Leserbrief – zu dem Bericht: Unübersichtliche Lage für Radfahrer, vom 19.11.2020

Der Bericht in der NW vom 19.11.2020 macht deutlich, wie unübersichtlich die Radwegführungen für Radfahrer sind. Es wird aber auch deutlich, wie fehlerhaft das Wissen der Verkehrsbehörde, Straßen NRW und auch der Polizei ist. Es erklärt aber auch die vielen Fehler auf den Radwegführungen oder Aktionen der Polizei.

Bei den Rückfragen der NW bei den Behörden waren nicht allgemeine Regeln gefragt, sondern Fakten zu der konkreten Unfallsituation, weil so auch wichtige Informationen für die Verkehrsteilnehmer vermittelt werden und zu mehr Verkehrssicherheit beitragen könnten. Leider ist die Verwirrung jetzt noch größer.

Zu den Fakten: Der Radweg der Spexarder Str. ist in Fahrtrichtung Osnabrücker Landstr. linksseitig benutzungspflichtig (Verkehrszeichen 240 StVO). An der Kreuzung Avenwedder Str. wird das Verkehrszeichen nicht beendet und gilt über die Kreuzung hinaus. Die Behauptung der Behörden, die Radfahrer müssten die Straßenseite wechseln, wie es Herr Habig beschreibt, ist deshalb falsch, weil Verkehrszeichen allgemeinen Regeln vorgehen.

Die Regelung an dieser Kreuzung ist klar und eindeutig, jedenfalls für Orts- und Rechtskundige, die das Verkehrszeichen wahrgenommen haben. Deshalb bleibt die Beschuldigung der Frau Kleineschallau durch die Polizei unzutreffend. Leider hat sie dadurch bei der Schadensregulierung einen großen Schaden erlitten.

Bei der Beurteilung der Rechtslage handelt es sich nicht um ein einmaliges Versehen. Am 20.07.2020 verunglückte in gleicher Weise an der Einfahrt zu REWE ein junger Mann, der ebenfalls ahnungslos ein Verwarnungsgeld bezahlte und nun Probleme bei der Schadensregulierung hat.

Der Text zur Beendigung eines Radweges in der Verwaltungsvorschrift zur StVO lautet:

„Wo das Ende eines Sonderweges zweifelsfrei erkennbar ist, bedarf es keiner Kennzeichnung. Ansonsten ist das Zeichen mit dem Zusatzzeichen „Ende“ anzuordnen.“ Das ist eine klare Anweisung. Dieses Zeichen ist jedoch auf dem Radweg der Spexarder Str. nicht vorhanden.

Die beschriebene Rechtslage wird auch durch das folgende Gerichtsurteil bestätigt, Zitat:

„BGH v. 29.10.1996: Benutzungsbefugnis eines für die Gegenrichtung freigegebenen linken Radwegs nach Beginn eines rechten Fahrwegs

Ein Radfahrer, der einen für die Gegenrichtung freigegebenen links der Fahrbahn verlaufenden Radweg benutzt, darf diesen Radweg auch über den Punkt hinaus weiter benutzen, an dem – in seiner Fahrtrichtung – rechts neben der Fahrbahn ein weiterer Radweg beginnt; etwas anderes gilt nur dann, wenn die den linken Radweg benutzenden Radfahrer durch eine Fahrbahnmarkierung oder eindeutige Verkehrsschilder auf den rechten Radweg umgeleitet werden.“

Das heißt, dass man selbst dann nicht von der linken Seite auf die rechte wechseln muss, wenn dort ein ausgewiesener Radweg beginnt. An der Osnabrücker Landstr. befinden sich keine Schilder, so dass es sich hier rechtlich um einen Gehweg handelt, der nicht befahren werden darf, weil er für Fahrräder nicht freigegeben ist.

Dieser Vorfall ist ein Anlass, die vielen Fehler den „Aktionen Speiche“ in der Vergangenheit zu erwähnen. Nicht alle Radfahrer, die ein Bußgeld bezahlten, hatten auch etwas falsch gemacht. Weil es mir anfangs peinlich war; wenn ich deshalb als pensionierter Polizeibeamter angesprochen wurde, suchte ich das Gespräch mit der verantwortlichen Leiterin. Ihre Antworten möchte ich mit Rücksicht auf das Ansehen und die eigentlich gute Arbeit der Polizei nicht wiedergeben.

Auf den Radwegen gibt es viele Unklarheiten, Mängel und Gefahren, die nicht zur Förderung des Radverkehrs beitragen. Neben der mangelnden Disziplin beim Radverkehr gibt es auch fehlendes Wissen und Unsicherheiten, was zu entschuldigen ist, wenn selbst Verkehrsbehörden sich mit ihrer eigenen Beschilderung nicht auskennen.

Auf den Fahrbahnen gibt es einen internationalen logischen Verkehrsablauf. Radwege sind störende Sonderwege, die überall so eingeflochten werden, dass der Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn möglichst nicht gestört wird, oft zum Nachteil des Radverkehrs. Das macht an den Knotenpunkten Probleme, z.B. die Unfälle der Radfahrer mit abbiegenden Fahrzeugen.

Radfahrer benötigen nicht nur Verkehrssicherheit, sondern auch Rechtssicherheit durch klare Regeln, die ohne Verkehrsrechtsstudium wie beim Autoverkehr für jeden verständlich sind.

HeinzFelderhoff/Leserbrief/2020-11-17 (zuletzt geändert am 2020-11-18 15:40:13 durch KurtGramlich)

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