive Gefahr. Eine Verminderung der Gefahren könnte durch Reduzierung der Geschwindigkeiten und gemeinsame Nutzung der Fahrbahn erreicht werden. Gerade an den Unfallhäufungsstellen ist zu beobachten, dass die Radfahrenden fast immer Radwege, Gehwege oder Fußgängerüberwege benutzt haben. Die Vorschläge der Unfallkommission gehen hier in die falsche Richtung. Noch immer hat das Auto Priorität bei den getroffenen Maßnahmen. Wir schlagen vor, dass sich die Unfallkommission den Sachverstand der Radverkehrsverbände zu Nutze macht und zu Ihren Sitzungen Vertreter/-innen von ADFC oder VCD einlädt. Wie viele Städte und Dörfer z.B. in Baden-Württemberg an der Bundesstraße 10 zeigen, ist eine Begrenzung auf Tempo 30 möglich, bei gleicher Straßen-Verkehrs-Ordnung. Oft wird die Begrenzung mit dem Überschreiten der Lärmemissionen begründet, was auch in Gütersloh an vielen Stellen, insbesondere an der B61 gegeben ist. Seit langem fordern wir von der AG Verkehrswende, die Sondererlaubnis Tempo 70 kmh auf der B61 zu streichen, Tempo 50 tagsüber und nachts Tempo 30 kmh einzuführen. Hierzu ist die Gütersloher Straßenverkehrsbehörde trotz mehrfacher Aufforderung nicht bereit und bleibt bei Ihrer einseitigen Auslegung. Ergebnis: Autofahrende werden in Gütersloh immer noch bevorteilt und Radfahrende weiter hohen Gefährdungen aussetzt. Der Klimawandel erfordert, dies umzudrehen.