Leserbrief zur Resolution des Stadtrates zum Windenergieerlass der neuen Landesregierung NRW 2017
Wie erfreulich, dass auch der Rat der Stadt Gütersloh am Freitag über den Kirchturmsschatten hinaus denkt und den berüchtigten Windernergieerlass (besser Windenergieverhinderungserlass ) zum Thema macht.
Der geht uns nämlich in der Tat etwas an, weil er auch bei uns, so wie in ganz NRW, den notwendigen Windkraftausbau weitgehend zum Erliegen bringen wird. Und das, wo schon die alte Landesregierung weit hinter ihren eigenen Ausbauzielen zurück geblieben ist.
Auch unseren Stadtwerken kann es ja wohl nicht egal sein, wenn sie mit dem begonnenen Umbau hin zu einer zukunftsfähigen Energieversorgung nicht fortfahren können.
Nach Maßgabe dieses so genannten Windenergieerlasses wäre jedenfalls wohl kein einziges Windrad in Gütersloh genehmigt worden. Dabei muss man muss sie ja nicht unbedingt mögen, aber sie sind nun einmal unverzichtbar.
Und noch was Herr Laschet ( oder sollten wir nicht Herr Lindner sagen, denn wir wissen ja von wem es kommt):
Wie wäre es mit einem Abstandsgebot von 1500 Metern zu mit Feinstaub belasteten Straßen und zu Quecksilber emittierenden Kohlekraftwerken und Tagebauen?
Wir meinen ja nur, wenn Sie sich schon so sehr um unser Wohlergehen sorgen. Und übrigens noch: Die deutsche Unterschrift unter den Pariser Klimavertrag gilt bei Rechtsexperten als rechtsverbindlich.
Also vorsichtig. Windkraftverhinderung könnte teuer werden. Eins können wir allerdings alle, so wie die Mitglieder der Bürgerinitiative ENERGIEWENDE GT schon jetzt, tun: Einen Abstand von 1500 Metern zu Herrn Lindner einhalten
Helmut Schlimm