Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bitte, den auf der unteren Seite befindlichen Leserbrief zu veröffentlichen, der sich auf die Freigabe des Radweges an der Greffener Str. in Herzebrock-Clarholz und den Kommentar des Landrates dazu in der Zeitung vom 04.10.2016 bezieht.

Mit jedem neuen Radweg und vielen anderen Anlässen wird den Bürgern suggeriert, dass man auf Radwegen sicher unterwegs ist. Deshalb fahren viele lieber auf einem Gehweg als auf der Fahrbahn, wenn kein Radweg vorhanden ist, was ebenso riskant ist. Wie gefährlich die Radwege sind, zeigen die folgenden Links zu tödlichen Unfällen, die alle die gleiche Ursache haben. Die Liste kann mit vielen weiteren Fällen aus der Sammlung der Verkehrswende oder der Unfallstatistik ergänzt werden.

07.09.2016 in Rheda Wiedenbrück, Bosfelder Weg, Ecke Nonenstr.: Eine 14-jährige Radfahrerin wurde von einem nach rechts abbiegenden Lkw erfaßt und wurde lebensgefährlich verletzt.

12.10.2016 in Osnabrück: 59-jährige Radfahrerin durch nach rechts abbiegenden Lkw auf dem Schutzstreifen für Radfahrer getötet. Osnabrück

11.10.2016 in Hamburg: Eine 19-jährige Radfahrerin wird auf dem Radweg von einem nach rechts abbiegenden Lkw tödlich überfahren. Hamburg

12.10.2016 in Münster: Eine junge Radfahrerin wird auf dem Radweg von einem nach rechts abbiegenden Lkw tödlich überrollt. Münster

Presseartikel vom 12.10.2016: In Sulingen setzen die Polizei und die Stadtverwaltung die Erkenntnisse aus der Unfallforschung um: Sulingen

Leserbrief:

Jedes neue Stück Radweg wird von den zuständigen Behörden in den Medien als ein Gewinn für mehr Sicherheit der Radfahrer dargestellt und suggeriert, Radwege seien sicher. Die Unfallstatistik besagt, dass sich 75 % der Unfälle mit Radfahrern auf Radwegen ereignen. Ca. 80 % dieser Unfälle werden durch Kfz. verursacht.

Hauptursache der schweren und tödlichen Unfälle für die Radfahrer sind die abbiegenden Kfz an Kreuzungen und Einmündungen. Als Autofahrer stellen wir immer wieder fest, dass wir wegen der fehlenden Sichtdreiecke an vielen Straßen bis auf den Radweg vorfahren müssen, um den Querverkehr einsehen zu können. Dadurch werden täglich Radfahrer gefährdet oder zum Bremsen gezwungen, um einen Unfall zu verhindern. Hinzu kommen die vielen unübersichtlichen Grundstückszufahrten, an denen man sich ebenfalls vorsehen muss. Radwege führen teilweise unmittelbar an parkenden Kfz vorbei, wo mit sich öffnenden Türen zu rechnen ist. Oft liegt die Gefahr auch in der Radwegführung, wenn z. B. die Benutzung eines links befindlichen Radweges angeordnet ist.

Die aufgeführten Fakten sind in der Unfallforschung der Versicherer im Internet nachzulesen und haben dazu geführt, dass die Benutzungspflicht der Radwege aufzuheben ist und nur in begründeten Fällen angeordnet werden darf. Daraus ist nicht zu schließen, dass alle Radfahrer auf der Fahrbahn fahren müssen. Wer nicht so zügig unterwegs ist und sich nicht sicher fühlt, darf weiterhin Radwege benutzen. Durch die Aufhebung der Benutzungspflicht würde sich auch eine Rechtssicherheit für die Rennradfahrer ergeben, die bisher rechtlich nicht geschützt sind, wenn sie auf der Fahrbahn fahren. Unterschiede sind zu sehen zwischen innerörtlichen und außerörtlichen Radwegen.

Bei der Freigabe des Radweges an der Greffener Str. in Herzebrock-Clarholz nannte es der Landrat trotz vorliegender Fakten aus der Unfallforschung gefährlich und schräg, mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn zu fahren. Schräg ist es, ohne fachliches Hintergrundwissen und entgegen vorliegenden Erkenntnissen öffentlich undifferenziert eine Meinung zu vertreten, die die Bürger irritiert und letztlich nicht der Sicherheit der Radfahrer dient.

Heinz Felderhoff

33335 Gütersloh

HeinzFelderhoff/Leserbrief/2016-10-10 (zuletzt geändert am 2016-10-15 22:12:04 durch KurtGramlich)

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