20 Prozent Erneuerbare Energie

Baden-Württemberg führt Ökopflicht für Wohngebäude ein

In Baden-Württemberg besteht künftig eine Ökopflicht für Wohngebäude. Der Stuttgarter Landtag verabschiedete am 7. November das bundesweit erste "Erneuerbare-Wärme-Gesetz". Demnach muss in allen ab April 2008 neu gebauten Wohngebäuden in Baden-Württemberg der Wärmebedarf zu mindestens 20 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Ab 2010 gelten auch beim Beheizen von Altbauten abgeschwächte Klimaschutz-Regeln. Wirtschafts- und Bürogebäude sind von der Ökopflicht ausgenommen.

http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?H=N&Nr=16905

ErneuerbareEnergien/BadenWuerttemberg (zuletzt geändert am 2013-11-02 22:04:54 durch localhost)

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