Hier sammeln die die Hauptsatzungen der Kommunen des Kreises Gütersloh

In den Hauptsatzungen wird festgelegt, wie z.B. mit Bürgeranträgen umgegangen werden soll. Gemäß § 24 Abs. 1 S. 1 GO NRW steht dieses Recht jedem einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen zu. Antragsberechtigt sind auch juristische Personen des Privatrechts. Auch ohne den Status des Einwohners bzw. Bürgers kann ein entsprechender Antrag gestellt werden und es bedarf keiner individuellen Betroffenheit. Die Anregungen und Beschwerden müssen sich auf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen. Dazu gehören alle Selbstverwaltungsangelegenheiten, Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und Auftragsangelegenheiten mindestens soweit die Kontrollbefugnis des Rates reicht. Die jeweilige Vertretung ist also verpflichtet, sich mit der Eingabe zu befassen, eine Entscheidung zu fällen und diese dem Antragsteller mitzuteilen.

Diese Kenntnisse helfen, den Fortgang von Bürgeranträgen zu verstehen und leichter verfolgen zu können.

Muster Bürgerantrag

* Muster Bürgerantrag der Klimaallianz als Beispiel

Jeder Bürgerantrag soll mit vollem Namen unterzeichnet sein und die Anschrift der Antragstellenden Person enthalten.

Borgholzhausen

* Borgholzhausen Stand 15.11.1999

Gütersloh

* Gütersloh Stand 20.11.2020

Halle / Westfalen

* Halle Stand 1.1.2017

Harsewinkel

* Harsewinkel Stand 25.02.2021

Herzebrock-Clarholz

* Herzebrock-Clarholz Stand 22.12.2020

Langenberg

* Langenberg Stand 15. Oktober 2014

Rheda-Wiedenbrück

* Rheda-Wiedenbrück Stand 08.05.2018

Rietberg

* Rietberg Stand 06.04.2017

Schloß Holte-Stukenbrock

* Schloß Holte-Stukenbrock Stand 20.12.2016

Steinhagen

* Steinhagen Stand 15.12.2017

Versmold

* Versmold Stand 01.04.2000

Verl

* Verl Stand 24.11.2020

Werther

* Werther Stand 16.07.2014

Kreisverwaltung Gütersloh

* fehlt noch

HauptSatzung (zuletzt geändert am 2021-03-25 13:25:07 durch KurtGramlich)

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