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== Material, Links == * Der Passivhaus-Standard erfüllt die Anforderungen der Europäischen Union an Nearly Zero Energy Buildings. Laut der Europäischen Gebäuderichtlinie EPBD müssen die Mitgliedstaaten die Anforderungen an sogenannte Fast-Nullenergiehäuser (NZEB) in ihren nationalen Bauvorschriften festlegen. Die Richtlinie der EU ist seit Januar 2019 für öffentliche Gebäude in Kraft und gilt für alle anderen Gebäude ab dem Jahr 2021. |
26.01.2024, Kreishandwerkerschaft, 15 - 18 Uhr: Treffen der FAG Bauen und Sanieren des Klimabeirates
Wir treffen uns in der
Kreishandwerkerschaft
Eickhoffstr.3
33330 Gütersloh
Energieleitlinien 2.0
Thema: Warum sind Passivhäuser wirtschaftlich?
- Teilnehmende: Klimabeiratsmitglieder und interessierte Gäste
Anfragen dazu bitte an Kurt richten.
Entwurf für den Ablauf des Workshops
Statusbericht
- Was war wann, Geschichte der Energlieleitlinie im politischen Prozess
- Kurt wird die bisher bei ihm eingegangenen Argumente zusammenstellen.
- Brigitte könnte als Einführung die Unterschiede zwischen 1.0 und 2.0 erläutern, wie Sie das im Ausschuss für Umwelt und Klima schon getan hat.
Zur Sache - Diskussion der Studie
- Kurt wird die bisher bei ihm eingegangenen Argumente zusammenstellen.
- Klaus könnte mit einer mini PHPP Einführung starten
- dann unsere Vermutungen, an welcher Stelle Ergebnisse beeinflußt werden können,
- dann die verschiedenen Annahmen, die in dem Papier getroffen wurden und was geschieht, wenn man diese Annahmen ändert.
Grundsätzlichere Feststellungen
- dann grundsätzlichere Aussagen - ohne Lüftung geht nicht ... undichte Fenster sind kein Lüftungskonzept ...
Einschätzungen und weitere Strategie
- politischer Zusammenhang mit den Energieleitlinien
- Terminplanung
- Passivhaus Institut
Material, Links
- Der Passivhaus-Standard erfüllt die Anforderungen der Europäischen Union an Nearly Zero Energy Buildings. Laut der Europäischen Gebäuderichtlinie EPBD müssen die Mitgliedstaaten die Anforderungen an sogenannte Fast-Nullenergiehäuser (NZEB) in ihren nationalen Bauvorschriften festlegen. Die Richtlinie der EU ist seit Januar 2019 für öffentliche Gebäude in Kraft und gilt für alle anderen Gebäude ab dem Jahr 2021.