Leserbrief zum Artikel „Zum Absteigen zu bequem“ am Freitag, den 23.10.2015 im Lokalteil Gütersloh der Neuen Westfälischen

Sowohl der Polizei als der auch der für den Artikel verantwortlichen Journalistin empfehle ich einen Blick in die StVO §26 und §10, welche die Verhaltensweisen an Fußgängerüberwegen klar regeln. Von einem Verbot, die Fahrbahn an einem Fußgängerüberweg mit einem Fahrzeug (z.B. Fahrrad) fahrend zu überqueren, kann keine Rede sein. Des Weiteren ist es schon bezeichnend, dass die genaue Zahl der Unfälle an Zebrastreifen der Polizei nicht bekannt ist. Dies lässt nur den Schluss zu, dass die Behörde keine qualifizierte Unfallanalyse betreibt, was von Frau Westerhoven leider nicht kritisch hinterfragt wird. Bei der Verkehrsberichterstattung mit Fahrrädern in der NW muss ich mir schon länger die Frage stellen, ob diese Zeitung seriösen oder Boulevard-Journalismus betreibt. An dieser Stelle sei beispielsweise nur an die wenig differenzierte Darstellung des „Geisterradlers“ erinnert. Offensichtlich sind sowohl die Polizei als auch die NW auf dem Autofahrerauge blind, da der motorisierte Verkehr in mehr als zwei von drei Fällen als Hauptverursacher von Unfällen mit Fahrradfahrern im Kreis Gütersloh verantwortlich ist. Diese Zahlen liegen der Bürgerinitiative Verkehrswende konkret vor und sollten als Basis für das Verhindern von solchen Unfällen dienen.

Helge Müller, Gütersloh

HelgeMueller/Leserbrief/2015-10-23 (zuletzt geändert am 2015-10-28 09:07:14 durch FranzSommer)

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