Windenergieanlagen in Gütersloh am Rhedaer Forst

„Mitarbeiter, Eltern und Kinder des Internationalen Kinderzentrums an der Feldstraße in Gütersloh“ sind gegen den Bau von drei Windenergieanlagen am Rhedaer Forst. Dies ist diversen Artikeln und Leserbriefen der vergangenen Tage zu entnehmen.

Die Leiterin, Frau Venjakob, vertritt die Auffassung, den Kindern würde die Möglichkeit genommen, Naturerfahrungen zu sammeln, Gütersloher Bürger würden einer wichtigen Naherholungsfläche beraubt und die Rotorblätter von Windkraftanlagen würden „nachweislich erheblichen gesundheitsschädlichen Lärm erzeugen“. Außerdem werde die Tierwelt geschädigt, der Bau sei eine „Umweltsünde“. All diese Aussagen haben - diesmal tatsächlich "nachweislich" - mit der Realität nichts zu tun.

Die Windenergieanlagen werden an der vorgesehenen Stelle geplant, weil die Stadt Gütersloh in einem demokratischen Prozess mit mehrfacher Öffentlichkeitsbeteiligung dort eigens eine eng begrenzte Fläche für solche Anlagen in ihrem Flächennutzungsplan ausgewiesen hat. Diese Ausweisung hat zur Folge, dass Windenergieanlagen außerhalb dieser sogenannten Konzentrationszonen nicht errichtet werden dürfen. Wenn also innerhalb dieser Zonen Windenergieanlagen geplant werden, entspricht dies dem planerischen Willen der Stadt Gütersloh.

Mitarbeiter, Eltern und Kinder des Internationalen Kinderzentrums hatten die Möglichkeit, sich an diesem Bauleitplanverfahren zu beteiligen. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Kindern oder Bürgern eine Spiel-, Erfahrungs-, Erlebnis- oder Erholungsmöglichkeit genommen würde. Gerade wer sich im Wald aufhält, also umgeben von hohen Bäumen ist, wird die Windenergieanlagen im Zweifel kaum wahrnehmen. Im Übrigen wird die Nutzungsmöglichkeit des Gebietes durch den Betrieb von Windenergieanlagen nicht eingeschränkt.

Ein Rückgang von Übernachtungszahlen in den Urlaubsregionen an Nord- und Ostsee ist nicht erkennbar, obwohl dort bekanntlich seit vielen Jahren zahlreiche Windenergieanlagen betrieben werden. Gleiches gilt für andere Urlaubs- und Erholungsregionen in Deutschland. Im Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen werden sowohl Umweltschutzbelange als auch die Interessen von Anwohnern intensiv geprüft und durch Nebenbestimmungen gesichert. Für Geräusche von Windenergieanlagen gelten erheblich strengere Richtwerte als beispielsweise für Straßen oder Bahnschienen. Eine gesundheitsschädliche Wirkung ist definitiv auszuschließen.Was tatsächlich eine Umweltsünde ist, wird jedem deutlich, der einmal die Braunkohletagebaugebiete im Rheinischen Revier oder in der Lausitz besucht hat. Außerdem ist die Braunkohle unbestritten der mit Abstand klimaschädlichste Energieträger. 3 der 4 schmutzigsten Kraftwerke Europas stehen in Deutschland, 2 davon in NRW. Die Wahrheit ist: Braunkohleverstromung ist die Alternative zur Windenergienutzung.

Meines Erachtens entspräche es dem pädagogischen Auftrag der Mitarbeiter des Internationalen Kinderzentrums, den Kindern ihrer Einrichtung am praktischen Beispiel der demnächst vorhandenen Windenergieanlagen am Rhedaer Forst die Möglichkeiten klimaschützender Stromproduktion zu erläutern. Dies würde ihrem Erziehungsauftrag jedenfalls eher gerecht als das Schüren diffuser und unbegründeter Ängste.

Andreas Lahme, Rheda-Wiedenbrück

Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW)

AndreasLahme/Leserbrief/2016-10-28 (zuletzt geändert am 2016-10-30 13:18:31 durch KurtGramlich)

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