Hier sammeln wir Aufgaben zur WRRL

1. Exkurs, der für Stellungnahme wichtig ist: Die Umsetzungsfahrpläne sind nicht gesetzlich verankert. Das Land NRW hat als einziges Bundesland solche Fahrpläne erstellt und nimmt sie in vielen Kreisen (HF, DT) wieder zurück. Für den Kreis GT gibt es dank Herrn Sibelski(?), Zugang zu den Umsetzungsfahrplänen. Die öffentlichkeit muss einfordern, dass diese Information zur verfügung gestellt wird, weil sonst keine Stellungnahme möglich ist. Notfalls muss DUH diese Informationen einklagen.

2. Exkurs: Ist beim Straßenbau die WRRL einzuhalten? (Antwort habe ich nicht mitbekommen)

3. Exkurs: Im RP sind Gewässer und die zgehörigen Uferbereiche als Bereiche zum Schutz der Natur festzulegen. Dafür ist es trotz Ablauf der Frist nicht zu spät. Ulrich weist darauf hin, dass in der zweiten Offenlegung auch noch neue Aspekte aufgeführt werden dürfen.

TO DO: Wir (Klimabeirat) müssen sicherstellen, dass die Daten in ein GIS (richtige Abkürzung??) kommen und als open data, allen Interessierten zur Verfügun stehen. Im Rahmen des Digitalisierungspreises der Stadt GT, wäre das eine sinnvolle Aktivität.

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