Antrag zur Ratssitzung am 20. 9. 2007:

Energie- und Klimaschutzkonzept für Bielefeld

1. Der Rat verpflichtet sich zum Erreichen der von der Bundesregierung vorgegebenen Klimaschutzziele (40% CO2-Reduktion und 20% Anteil erneuerbare Energien bis 2020)

2. Es wird ein Energie und Klimaschutzkonzept "Bielefeld 2020" entwickelt, mit einem Katalog von konkreten Maßnahmen, um den Anteil der Stadtwerke zur kommunalen Versorgung mit Strom- und Fernwärme zu sichern und die Klimaziele nachhaltig zu erreichen.

3. Mit der Erarbeitung werden Stadtverwaltung, Stadtwerke, externe Fachleute und ein Bürgerbeirat beauftragt. Eine frühe Bürgerbeteiligungist Vorraussetzung für eine breite Akzeptanz der Klimaschutzziele in der Öffentlichkeit.

Inhalte des Energie- und Klimaschutzkonzepts sollen u. a. sein:

4. Das Energie- und Klimaschutzkonzept wird dem Rat spätestens im Mai 2008 zur Beschlussfassung vorgelegt.

5. Die Umsetzung und die Zielerreichung werden kontinuierlich überprüft und dem Rat berichtet (Controlling/Monitoring). Alle Beschlüsse zur Stadtentwicklungs- und Verkehrsplanung müssen unter den Gesichtspunkten des Klimaschutzes (flächenschonendes Bauen, Ausbau der Stadtbahnstrecken, Verbesserung und Ausbau des Fuß- und Radwegenetzes, Verringerung des MIV) neu überprüft werden.

6. Die Stadt richtet, wie u. a. von der Stadt Gütersloh seit Jahren erfolgreich praktiziert, einen Bielefelder Klimatisch, ein, um insbesondere die energetische Verbesserung bei Neubauten und der Altbausubstanz anzustreben. Die Mitglieder (Handwerker, Architekten, u. a.) des Klimatisches verpflichten sich zur Einhaltung einer hohen Beratungs- und Gütequalität bei der Altbausanierung.

Ratsgruppe Bürgernähe

Martin Schmelz

KlimaAntragBuergernaehe (zuletzt geändert am 2013-11-02 22:04:56 durch localhost)

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