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Revision 8 vom 2022-03-25 18:16:12
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Revision 9 vom 2022-05-02 12:00:41
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(Vorschlag Bernd Schüre: andere umfassendere Überschrift)(geändert Brigitte)

= Titel: Leitlinien für klimaneutrales und umweltverträgliches Bauen in Gütersloh =
== Untertitel: Checkliste für Bauleitplanung und städtebauliche Verträge ==
= Leitlinien für klimaneutrales und umweltverträgliches Bauen in Gütersloh =
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 * Aktualisierung der Checkliste bei städtebaulichen Verträgen für klimafreundliches und umweltverträgliches Bauen
(Vorschlag Bernd Schüre: speziellere Begriffe)
 * Entwicklung von Leitlinien, Checklisten und Kriterienkatalogen für Klimaneutralität und Umweltverträglichkeit
 * Zielsetzung: für alle flächen- und raumbedeutsamen Planungen, für Projekte und Verfahren sollen eine klimaneutrale sowie umweltverträgliche Umsetzung sichergestellt werden
 * Anwendungsbereiche: u. a. für Verfahren der Bauleitplanung, städtebauliche Verträge, Hoch- und Tiefbauprojekte, Verkehrsplanungen, Architekten- und Realisierungswettbewerbe,
   die Erstellung von Satzungen, die Auswahl von Planungs- und Entwicklungsbüros

Es soll eine Leitlinie mit Checklisten und Kriterienkatalogen für klimaneutrales und umweltverträgliches Bauen in Gütersloh entwickelt werden. Zielsetzung soll sein, dass für alle flächen- und raumbedeutsamen Planungen, Projekte und Verfahren eine klimaneutrale und umweltverträgliche Umsetzung gewährleistet ist.
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 * anhand einer Checkliste mit Vorgaben für Städtebauliche Verträge für klimaneutrales und umweltverträgliches Bauen werden Bauleitplanung überprüft und angeglichen
 * Erarbeitung von Vorgaben für B-Pläne von Neubaugebieten (Klimaschutz-, Artenschutz- und weitere Umweltschutzaspekte) sowie für Bestandsgebiete bei Satzungsänderungen
 * Recherche bei anderen Kommunen, gute Beispiele
 * Klimaneutralität und Umweltverträglichkeit als Anforderung für Neubau und Entwicklung / Bonussystem für CO2-ärmere/-speichernde Technologien und ggf. andere Umweltaspekte
 * in Bestandsgebieten Entwicklung von Sanierungsfahrplänen und Nachrüstverpflichtungen ( kurzfristig, mittelfristig, langfristig) wie z.B. PV-Pflicht bei Dachsanierung

Anwendungsbereiche der Leitlinie sind Verfahren der Bauleitplanung, Baugenehmigungsverfahren, städtebauliche Verträge, Hoch- und Tiefbauprojekte, Verkehrsplanungen, Architekten- und Realisierungswettbewerbe, die Erstellung von Satzungen und die Auswahl von Planungs- und Entwicklungsbüros.
Durch Recherche bei anderen Kommunen sollen gute Beispiele gefunden werden, um für Gütersloh geeignete Vorgaben (z. B. für Bebauungspläne bei Neubaugebieten und für Bestandsgebiete bei Satzungsänderungen) erstellen zu können. Mit bereits vorhandenen bzw. noch zu entwickelnden Checklisten und Kriterienkatalogen für klimaneutrales und umweltverträgliches Bauen können Plan- und Bauvorhaben überprüft und angeglichen werden, z. B. Verfahren der Bauleitplanung und Baugenehmigung, städtebauliche Verträge oder auch Hoch- und Tiefbauprojekte. Auch ist zu recherchieren, ob und mit welchen Dienstanweisungen andere Kommunen arbeiten, um Klimaneutralität und Umweltverträglichkeit bei den o. g. Verfahren voranzubringen.

Für Bestandsgebiete sollen gute Beispiele und Hinweise für Sanierungsfahrpläne zusammengestellt und mögliche Nachrüstverpflichtungen (z. B. PV-Pflicht bei Dachsanierungen) geprüft werden. Für Gütersloh geeignete Anforderungen zur Förderung der Klimaneutralität und Umweltverträglichkeit bei Neubauten und der Sanierung des Gebäudebestandes sollen zu einer nachhaltigeren Stadtentwicklung führen. Bonussysteme für CO2-ärmere oder CO2-speichernde Technologien und auch für andere umweltverträglichere Maßnahmen sind ebenfalls von Bedeutung und somit zu recherchieren und zu prüfen.
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 * Neubaugebiete mit geringsten Energieverbrauchswerten, Bestandsgebiete mit Steigerung der Sanierungsquote  * Neubaugebiete mit geringsten Energieverbrauchswerten, Bestandsgebiete mit Steigerung der Sanierungsquote, höhere Bauqualität, stärkere Beachtung der Biodiversität im Siedlungsbereich
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 * Kommune über Bauleitplanung, Investoren bei der Umsetzung, Bauherschaft durch Information und Förderung  * Kommune über Bauleitplanung, Investoren von beispielhaften Objekten, fortschrittliche Planer, Ingenieure, Architekten und Handwerksbetriebe, Baufamilien vorbildlicher Immobilien durch Information
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 * alle Bau- und Sanierungswilligen  * Bau- und Sanierungswillige, Verwaltung und Politik, Kreditinstitute, Bauträger, Baubeteiligte

Leitlinien für klimaneutrales und umweltverträgliches Bauen in Gütersloh

Kurzbeschreibung

Es soll eine Leitlinie mit Checklisten und Kriterienkatalogen für klimaneutrales und umweltverträgliches Bauen in Gütersloh entwickelt werden. Zielsetzung soll sein, dass für alle flächen- und raumbedeutsamen Planungen, Projekte und Verfahren eine klimaneutrale und umweltverträgliche Umsetzung gewährleistet ist.

Beschreibung der Maßnahme

Anwendungsbereiche der Leitlinie sind Verfahren der Bauleitplanung, Baugenehmigungsverfahren, städtebauliche Verträge, Hoch- und Tiefbauprojekte, Verkehrsplanungen, Architekten- und Realisierungswettbewerbe, die Erstellung von Satzungen und die Auswahl von Planungs- und Entwicklungsbüros. Durch Recherche bei anderen Kommunen sollen gute Beispiele gefunden werden, um für Gütersloh geeignete Vorgaben (z. B. für Bebauungspläne bei Neubaugebieten und für Bestandsgebiete bei Satzungsänderungen) erstellen zu können. Mit bereits vorhandenen bzw. noch zu entwickelnden Checklisten und Kriterienkatalogen für klimaneutrales und umweltverträgliches Bauen können Plan- und Bauvorhaben überprüft und angeglichen werden, z. B. Verfahren der Bauleitplanung und Baugenehmigung, städtebauliche Verträge oder auch Hoch- und Tiefbauprojekte. Auch ist zu recherchieren, ob und mit welchen Dienstanweisungen andere Kommunen arbeiten, um Klimaneutralität und Umweltverträglichkeit bei den o. g. Verfahren voranzubringen.

Für Bestandsgebiete sollen gute Beispiele und Hinweise für Sanierungsfahrpläne zusammengestellt und mögliche Nachrüstverpflichtungen (z. B. PV-Pflicht bei Dachsanierungen) geprüft werden. Für Gütersloh geeignete Anforderungen zur Förderung der Klimaneutralität und Umweltverträglichkeit bei Neubauten und der Sanierung des Gebäudebestandes sollen zu einer nachhaltigeren Stadtentwicklung führen. Bonussysteme für CO2-ärmere oder CO2-speichernde Technologien und auch für andere umweltverträglichere Maßnahmen sind ebenfalls von Bedeutung und somit zu recherchieren und zu prüfen.

Wirkhebel

  • (Kommunikation, Reduktion, Messung und Steuerung,...)

Grobe Abschätzung des CO2-Reduktionspotentials

  • 1. Direkte Reduktion (hoch über 10.000 t; mittel = über 1.000 t, gering = unter 1.000 t)
  • 2. Indirekte Reduktion (qualitativ: Vorbildwirkung, Quick Win...)

Erfolgsfaktoren

  • Neubaugebiete mit geringsten Energieverbrauchswerten, Bestandsgebiete mit Steigerung der Sanierungsquote, höhere Bauqualität, stärkere Beachtung der Biodiversität im Siedlungsbereich

Unterstützer:innen

  • Kommune über Bauleitplanung, Investoren von beispielhaften Objekten, fortschrittliche Planer, Ingenieure, Architekten und Handwerksbetriebe, Baufamilien vorbildlicher Immobilien durch Information

Wer muss überzeugt werden

  • Bau- und Sanierungswillige, Verwaltung und Politik, Kreditinstitute, Bauträger, Baubeteiligte

Links, Referenzen

  • Klimaschutzsiedlungen in NRW, jetzt Nachfolgeprojekt

Ansprechpartner

  • FAG KlimaBeirat2021/BauenSanieren

  • Brigitte T., Petra P., Kurt G., Bernd S. (wer hat Lust die Maßnahme weiter auszuarbeiten? Entwurf für eine Checkliste ist in Arbeit, Brigitte )

KlimaBeirat2021/BauenSanieren/KSK_ChecklisteBebauungsPlaene (zuletzt geändert am 2022-05-05 18:11:07 durch HansUlrichBirke)

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