Hier sammeln wir unsere Erkenntnisse zum Garnisionsvertrag Gütersloh und Naziregime

Interessenten: Marlies W., Markus L., Christian P., Klaus B., Norbert E., Kurt G.

   interessant, was das für Wellen schlägt.                                                                                          
   allerdings liegen der Schreiber bzw. der Histioriker m,E. falsch, wenn sie wegen des fehelenden Passus des Verbleibs Beim Reich   
   herleiten, dass deshalb kein Rückgabeanspruch mehr besteht.                                                                       
   Art.134 GG und § $ Reichsvermögensgesetz sagen da, nach   Ridvan Ciftcis  und meiner Rechtsauffassung nach was anderes.           
   Das müsste man mal vertiefen.                                                                                                     
   In einem Telefonat oder vor Ort mit interesseierten Leuten.

GarnisonsVertrag (zuletzt geändert am 2023-12-14 10:57:32 durch KurtGramlich)

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