Rat der Stadt Bielefeld

Auszug aus der noch nicht unterzeichneten Niederschrift vom 20.09.2007


Nachhaltiges Energiekonzept für die Stadt Bielefeld (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.09.2007)

Kommunales Handlungsprogramm zur Reduzierung der CO2-Emissionen in der Stadt Bielefeld (Antrag der SPD-Fraktion vom 11.09.2007)

Beratungsgrundlage:


Beschluss:

Klimaziele und kommunales Handlungsprogramm zur Reduzierung der CO2-Emissionen

1. Der Rat der Stadt Bielefeld verpflichtet sich, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um die Klimaziele der Bundesregierung (Reduktion des CO2-Ausstoßes um 40% sowie Nutzung von 20% erneuerbare Energien) bis zum Jahr 2020 zu erreichen.

Insbesondere in folgenden Bereichen sieht der Rat Handlungsbedarf zur Reduzierung der CO2-Emissionen

  1. Energieverbrauch in privaten Haushalten, Industrie und Gewerbe sowie in Dienstleitungseinrichtungen
  2. Energieversorgung bzw. -erzeugung
  3. Mobilität
  4. Stadtentwicklung.

2.1 Der Rat beauftragt die Verwaltung, bis Mai 2008 einen Katalog mit konkreten Maßnahmen zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen, um die Klimaziele nachhaltig zu erreichen. Grundlage dafür ist eine Bestandsaufnahme der Energieerzeugung und des Energieverbrauchs sowie die Höhe der CO2-Emissionen/Kopf der Bevölkerung in Bielefeld.

2.2 Die Daten der Bestandsaufnahmen sind in einem interkommunalen Vergleich darzustellen. Da aufgrund der bestehenden Beschlusslage 2018 das KKWGrohnde auslaufen soll, ist die Stromversorgung durch Grohnde gesondert darzustellen. Hierzu gehört auch die Ermittlung der vorhandenen Potenziale im Bereich der Energieeffizienz und der Nutzung von Kraftwärmekopplung (KWK) sowie bei der Nutzung erneuerbarer Energien. Der Rat erwartet dazu eine Kostenschätzung und einen Stufenplan zur Realisierung der ermittelten Potenziale.

2.3 An der Erarbeitung sollen unter externer Moderation sowohl Bürgerinnen und Bürger, Sachkundige sowie die städtischen Töchter und Bielefelder Unternehmen und Verbände beteiligt werden. Hierzu wird ein Vorschlag der Verwaltung erwartet, bei dem auf bestehende Strukturen zurückgegriffen werden soll (z.B. Bielefelder Initiative Zukunftsenergien - BIZE).

3. In einem Handlungsprogramm "Klima" zeigt die Verwaltung bis Frühjahr 2008 dem Rat nach Vorberatung in den Fachausschüssen Handlungsfelder und Maßnahmen auf, die mittelbar und unmittelbar durch die Stadt Bielefeld ergriffen werden sollen, die vorgegebenen Klimaschutzziele bis 2020 zu erreichen. Die Handlungsfelder und Maßnahmen im Handlungsprogramm "Klima" sind unter Einbeziehung auch bereits laufender Maßnahmen wirtschaftlich unterlegt darzustellen. Dabei sind insbesondere folgende Zielvorgaben zu berücksichtigen:

Das Gesamtkonzept zur Gebäudesanierung soll zügig erarbeitet und umgesetzt werden. Es wird um ein kommunales Förderprogramm zum Ausbau der KWK erweitert, das bestehende Förderprogramme von Bund und Land sinnvoll ergänzt.

Die Stadtwerke Bielefeld GmbH erarbeiten ein zukunftsfähiges Energieversorgungskonzept, das sich insbesondere den Zielen der Bundesregierung (Reduktion der CO2-Emissionen; Nutzung erneuerbarer Energien), aber auch einer nachhaltigen Wirtschaftlichkeit sowie den Anforderungen an Versorgungssicherheit für Bielefeld verpflichtet sieht. Dieses Konzept wird nach einer Bürgerinnen/Bürger-Beteiligung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Für den Bereich Mobilität sieht der Rat ein Potenzial durch den Ausbau des ÖPNV.

Bei der Stadtentwicklung sind die Grundsätze flächenschonendes Bauen, Nachverdichtung vor Neuausweisung sowie Vermeidung von Individualverkehr zu beachten. Neubaugebiete sollen künftig Festsetzungen zum Einsatz erneuerbarer Energien erhalten. Beim Entwurf von Bebauungsplänen soll die "Solartauglichkeit" der Gebäude beachtet werden.

Für öffentliche Gebäude ist ein Ausbauprogramm für Photovoltaik-Anlagen vorzulegen.

4. Die Umsetzung, Zielerreichung sowie die Qualitätssicherung der beschlossenen Maßnahmen wird kontinuierlich nachgehalten. Über den Stand der Umsetzungen und eventuell notwendigen Anpassungen an aktuelle Entwicklungen ist der Rat nach Verabschiedung des Handlungsprogramms "Klima" mindestens alle zwei Jahre durch einen Klimaschutzbericht zu informieren.

- bei 3 Enthaltungen einstimmig beschlossen -

* Rat - 20.09.2007 - öffentlich - TOP 4.2 - Drucksachen 2009/4169 und 2009/4176 *

Büro des Rates, 21.09.2007, 20 52

An Fraktionen CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen, BfB Gruppen FDP, Die Linke, Bürgernähe 002, Dezernat 1, 2, 4, 5 Herrn Smode (WEGE)

mit der Bitte um weitere Veranlassung bzw. Kenntnisnahme.

Stude

KlimaBeschluss (zuletzt geändert am 2013-11-02 22:05:02 durch localhost)

Alle Inhalte in diesem Wiki stehen unter der Creative Commons SA 4.0 DE Lizenz