+ Passivhaus Projektgruppe 19:30 Uhr Weberei Gütersloh +

Passivhaus Institut erweitert Gebäude-Zertifizierung um neue Klassen

Um auch bei der Kombination des Passivhaus-Standards mit erneuerbaren Energien eine verlässliche Orientierung zu bieten, erweitert das Passivhaus Institut seine Gebäude-Zertifizierung um neue Klassen: "Passivhaus Classic", "Passivhaus Plus" und "Passivhaus Premium". Als Grundlage dient dabei ein neues Bewertungsschema, das auch die Energieerzeugung am Gebäude betrachtet. Die Zertifizierungskriterien sowie Details zur Berechnung nach dem "PER-System" sind ab sofort auf Passipedia verfügbar.

http://www.passipedia.de/zertifizierung/passivhaus-klassen

https://www.fee-owl.de/download/150312_Neue_Passivhaus-Klassen.pdf

Enerphit- Altbausierungsförderung in Hessen

Land Hessen: Förderung für energetisch optimierte Modernisierung beschlossen:

Land Hessen fördert den Einsatz passivhaustauglicher Komponenten bei der Sanierung von privaten und öffentlichen Gebäuden

Darmstadt / Wiesbaden, 23. August 2012 – Mit dem Beschluss vom 25.7.2012 fördert das Land Hessen in Zukunft den Einsatz von Passivhaus-Komponenten bei der Modernisierung – WENN das Gebäude nach der Modernisierung einen Heizwärmebedarf von maximal 25 kWh/m² Wohnfläche im Jahr aufweist. Die zu erfüllende Anforderung entspricht damit genau den Kriterien für den EnerPHit-Standard.

Bei der "EnerPHit - Zertifizierten Modernisierung mit Passivhaus-Komponenten" ist entweder ein Heizwärmebedarf von maximal 25 kWh/(m²a) gefordert oder alternativ die durchgängige Verwendung von Passivhaus-Komponenten, um neben geringen Energiekosten vor allem ein hohes Maß an Behaglichkeit in den modernisierten Gebäuden sicher zu stellen.

Entscheidend ist die Verwendung einer kontrollierten Lüftung - denn dadurch wird auch die Luftqualität und so die Wohngesundheit verbessert. Hier hat das Land ebenfalls einen entscheidenden Baustein des Passivhaus–Konzeptes in den Richtlinien für die Förderung aufgenommen: gefördert werden ausdrücklich nur Projekte mit Lüftungs-Wärmerückgewinnung.

Für den Nachweis des künftigen Heizwärmebedarfs ist zudem ausdrücklich das Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) zugelassen. Dies erlaubt eine optimale Planung der Sanierungsmaßnahmen, die auch ökonomisch attraktiv ist.

„Das Land Hessen zeigt sich einmal mehr als Vorreiter“, so Prof. Dr. Wolfgang Feist, Leiter des Passivhaus Instituts. „Die Förderung hilft den Gebäudeeignern im Falle einer Sanierung genau das richtig zu tun: 'Wenn schon, denn schon' - das ist die Devise, denn mit Energieeffizienz lässt sich am meisten Geld sparen und gleichzeitig der Gebäudewert und die Behaglichkeit verbessern.“

Sowohl der Hinweis als auch das neugefasste Merkblatt wurden im Staatsanzeiger Nr. 33 veröffentlicht.

Sie finden die ganze Pressemitteilung als pdf-Datei im Anhang.

Dazu finden Sie den Link zur Pressemitteilung vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

+ Gesprächsergebnisse vom 8.4.2015: +

Der bestehende Beschluß der Stadt Gütersloh aus 2008 soll aktualisiert werden. Zumindest für das Kommunale Baumanagement soll in privatrechtlichen Verträgen der Passivhausstandard zukünftig festgelegt werden.

Beim nächsten Termin am 6.5. stellt Jan die neuen Regeln zum Passivhaus vor.

Brief an Hr. Remmel entwerfen. (Land NRW soll eine Förderung für energetische Sanierung analog der Regelung in Hessen beschließen)

Schreiben an Herrn Libuda: Beim Verkauf des Grundstücks des alten Hallenbades soll durch privatrechlichen Vertrag die spätere Nutzung mit Passivhäusern sichergestellt werden.

FEE-OWL/2015-04-08 (zuletzt geändert am 2015-05-20 15:44:53 durch KurtGramlich)

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