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Revision 4 vom 2024-01-22 09:06:38
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Revision 5 vom 2024-01-22 11:16:50
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== Material, Links ==
 * Der Passivhaus-Standard erfüllt die Anforderungen der Europäischen Union an Nearly Zero Energy Buildings. Laut der Europäischen Gebäuderichtlinie EPBD müssen die Mitgliedstaaten die Anforderungen an sogenannte Fast-Nullenergiehäuser (NZEB) in ihren nationalen Bauvorschriften festlegen. Die Richtlinie der EU ist seit Januar 2019 für öffentliche Gebäude in Kraft und gilt für alle anderen Gebäude ab dem Jahr 2021.

26.01.2024, Kreishandwerkerschaft, 15 - 18 Uhr: Treffen der FAG Bauen und Sanieren des Klimabeirates

Wir treffen uns in der

Kreishandwerkerschaft

Eickhoffstr.3

33330 Gütersloh

Energieleitlinien 2.0

Thema: Warum sind Passivhäuser wirtschaftlich?

  • Teilnehmende: Klimabeiratsmitglieder und interessierte Gäste

Anfragen dazu bitte an Kurt richten.


Entwurf für den Ablauf des Workshops

Statusbericht

  • Was war wann, Geschichte der Energlieleitlinie im politischen Prozess
  • Kurt wird die bisher bei ihm eingegangenen Argumente zusammenstellen.
  • Brigitte könnte als Einführung die Unterschiede zwischen 1.0 und 2.0 erläutern, wie Sie das im Ausschuss für Umwelt und Klima schon getan hat.

Zur Sache - Diskussion der Studie

  • Kurt wird die bisher bei ihm eingegangenen Argumente zusammenstellen.
  • Klaus könnte mit einer mini PHPP Einführung starten
  • dann unsere Vermutungen, an welcher Stelle Ergebnisse beeinflußt werden können,
  • dann die verschiedenen Annahmen, die in dem Papier getroffen wurden und was geschieht, wenn man diese Annahmen ändert.

Grundsätzlichere Feststellungen

  • dann grundsätzlichere Aussagen - ohne Lüftung geht nicht ... undichte Fenster sind kein Lüftungskonzept ...

Einschätzungen und weitere Strategie

  • politischer Zusammenhang mit den Energieleitlinien
  • Terminplanung
  • Passivhaus Institut

  • Der Passivhaus-Standard erfüllt die Anforderungen der Europäischen Union an Nearly Zero Energy Buildings. Laut der Europäischen Gebäuderichtlinie EPBD müssen die Mitgliedstaaten die Anforderungen an sogenannte Fast-Nullenergiehäuser (NZEB) in ihren nationalen Bauvorschriften festlegen. Die Richtlinie der EU ist seit Januar 2019 für öffentliche Gebäude in Kraft und gilt für alle anderen Gebäude ab dem Jahr 2021.

KlimaBeirat2021/BauenSanieren/2024-01-26 (zuletzt geändert am 2024-01-27 15:37:15 durch BrigitteTopmoeller)

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