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Antrag zur Ratssitzung am 20. 9. 2007: Antrag zur Ratssitzung am 20. 9. 2007:
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Energie- und Klimaschutzkonzept für Bielefeld Energie- und Klimaschutzkonzept für Bielefeld
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 1. Der Rat verpflichtet sich zum Erreichen der von der Bundesregierung vorgegebenen Klimaschutzziele (40% CO2-Reduktion und 20% Anteil erneuerbare Energien bis 2020)
                                                                                                                                                 
 2. Es wird ein Energie und Klimaschutzkonzept "Bielefeld 2020" entwickelt,
   mit einem Katalog von konkreten Maßnahmen, um den Anteil der Stadtwerke
   zur kommunalen Versorgung mit Strom- und Fernwärme zu sichern und die
   Klimaziele nachhaltig zu erreichen.
                                                                                                                                                 
3 . Mit der Erarbeitung werden Stadtverwaltung, Stadtwerke, externe
   Fachleute und ein Bürgerbeirat beauftragt. Eine frühe Bürgerbeteiligung
   ist Vorraussetzung für eine breite Akzeptanz der Klimaschutzziele in der
   Öffentlichkeit.
                                                                                                                                                 
Inhalte des Energie- und Klimaschutzkonzepts sollen u. a. sein:
1. Der Rat verpflichtet sich zum Erreichen der von der Bundesregierung vorgegebenen Klimaschutzziele (40% CO2-Reduktion und 20% Anteil erneuerbare Energien bis 2020)
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 . Bestandsaufnahme der Energieerzeugung und des -verbrauchs sowie der Höhe                                                                         des CO2-Emissionen/Kopf der Bevölkerung in Bielefeld                                                                                          
 . Verursachergerechte Darstellung des CO2-Ausstosses (Anteile von                                                                     
   Privathaushalten, Industrie, Verkehr, Energieerzeugung)
 .
Darstellung der Energieeffizienzpotentiale und ihrer                                                                         Erschließungsmöglichkeiten (u. a. Ausbaus der Kraft-Wärmekopplung,                                                                     
   Altbausanierung)
 .
Ermittlung der kommunalen und regionalen Potentiale der Energieversorgung     und -erzeugung aus regenerativen Energien (Solare Wärmeerzeugung, Holz,                                                                         weitere Biomasse, Wind, PV)                                                                                                                   
 . Kostenschätzung und Stufenplan (kurzfristig, mittelfristig, langfristig)                                                                         für die Umsetzung der ermittelten Potentiale                                                                                                  
4. Das Energie- und Klimaschutzkonzept wird dem Rat spätestens im Mai 2008                                                                     
   zur Beschlussfassung vorgelegt.
                                                                                                                                                 

5. Die Umsetzung und die Zielerreichung werden kontinuierlich überprüft und
   
dem Rat berichtet (Controlling/Monitoring). Alle Beschlüsse zur                                                                         Stadtentwicklungs- und Verkehrsplanung müssen unter den Gesichtspunkten      des Klimaschutzes (flächenschonendes Bauen, Ausbau der Stadtbahnstrecken,                                                                         Verbesserung und Ausbau des Fuß- und Radwegenetzes, Verringerung des MIV)                                                                         neu überprüft werden.                                                                                                                         
6. Die Stadt richtet, wie u. a. von der Stadt Gütersloh seit Jahren
   
erfolgreich praktiziert, einen Bielefelder Klimatisch, ein, um                                                                         insbesondere die energetische Verbesserung bei Neubauten und der      Altbausubstanz anzustreben. Die Mitglieder (Handwerker, Architekten, u.                                                                        a.) des Klimatisches verpflichten sich zur Einhaltung einer hohen
  
Beratungs- und Gütequalität bei der Altbausanierung.                                                                                          
                                                                                                                                                 
Ratsgruppe Bürgernähe                                                                                                                            
                                                                                                                                                 
2. Es wird ein Energie und Klimaschutzkonzept "Bielefeld 2020" entwickelt, mit einem Katalog von konkreten Maßnahmen, um den Anteil der Stadtwerke zur kommunalen Versorgung mit Strom- und Fernwärme zu sichern und die Klimaziele nachhaltig zu erreichen.

3. Mit der Erarbeitung werden Stadtverwaltung, Stadtwerke, externe Fachleute und ein Bürgerbeirat beauftragt. Eine frühe Bürgerbeteiligungist Vorraussetzung für eine breite Akzeptanz der Klimaschutzziele in der Öffentlichkeit.

Inhalte des Energie- und Klimaschutzkonzepts sollen u. a. sein:

  *
Bestandsaufnahme der Energieerzeugung und des -verbrauchs sowie der Höhe des CO2-Emissionen/Kopf der Bevölkerung in Bielefeld
  * Verursachergerechte Darstellung des CO2-Ausstosses (Anteile von Privathaushalten, Industrie, Verkehr, Energieerzeugung)
  * Darstellung der Energieeffizienzpotentiale und ihrer Erschließungsmöglichkeiten (u. a. Ausbaus der Kraft-Wärmekopplung, Altbausanierung)
  * Ermittlung der kommunalen und regionalen Potentiale der Energieversorgung und -erzeugung aus regenerativen Energien (Solare Wärmeerzeugung, Holz, weitere Biomasse, Wind, PV)
  * Kostenschätzung und Stufenplan (kurzfristig, mittelfristig, langfristig) für die Umsetzung der ermittelten Potentiale



4. Das Energie- und Klimaschutzkonzept wird dem Rat spätestens im Mai 2008 zur Beschlussfassung vorgelegt.

5. Die Umsetzung und die Zielerreichung werden kontinuierlich überprüft und dem Rat berichtet (Controlling/Monitoring). Alle Beschlüsse zur Stadtentwicklungs- und Verkehrsplanung müssen unter den Gesichtspunkten des Klimaschutzes (flächenschonendes Bauen, Ausbau der Stadtbahnstrecken, Verbesserung und Ausbau des Fuß- und Radwegenetzes, Verringerung des MIV) neu überprüft werden.

6. Die Stadt richtet, wie u. a. von der Stadt Gütersloh seit Jahren erfolgreich praktiziert, einen Bielefelder Klimatisch, ein, um insbesondere die energetische Verbesserung bei Neubauten und der Altbausubstanz anzustreben. Die Mitglieder (Handwerker, Architekten, u. a.) des Klimatisches verpflichten sich zur Einhaltung einer hohen Beratungs- und Gütequalität bei der Altbausanierung.

Ratsgruppe Bürgernähe

Antrag zur Ratssitzung am 20. 9. 2007:

Energie- und Klimaschutzkonzept für Bielefeld

1. Der Rat verpflichtet sich zum Erreichen der von der Bundesregierung vorgegebenen Klimaschutzziele (40% CO2-Reduktion und 20% Anteil erneuerbare Energien bis 2020)

2. Es wird ein Energie und Klimaschutzkonzept "Bielefeld 2020" entwickelt, mit einem Katalog von konkreten Maßnahmen, um den Anteil der Stadtwerke zur kommunalen Versorgung mit Strom- und Fernwärme zu sichern und die Klimaziele nachhaltig zu erreichen.

3. Mit der Erarbeitung werden Stadtverwaltung, Stadtwerke, externe Fachleute und ein Bürgerbeirat beauftragt. Eine frühe Bürgerbeteiligungist Vorraussetzung für eine breite Akzeptanz der Klimaschutzziele in der Öffentlichkeit.

Inhalte des Energie- und Klimaschutzkonzepts sollen u. a. sein:

  • Bestandsaufnahme der Energieerzeugung und des -verbrauchs sowie der Höhe des CO2-Emissionen/Kopf der Bevölkerung in Bielefeld
  • Verursachergerechte Darstellung des CO2-Ausstosses (Anteile von Privathaushalten, Industrie, Verkehr, Energieerzeugung)
  • Darstellung der Energieeffizienzpotentiale und ihrer Erschließungsmöglichkeiten (u. a. Ausbaus der Kraft-Wärmekopplung, Altbausanierung)
  • Ermittlung der kommunalen und regionalen Potentiale der Energieversorgung und -erzeugung aus regenerativen Energien (Solare Wärmeerzeugung, Holz, weitere Biomasse, Wind, PV)
  • Kostenschätzung und Stufenplan (kurzfristig, mittelfristig, langfristig) für die Umsetzung der ermittelten Potentiale

4. Das Energie- und Klimaschutzkonzept wird dem Rat spätestens im Mai 2008 zur Beschlussfassung vorgelegt.

5. Die Umsetzung und die Zielerreichung werden kontinuierlich überprüft und dem Rat berichtet (Controlling/Monitoring). Alle Beschlüsse zur Stadtentwicklungs- und Verkehrsplanung müssen unter den Gesichtspunkten des Klimaschutzes (flächenschonendes Bauen, Ausbau der Stadtbahnstrecken, Verbesserung und Ausbau des Fuß- und Radwegenetzes, Verringerung des MIV) neu überprüft werden.

6. Die Stadt richtet, wie u. a. von der Stadt Gütersloh seit Jahren erfolgreich praktiziert, einen Bielefelder Klimatisch, ein, um insbesondere die energetische Verbesserung bei Neubauten und der Altbausubstanz anzustreben. Die Mitglieder (Handwerker, Architekten, u. a.) des Klimatisches verpflichten sich zur Einhaltung einer hohen Beratungs- und Gütequalität bei der Altbausanierung.

Ratsgruppe Bürgernähe

Martin Schmelz

KlimaAntragBuergernaehe (zuletzt geändert am 2013-11-02 22:04:56 durch localhost)

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