Heinz Felderhoff: Leserbrief zu „Radfahrunfälle unter der Lupe“, NW vom 26.11.2014

In der Verkehrsunfallstatistik mit beteiligten Radfahrern belegt der Kreis Gütersloh einen Spitzenplatz. Diese Tatsache hat sicherlich Ursachen, die ernsthaft zu erforschen sind. Im Jahresbericht Verkehr 2013 der Kreispolizeibehörde Gütersloh ist zu lesen:

„Besonders ausgeprägt ist ein mangelndes Unrechtsbewusstsein bei Radfahrern, dass die Benutzung eines Radweges in falscher Richtung mit 10 EUR bußgeldbewährt ist. Darin könnte ein Erklärungsansatz für alljährlich nahezu 500 verunglückte Radfahrer im Kreis Gütersloh begründet sein.“

Der Bürgerinitiative Energiewende, die sich offenbar für mehr und sicheren Radverkehr einsetzt, war diese Aussage scheinbar zu pauschal und oberflächlich und wertete die angeforderten Unfalldaten der Jahre 2011 – 2013 selbst aus, mit überraschenden Ergebnissen. Auf den als allgemein sicher geltenden Rad- und Gehwegen, nicht auf der Straße, passierten 75 Prozent der Unfälle mit Radfahrern.

Entgegen den pauschal als disziplinlos geltenden Radfahrern waren bei der Ursache Abbiegen / Kreuzen von 138 Unfällen 87 % durch Kfz verursacht worden, 88 % auf Geh- und Radwegen. Von 129 Unfällen beim Abbiegen wurden 92 % durch Kfz verursacht, 86 % auf Geh- und Radwegen.

Das entspricht den Erkenntnissen der Verkehrssicherheitsforschung und der Empfehlung in den Fahrradnovellen seit 1997, die Benutzungspflicht für Radwege, zumindest innerorts, aufzuheben, weil dort die Ursache für die schweren und tödlichen Fahrradunfälle vorhanden sind. Empfehlungen der Regelwerke für Radwege werden nicht immer umgesetzt oder aus Kostengründen gemieden.

Von einem Planungsbüro wurde kürzlich erwähnt, dass sich Unfälle mit Radfahrern um ca. 50 % verringern, wenn sie die Fahrbahn benutzen. Das ist für die Bürger, besonders Eltern und viele Verantwortliche unverständlich, weil seit Jahrzehnten suggeriert wurde, dass die Radwege sicher seien. Die gefühlte und die tatsächliche Sicherheit sind nicht gleich.

Das Radfahren in Fahrtrichtung links erhöht die Unfallgefahren, dennoch sind viele Radwege linksseitig benutzungspflichtig, teilweise sogar links und rechts. Das verwirrt die Radfahrer und macht sie so zum vermeintlichen Rüpel, weil die Beschilderungen oft unklar sind, und das auch für die Polizei. So werden auf einigen Straßen links fahrende Radfahrer belangt, obwohl das Fahren auf der linken Seite sogar durch die Beschilderung vorgeschrieben ist.

HeinzFelderhoff/Leserbrief/2014-12-06 (zuletzt geändert am 2014-12-07 14:13:32 durch KurtGramlich)

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