Unterschiede zwischen den Revisionen 1 und 2
Revision 1 vom 2017-10-05 15:30:37
Größe: 3693
Kommentar: Veranstaltung zum Flächenfraß im Kreis Gütersloh
Revision 2 vom 2017-10-05 15:33:11
Größe: 3690
Kommentar: typo
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert.
Zeile 12: Zeile 12:
Zürich in der Schweiz mit der Bodenversiegelung hält: Während im Kreis Gütersloh alle 2 Tage 10 000 qm wertvollen Bodens „unter die Räder kommen“ , beschloss der Kanton Zürich/Schweiz bereits 2012 in den nächsten 20 ! Jahren kein neues Bauland mehr zu widmen, sowie alle Bauerwartungsgebiete aufzuheben!  Ziele wie die Ernährungssouveränität des Landes wären bei Fortschreibung der Siedlungsentwicklung nicht erreichbar, heißt es in diesem Beschluss weiter. Nachhaltige Entwicklung im Wortsinne ist in unserem Nachbarland Schweiz also kein politisches Lippenbekenntnis.  Demgegenüber sind alle Beschlüsse und politischen Bekundungen in Deutschland Schall und Rauch: Zürich in der Schweiz mit der Bodenversiegelung hält: Während im Kreis Gütersloh alle 2 Tage 10 000 qm wertvollen Bodens „unter die Räder kommen“, beschloss der Kanton Zürich/Schweiz bereits 2012 in den nächsten 20! Jahren kein neues Bauland mehr zu widmen, sowie alle Bauerwartungsgebiete aufzuheben! Ziele wie die Ernährungssouveränität des Landes wären bei Fortschreibung der Siedlungsentwicklung nicht erreichbar, heißt es in diesem Beschluss weiter. Nachhaltige Entwicklung im Wortsinne ist in unserem Nachbarland Schweiz also kein politisches Lippenbekenntnis. Demgegenüber sind alle Beschlüsse und politischen Bekundungen in Deutschland Schall und Rauch:
Zeile 14: Zeile 14:
- In der Bodenschutzkonzeption der Bundesregierung vom 7.März 1985 heißt es auf Seite 30: Weil der Boden unvermehrbar und unentbehrlich ist, hat das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 12.Januar 1967 (BVerfE Band 21, S. 73ff) die Sozialpflichtigkeit des Eigentums an diesem Rechtsgut besonders hervorgehoben. Danach kann die Nutzung von Grund und Boden nicht dem unübersehbaren Spiel der freien Kräfte und dem Belieben des einzelnen überlassen werden.  * In der Bodenschutzkonzeption der Bundesregierung vom 7.März 1985 heißt es auf Seite 30: Weil der Boden unvermehrbar und unentbehrlich ist, hat das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 12.Januar 1967 (BVerfE Band 21, S. 73ff) die Sozialpflichtigkeit des Eigentums an diesem Rechtsgut besonders hervorgehoben. Danach kann die Nutzung von Grund und Boden nicht dem unübersehbaren Spiel der freien Kräfte und dem Belieben des einzelnen überlassen werden.
Zeile 16: Zeile 16:
- Die Bundesregierung wollte damals, also schon 1985, den Schutz des Bodens als eigengewichtige ressortübergreifende Aufgabe verstärken. Zitat: Daneben ist die Bodenfruchtbarkeit zur Sicherung des Bedarfs an Nahrungsmitteln, Futtermitteln und pflanzlichen Rohstoffen dauerhaft zu erhalten .··  * Die Bundesregierung wollte damals, also schon 1985, den Schutz des Bodens als eigengewichtige ressortübergreifende Aufgabe verstärken. Zitat: Daneben ist die Bodenfruchtbarkeit zur Sicherung des Bedarfs an Nahrungsmitteln, Futtermitteln und pflanzlichen Rohstoffen dauerhaft zu erhalten .··
Zeile 18: Zeile 18:
- Mit ihrer Nachhaltigkeitsstrategie wollte die spätere Bundesregierung den Bodenverbrauch von 120 ha pro Tag auf 30 ha pro Tag reduzieren. Dieses Ziel wurde nun vor Kurzem von der jetzigen Bundesregierung auf das Jahr 2030 verschoben.  * Mit ihrer Nachhaltigkeitsstrategie wollte die spätere Bundesregierung den Bodenverbrauch von 120 ha pro Tag auf 30 ha pro Tag reduzieren. Dieses Ziel wurde nun vor Kurzem von der jetzigen Bundesregierung auf das Jahr 2030 verschoben.
Zeile 20: Zeile 20:
- Auch vor Kurzem hatte NRW noch das Ziel, den Flächenverbrauch von 15 ha/Tag auf 5 ha bis 2020, dann auf Netto Null zu reduzieren.  Davon ist bei der neuen Landesregierung von 2017 nicht mehr die Rede. Ein weiter so wie bisher in der Siedlungsentwicklung wird vor allem von Vertretern der Industrie als Daseinsvorsorge verstanden, Altstandorte werden nicht genutzt, so wie es der ehemalige Bundesbauminister Dr. Klaus Töpfer proklamiert hatte.* Wenn sich die Entscheidungsträger „schwer tun“ den exorbitanten Bodenverbrauch zu stoppen, dann könnten es ja nach dem Beispiel der Schweiz Bürger sein, die die Politik zu restriktiveren Vorgehensweisen drängen. Zitat Dr.  Klaus Töpfer 1996 als Bundesbauminister: „Im Kern werden wir für unsere Bedürfnisse mit den Flächen auskommen müssen, die wir jetzt dafür in Nutzung haben“  * Auch vor Kurzem hatte NRW noch das Ziel, den Flächenverbrauch von 15 ha/Tag auf 5 ha bis 2020, dann auf Netto Null zu reduzieren. Davon ist bei der neuen Landesregierung von 2017 nicht mehr die Rede. Ein weiter so wie bisher in der Siedlungsentwicklung wird vor allem von Vertretern der Industrie als Daseinsvorsorge verstanden, Altstandorte werden nicht genutzt, so wie es der ehemalige Bundesbauminister Dr. Klaus Töpfer proklamiert hatte. Wenn sich die Entscheidungsträger „schwer tun“ den exorbitanten Bodenverbrauch zu stoppen, dann könnten es ja nach dem Beispiel der Schweiz Bürger sein, die die Politik zu restriktiveren Vorgehensweisen drängen. Zitat Dr. Klaus Töpfer 1996 als Bundesbauminister: „Im Kern werden wir für unsere Bedürfnisse mit den Flächen auskommen müssen, die wir jetzt dafür in Nutzung haben“

+ Do 05.10.2017, Halle/Westfalen, Teutoburger Str. 16, Gemeindehaus Künsebeck, 19:30 Uhr: Es geht auch anders! Behutsamer Umgang mit Flächen - das Beispiel Zürich +

Weiter Infos ...

Es geht auch anders! Entscheidung für einen behutsamen Umgang mit Ackerflächen am Beispiel Kanton Zürich Veranstaltung des evangelischen Kirchenkreises Halle und der Gemeinschaft für Natur - und Umweltschutz im Kreis Gütersloh e.V.:

Anlass: „Projekt Weltacker von Künsebeck – 2000 m ² für alle“ GNU am 5. Oktober 2017 um 19.30 Uhr, im Gemeindehaus Halle - Künsebeck, Teutoburger Straße 16.

Dort wird Dr. Reinhard Seiß referieren. Er ist u.a. international bekannt durch seine Lehr- und Vortragstätigkeit, schreibt für die FAZ, Süddeutsche Zeitung und neue Züricher Zeitung, hat Gastprofessur an der TU Wien, ist Mitglied im Beirat für Baukultur des österreichischen Bundeskanzleramtes, Mitglied der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung, schreibt u.a. Bücher (z.B. „Häuser für Menschen. Humaner Wohnbau in Österreich“ 2013) Am 5. Oktober 2017 zeigt Dr. Seiß auf, wie es der Kanton Zürich in der Schweiz mit der Bodenversiegelung hält: Während im Kreis Gütersloh alle 2 Tage 10 000 qm wertvollen Bodens „unter die Räder kommen“, beschloss der Kanton Zürich/Schweiz bereits 2012 in den nächsten 20! Jahren kein neues Bauland mehr zu widmen, sowie alle Bauerwartungsgebiete aufzuheben! Ziele wie die Ernährungssouveränität des Landes wären bei Fortschreibung der Siedlungsentwicklung nicht erreichbar, heißt es in diesem Beschluss weiter. Nachhaltige Entwicklung im Wortsinne ist in unserem Nachbarland Schweiz also kein politisches Lippenbekenntnis. Demgegenüber sind alle Beschlüsse und politischen Bekundungen in Deutschland Schall und Rauch:

  • In der Bodenschutzkonzeption der Bundesregierung vom 7.März 1985 heißt es auf Seite 30: Weil der Boden unvermehrbar und unentbehrlich ist, hat das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 12.Januar 1967 (BVerfE Band 21, S. 73ff) die Sozialpflichtigkeit des Eigentums an diesem Rechtsgut besonders hervorgehoben. Danach kann die Nutzung von Grund und Boden nicht dem unübersehbaren Spiel der freien Kräfte und dem Belieben des einzelnen überlassen werden.
  • Die Bundesregierung wollte damals, also schon 1985, den Schutz des Bodens als eigengewichtige ressortübergreifende Aufgabe verstärken. Zitat: Daneben ist die Bodenfruchtbarkeit zur Sicherung des Bedarfs an Nahrungsmitteln, Futtermitteln und pflanzlichen Rohstoffen dauerhaft zu erhalten .··
  • Mit ihrer Nachhaltigkeitsstrategie wollte die spätere Bundesregierung den Bodenverbrauch von 120 ha pro Tag auf 30 ha pro Tag reduzieren. Dieses Ziel wurde nun vor Kurzem von der jetzigen Bundesregierung auf das Jahr 2030 verschoben.
  • Auch vor Kurzem hatte NRW noch das Ziel, den Flächenverbrauch von 15 ha/Tag auf 5 ha bis 2020, dann auf Netto Null zu reduzieren. Davon ist bei der neuen Landesregierung von 2017 nicht mehr die Rede. Ein weiter so wie bisher in der Siedlungsentwicklung wird vor allem von Vertretern der Industrie als Daseinsvorsorge verstanden, Altstandorte werden nicht genutzt, so wie es der ehemalige Bundesbauminister Dr. Klaus Töpfer proklamiert hatte. Wenn sich die Entscheidungsträger „schwer tun“ den exorbitanten Bodenverbrauch zu stoppen, dann könnten es ja nach dem Beispiel der Schweiz Bürger sein, die die Politik zu restriktiveren Vorgehensweisen drängen. Zitat Dr. Klaus Töpfer 1996 als Bundesbauminister: „Im Kern werden wir für unsere Bedürfnisse mit den Flächen auskommen müssen, die wir jetzt dafür in Nutzung haben“

FEE-OWL/2017-10-05 (zuletzt geändert am 2017-10-05 15:33:11 durch KurtGramlich)

Alle Inhalte in diesem Wiki stehen unter der Creative Commons SA 4.0 DE Lizenz