Sehr geehrte Damen und Herren,

nicht immer ist die Radverkehrsführung sicher und verständlich. Da hilft auch nicht der Führerschein für Kfz weiter. Eigentlich sollte man ohne Verkehrsrechtsstudium verstehen, wo es lang geht!

Unklarheiten nicht nur bei Radfahrern

Am 21.07.2015 wurde in der Zeitung berichtet, dass auf der Verler Str. in Spexard ein 15-jähriger Radfahrer von einem Lkw erfasst wurde. Er fuhr angeblich auf der falschen Seite, in Fahrtrichtung links, in Richtung Gütersloh.

Wenige Tage später wurde ein 12-jähriges Mädchen auf der Str. Auf der Haar/Buschstr. angefahren, das ebenfalls in Fahrtrichtung links gefahren war. Das wurde jedoch in der Zeitung nicht kritisch angemerkt, denn für sie war der linke Radweg freigegeben.

Wo ist ein Unterschied bei den Unfallrisiken zu sehen? Es ist eine Tatsache, dass die Benutzung linker Radwege besonders gefährlich ist. Das betonen die zuständigen Behörden auch immer wieder, wenn es zu einem Unfall gekommen war und es wird auch eindeutig durch die Statistik belegt. Dennoch weisen die gleichen Behörden immer wieder linke Radwege benutzungspflichtig aus oder geben sie frei. Linke Radwege werden nicht dadurch sicher, das man darauf ein Schild stellt und die Benutzung zur Pflicht macht.

Außerdem ist an einigen Straßen nicht ersichtlich, ob der linke oder der rechte Radweg zu benutzen ist. Das ist auch für die Polizei nicht immer klar. Wer sich auskennt und nach einer schriftlichen Verwarnung Einspruch erhebt, dessen Verfahren wird eingestellt. Andere zahlen unberechtigt.

Zur Verler Str. ist zu erwähnen, dass der Radweg links der Fahrbahn von der Autobahn in Richtung Gütersloh benutzt werden muss. Ab der Ohmstr. ist auch der rechte Radweg benutzungspflichtig. So wird den Radfahrern vermittelt, dass es prinzipiell gleich ist, wo sie fahren, wenn sie nur nicht die Fahrbahn benutzen. Nirgendwo ist ersichtlich, dass der linke Radweg in Richtung Gütersloh endet. Deshalb fuhr der Jugendliche berechtigt auf dem linken Radweg.

Es gibt weitere Straßen, die beidseitig benutzungspflichtig sind, z. B. die Herzebrocker Str. im Bereich der Polizei.

Wie oft wird von der mangelnden Disziplin gesprochen, wenn Radfahrer Gehwege befahren. In Friedrichsdorf und Isselhorst, wo es keine Radwege gibt, fahren alle auf den Gehwegen. Wer hier berechtigt die Fahrbahn benutzt, wird angehupt, denn es gibt viele Verkehrserzieher unter den Autofahrern, die gerne ihr Nichtwissen öffentlich mitteilen. Ich vermisse die rechtliche Klarstellung der zuständigen Stellen für die Radfahrer und die Autofahrer.

Wir benötigen Verkehrssicherheit, aber auch Rechtssicherheit. Radfahrer sollten von klaren und sicheren Radwegführungen ausgehen können. Wer auf falschen Wegen fährt, verschenkt seine persönlichen Rechte bei einem Unfall, im Extremfall nach schwerer Verletzung seinen Rentenanspruch.

Heinz Felderhoff

HeinzFelderhoff/Leserbrief/2015-07-26 (zuletzt geändert am 2015-08-09 19:43:25 durch KurtGramlich)

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