Hier sammeln wir unsere Erkenntnisse zum Garnisionsvertrag Gütersloh und Naziregime
Interessenten: Marlies W., Markus L., Christian P., Klaus B., Norbert E., Kurt G.
- 12.12.2023 Christian P. Reaktion auf den Zeitungsartikel:
interessant, was das für Wellen schlägt. allerdings liegen der Schreiber bzw. der Histioriker m,E. falsch, wenn sie wegen des fehelenden Passus des Verbleibs Beim Reich herleiten, dass deshalb kein Rückgabeanspruch mehr besteht. Art.134 GG und § $ Reichsvermögensgesetz sagen da, nach Ridvan Ciftcis und meiner Rechtsauffassung nach was anderes. Das müsste man mal vertiefen. In einem Telefonat oder vor Ort mit interesseierten Leuten.