Die Stadt Herford schreibt am 1.7.2014 auf ihrer Webseite:

Radfahrer sind sicherer auf der Fahrbahn !

Herford, 01.7.2014 Auch wenn es viele Radfahrerinnen und Radfahrer nicht glauben, ist es doch so, dass sie innerhalb der geschlossenen Ortschaft grundsätzlich auf der Fahrbahn sicherer fahren als auf einem Radweg mit Hochbord.
In den letzten Jahren hat dies die Unfallforschung in mehrjährigen Unter-suchungen nachgewiesen. 

Zur Vermeidung von Unfällen ist es von größter Bedeutung, dass die Autofahrer die Radfahrer im Blickfeld haben. Auf den Radwegen ist diese Sichtbeziehung schlechter, so dass es immer wieder zu Unfällen beim Abbiegen kommt.
Besonders gefährlich ist es, wenn Radler den Radweg in die „falsche“ Richtung befahren. Hiermit rechnen die Autofahrer nicht und schauen deshalb oft nur in die andere Richtung, so dass sie den Radfahrer nicht oder zu spät bemerken.

Das Verkehrsministerium, die Polizei, der ADFC und der ADAC haben daher empfohlen, die Benutzungspflicht für Radwege innerhalb der geschlossenen Ortschaft in der Regel aufzuheben, damit alle Radfahrerinnen und Radfahrer die Möglichkeit haben, auf der Fahrbahn zu fahren.

„Nach entsprechenden Beschlüssen des Verkehrsausschusses ist diese Empfehlung in der Hansestadt Herford jetzt fast flächendeckend umgesetzt worden.
Mit Ausnahme der Radwege an der Umgehungsstraße und der Engerstraße (jeweils sehr hohe Verkehrsbelastung!) können die Radfahrer nun überall auf der Fahrbahn fahren, “ sagt Lothar Sokek, Leiter der Straßenverkehrsbehörde Herford.

Allerdings dürfen die vorhandenen Radwege auch nach dem Abbau der Radwegschilder weiterhin benutzt werden. Dies kann für unsichere Radfahrer bei stark befahrenen Straßen auch durchaus sinnvoll sein.
Dabei muss jedoch an allen Einmündungen und Zufahrten damit gerechnet werden, dass Autofahrer manchmal Radfahrer übersehen und die Vorfahrt nicht beachten. Der Autofahrer ist dann zwar der Schuldige, aber der Verletzte ist immer der Radfahrer.

Zum Schluss noch 3 Hinweise für Autofahrerinnen und Autofahrer:

    Radfahrer, die von ihrem Recht Gebrauch machen, auf der Fahrbahn zu fahren, dürfen nicht durch Hupen dazu gedrängt werden, den Radweg zu benutzen. Dies ist nicht nur unhöflich sondern nach §16 StVO auch verboten und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
     
    Beim Überholen der Radfahrer muss ein ausreichender Sicherheitsabstand (mindestens 1,50m) eingehalten werden.
     
    Falls Sie sich über Radfahrer ärgern, die vor Ihnen fahren, denken Sie daran: Jeder Radfahrer, der nicht mit seinem Auto fährt, verkürzt den Stau vor der nächsten Ampel!

Quelle: http://www.herford.de/index.php?object=tx|2044.270&ModID=255&FID=1050.2320.1

VerkehrsWende/Herford (zuletzt geändert am 2014-07-04 08:56:53 durch KurtGramlich)