Entwurf

Stellungnahme zur 8. Änderung des FNP 2020

Sehr geehrter Herr Dr. Zirbel, sehr geehrter Herr Schmidt,

wir haben mit Bedauern zur Kenntnis genommen, dass bereits im Vorentwurf das Flughafengelände fast vollständig als Ausschlussfläche gewertet wird.

Im Rahmen der Beratungen zur Konversion und in den dazu durchgeführten Workshops wurde mehrfach gefordert, das Flughafengelände zukünftig auch zur Erzeugung erneuerbarer Energien, z.B. durch WEA und Photovoltaik zu nutzen. Es wurde darauf hingewiesen, dass eine kombinierte Nutzung möglich und anzustreben ist. Eine unterschiedliche Nutzung wie Energieerzeugung, Naturschutz und Gewerbegebiet ist sinnvoll und eventuell auch realisierbar. Wir regen deshalb an, die Änderung des FNP so vorzunehmen, dass eine Windenergienutzung nicht ausgeschlossen wird.

Es ist nicht abzusehen, in welchem Umfang sich durch Umwidmung der jetzigen Nutzung Änderungen ergeben, so dass z.B. artenschutzrechtliche Gründe der Errichtung von WEA nicht entgegenstehen. Die kann in Baugenehmigungsverfahren geklärt werden. Ebenso die Frage, wie gewerbliche Nutzung und die Errichtung von WEA kombinierbar sind.

Dazu ist es jedoch erforderlich, das Flughafengelände jetzt als Potenzialfläche auszuweisen und demnächst einen Teilbereich als Konzentrationsfläche zu ermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

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Bürgerinitiative Energiewende Gütersloh

FlughafenGuetersloh/StellungnahmeFNP2020 (zuletzt geändert am 2014-10-22 20:03:56 durch HansUlrichBirke)

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