9 MASSNAHMEN
Wir skizzieren neun Maßnahmen zur Förderung der Fahrradmobilität. Wir möchten erreichen, dass diese Maßnahmen umgesetzt und in einem Fahrradgesetz NRW verankert werden.
1. Mehr Verkehrssicherheit auf Straßen und Radwegen
Die Verkehrs- und Radverkehrsplanung orientiert sich ab sofort und konsequent an der Vision „Null Verkehrstote“ („Vision Zero“). Schweden, Norwegen, die Schweiz, die Niederlande und Großbritannien sind Vorreiter von Vision Zero. Unfallvermeidung wird dann zur politischen und planerischen Aufgabe, weil Fehler, die im Verkehr passieren, einbezogen werden.
2. NRW wirbt für mehr Radverkehr
Das Land NRW kommuniziert Fahrradmobilität als Teil eines positiven Lebensgefühls. NRW sensibilisiert die breite Öffentlichkeit und die Entscheider*innen in Politik und Verwaltung mit gezielten Kampagnen für die Vorteile des Radfahrens. NRW wirbt für ein partnerschaftliches und rücksichtsvolles Miteinander im Verkehr und begegnet durch gezielte Maßnahmen aggressivem Verhalten unter den Verkehrsteilnehmer*innen.
3. 1000 Kilometer Radschnellwege für den Pendelverkehr
Radschnellwege ermöglichen ein schnelles Vorankommen über weite Strecken und führen weitgehend kreuzungsfrei durch das Land. Sie sind vier Meter breit und haben zusätzliche seitliche Gehwege. Bis 2025 richten Land und Kommunen mindestens 1000 Kilometer dieses Netzes ein.
4. 300 Kilometer überregionale Radwege pro Jahr
Bis 2025 sind jedes Jahr mindestens 300 Kilometer Radwege an Bundes- und Landesstraßen in einer hohen Qualität gebaut oder instand gesetzt. Damit sind Lücken im Radnetz geschlossen und neue Verbindungen geschaffen. Zusammen mit den Radschnellwegen bilden die Radwege das Rückgrat des ausgebauten Fahrradnetzes NRW. Die Radinfrastruktur ist so angelegt, dass Radfahrer*innen einander sicher überholen können und schränkt die Mobilität von Fußgänger*innen nicht ein.
5. Fahrradstraßen und Radinfrastruktur in den Kommunen
Das Land NRW fördert Kommunen, damit sie Fahrradstraßen auf kommunalen Nebenstraßen ausweisen. Die geförderten Fahrradstraßen sind vier Meter breit. Radfahrer*innen haben Vorfahrt. Der motorisierte Individualverkehr soll auf diesen Straßen nicht parken. Das Land NRW fördert den Ausbau der kommunalen Radinfastruktur insgesamt. Das Land sorgt dafür, dass Einrichtungen für Kinder und Jugendliche – wie Schulen und Sportplätze – sicher und komfortabel mit dem Rad erreichbar sind. Programme wie „Mit dem Rad zu Schule“ ergänzen das Mobilitätsprogramm.
6. Mehr Fahrrad-Expertise in Ministerien und Behörden
Für die Umsetzung des Fahrradgesetzes stellt das Land NRW genügend Personal bereit. Ein zentrales Referat für den Radverkehr koordiniert Planung und Umsetzung. Für die Zusammenarbeit mit Regierungsbezirken und Gemeinden bei der Verkehrslenkung werden Koordinierungs- und Planungsstellen eingerichtet. Zum Aufgabenbereich zählt auch die Fortbildung der Mitarbeiter*innen in den kommunalen Verkehrsdezernaten und die Einbindung der Rad-Akteure vor Ort. Radbelange werden durchgängig in den Planungen berücksichtigt.
Die Polizei setzt sich aktiv für die Sicherheit der Radfahrer*innen und Fußgänger*innen ein. Sie betreibt gegenüber allen Verkehrsteilnehmer*innen Aufklärung, fördert ein rücksichtsvolles Miteinander auf den Straßen und erhöht die Aufklärungsquote bei Fahrraddiebstählen. Dafür richtet sie spezielle Stellen ein.
7. Kostenlose Mitnahme im Nahverkehr
NRW unterstützt die effiziente Kombination der umweltfreundlichen Verkehrsmittel, indem die Fahrradmitnahme in Bus und Bahn kostenlos ist. In vielen Ländern ist das bereits möglich. Busse und Bahnen werden mit ausreichend Raum für die Fahrradmitnahme ausgestattet, Bike&Ride-Stationen an Knotenpunkten von Bus und Bahn eingerichtet und Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen gebaut.
8. Fahrradparken und E-Bike Stationen
Das Angebot für sicheres Fahrradparken wird deutlich ausgebaut. Bis 2025 werden 1 Million neue Fahrradabstellplätze im öffentlichen Raum und vor öffentlichen Gebäuden, Schulen und Hochschulen geschaffen. Dazu gehören gut gesicherte Abstellanlagen mit – auch für Lastenräder – ausreichend großen Stellplätzen. Für E-Bikes wird ein Netz von öffentlichen Ladestationen eingerichtet. Die bestehenden Radstationen in NRW werden ausgebaut. Mit einer gezielten Kampagne wird die Nachrüstung von Fahrradabstellmöglichkeiten auch in Firmen und Wohnhäusern gefördert.
9. Förderung von Lastenrädern
NRW fördert den Einsatz von Lastenrädern, um die Lärm- und Abgasbelastungen, Staus und Parkraum-Fehlnutzungen insbesondere in Städten deutlich zu reduzieren.
Das Land NRW adressiert Handwerker*innen und Mitarbeiter*innen des Kundendienstes mittels einer Werbekampagne, um das Lastenrad als effiziente und sparsame Alternative zu empfehlen. Es unterstützt den Wandel mit einem Investitionskostenzuschuss für betrieblich oder gemeinnützig genutzte Lastenrädern in Höhe von 1000 Euro („Lastenradprämie“).