Hier arbeiten wir an der Version 3.0 der Energieleitlinien

Anmerkungen von Gabi zur Version 2.1

in der Präambel sollte im zweiten Absatz ergänzt werden:

..... oder für die die Stadt Grundstücke zur Verfügung stellt bzw. 
städtebauliche Verträge abschließt.

unter 5. Baulicher Wärmeschutz

Bei größeren freistehenden Neubauten ist der zertifizierte 
Passivhaus-Standard (u. a. Jahresheizwärmebedarf < 15 kWh/qm a) 
verbindlich, ein Abweichen ist nur in begründeten Einzelfällen möglich.

hier würde ich das Wort zertifiziert weglassen. Was PH-Standard bedeutet 
ist klar vorgegeben. Zertifiziert wird immer/oft mit teuer verbunden.

unter 6. Heiztechnik, Wärmeversorgung

alle Brennstoffe verbieten, die beim Verbrennen CO2 erzeugen, also auch 
Holz.

auf S.8

Bei größeren Neu- und Erweiterungsbauten ist der Einsatz einer eigenen 
Trafostation zu prüfen, um eine wirtschaftliche Versorgung 
sicherzustellen und die entstehenden Leitungsverluste zu minimieren.

jede Trafostation kostet 120.000 €. Warum sind Trafostationen 
erforderlich? Welcher wirtschaftliche Vorteil entsteht durch die 
Trafostationen?

So weit von mir.

Entwurf Energieleitlinie 3.0

Entwurf von Klaus

Auszug - Erleichterung des Verständnisses:

Mindestanforderungen:

Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und folgende U-Werte

U-Wert von erdberührten Bauteilen oder von Bauteilen gegen unbeheizte geschlossene
Keller max. 0,2 W/m²K
• U-Wert von Außenwänden gegen Luft max. 0,15 W/m²K
• U-Wert von Dachbauteilen max. 0,12 W/m²K
• Uw-Wert von Fenstern max. 0,90 W/m²K bei realen Formaten und Flügelaufteilungen
• Uw-Wert von Außentüren max. 1,30 W/m²K bei überwiegend verglasen Türen bzw. max.
1,0 W/m²K bei weniger als zu 50% verglasten Türen
• Wärmebrücken-minimierte Bauweise nach Stand der Technik, nicht nur gemäß Beiblatt 2 der DIN 4108 

EnergieLeitLinien (zuletzt geändert am 2022-10-14 07:44:01 durch KurtGramlich)

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