Senat stockt Ökostromanteil von 25% auf 100% auf

Ausschreibung über weitere Ökostromzertifikate für 75% des Behördenbedarfs

(bwa) Die Behörde für Wirtschaft und Arbeit hat für die Freie und Hansestadt und für von ihr beim Strombezug vertretene Unternehmen und Einrichtungen eine Ausschreibung für Ökostromzertifikate in einem Umfang von 210 Mio. KWh/Jahr gestartet. Damit sollen im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes für die Jahre ab 2008 korrespondierend zu dem gesamten Strombedarf der öffentlichen Einrichtungen Hamburgs Ökostromzertifikate erworben werden. Bereits im Juli waren nach einer EU-weiten Ausschreibung Ökostromzertifikate in einem Umfang von 26 Mio. KWh/Jahr beschafft worden; den Zuschlag hatte als günstigster Anbieter Vattenfall Europe Hamburg erhalten.

Der Senat und die beteiligten Unternehmen und Einrichtungen setzen damit ein weiteres klares Signal zur Reduzierung des CO2-Ausstosses und für den Klimaschutz. Um dieses Ziel zu erreichen, ist beabsichtigt, zusätzlich zu dem bereits über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderten Anteil am Strombezug, Ökostromzertifikate für eine Strommenge von rund 210 Mio. kWh pro Jahr zu erwerben. Damit wird der CO2-Ausstoß der öffentlichen Einrichtungen Hamburgs in Höhe von ca. 135.000 Tonnen pro Jahr ausgeglichen. Physikalisch fließt allerdings weiterhin der gleiche Strom aus den Steckdosen - ebenso wie bei privaten Haushalten, die Ökostrom beziehen.

Der Lieferant der Zertifikate muss gewährleisten, dass der Strom nicht zusätzlich durch staatliche Fördermaßnahmen wie dem Erneuerbare-Energien-Gesetz subventioniert wird. Außerdem soll dieser Strom aus möglichst neuen Anlagen stammen. Mit der Beschaffung der Ökostromzertifikate wird ein weiterer Wachstumsimpuls für die Entwicklung der regenerativen Stromerzeugung in Europa ausgelöst.

Erläuterungen zum Ökostrommarkt und zur Hamburger Ausschreibung

Was ist Ökostrom genau?

Der Begriff bezeichnet Stromangebote, die zu 100 Prozent auf erneuerbare Energien setzen. Der Strom stammt derzeit vor allem aus Wasserkraftwerken und aus Windanlagen, zu einem geringeren Teil aus Kraft-Wärme-Kopplung mittels Brennstoffeinsatz aus erneuerbaren Quellen, Sonnenenergie, Geothermie und Biomasse.

Staatliche Förderung des Ökostromes / Doppelvermarktungsverbot

Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bekommen alle Ökostromproduzenten vom jeweiligen Netzbetreiber eine Vergütung für eingespeisten Ökostrom. Derzeit liegt der so per EEG geförderte Anteil am deutschen Strommix bei etwa zwölf Prozent.

Gemäß dem sog. „Doppelvermarktungsverbot“ gemäß §18 EEG darf so geförderter Strom nicht noch einmal gesondert als Ökostrom vermarktet werden. Damit können auf dem Ökostrommarkt nur Produkte wie Strom aus großen deutschen Biomassekraftwerken (über 20 MW Leistung) oder aus großen deutschen Wasserkraftwerken (über 150 MW Leistung), die wegen ihrer Rentabilität nicht über das EEG gefördert werden, oder aus erneuerbarer Erzeugung im EU-Ausland gehandelt werden.

Kommt grüner Strom aus der Steckdose?

Aus physikalischen Gründen kommt bei Ökostromkunden weiter der gleiche Strom aus der Steckdose wie bei Kunden, die keinen grünen Strom beziehen, also überwiegend Strom aus Kohle oder Kernkraft (dies gilt für Hamburg als Großkunden genauso wie für die einzelnen Haushalte). Die Nachfrage nach Ökostrom verdrängt aber eine entsprechende Menge aus konventioneller Erzeugung mittels fossiler Brennstoffe und Uran.

Wie kann man sicher sein, dass man auch Ökostrom erhält?

Man kann sich das Stromleitungsnetz vereinfacht wie einen großen See vorstellen: Aus verschiedenen Quellen und Kraftwerken wird Strom ins Netz eingespeist, und die Verbraucher entnehmen an vielen verschiedenen Stellen Strom. So kann man dem Strom, den man selber bezieht, nicht ansehen, welcher Energiequelle er entstammt. Aus Sicht der Verbraucher (und aus Umweltsicht!) kommt es deshalb darauf an, dass die „Bilanz“ stimmt: Die Anbieter von Ökostrom müssen soviel Ökostrom in das Stromnetz einspeisen, wie ihre Kunden an anderer Stelle daraus entnehmen. Dass ein Anbieter dieses Kriterium erfüllt, darauf achten die Netzbetreiber und die Güte der Erzeugung wird durch eine Zertifizierung geprüft.

Wie gestaltet Hamburg seine Ausschreibung?

Hamburg wählt eine Variante, bei der die Ökostrom-Qualität von dem Handelsgeschäft für den physikalisch erzeugten Stromes abgekoppelt ist. Der erneuerbar produzierte Strom wird am Ort der Erzeugung zu üblichen Bedingungen als „Normalstrom“ auf den Markt gebracht. Der mit ihm verbundene Öko-Nutzen wird abgetrennt und gesondert vermarktet. Marktpreis und Öko-Preis sorgen gemeinsam dafür, dass der Betrieb der erneuerbaren Anlage in Konkurrenz zur konventionellen Erzeugung wirtschaftlich tragfähig gestaltet werden kann. Sichergestellt sein muss nur, dass der Ökostromvorteil nur einmal vermarktet wird (s.o.). Dies geschieht mit Hilfe der Zertifizierungsverfahren. Diese Zertifikate stellen dann das Umwelt-Äquivalent für den von Hamburg im Rahmen der vorangegangenen Ausschreibung zu Börsenpreisen eingekauften „Normalstrom“ dar.

Als staatlicher Auftraggeber ist die Stadt Hamburg verpflichtet, die bezogenen Waren und Dienstleistungen auszuschreiben – in diesem Fall die Lieferung von Ökostromzertifikaten. Der Zuschlag ist dem günstigsten Anbieter des ausgeschriebenen Gegenstandes zu erteilen. Hamburg kann also nicht nur unter sog. „Ökostromanbietern“ auswählen sondern unter allen Unternehmen die das Produkt „Ökostrom“ anbieten; dazu gehören auch die großen Stromversorgungsunternehmen.

In seiner Ausschreibung will der Senat eine CO2-Minderung von mindestens 30% erreichen und legt besonderen Wert darauf, dass Ökostrom aus neuen Anlagen gefördert wird. Es wird deshalb nur Strom aus Anlagen akzeptiert, die ab dem Jahr 2000 gebaut wurden und mittels eines Punktesystems werden Anlagen umso besser bewertet, je neuer sie sind.

Quelle: http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/pressemeldungen/2007/oktober/01/2007-10-01-bwa-oekostromanteil.html

Klimakonzept/Hamburg (zuletzt geändert am 2013-11-02 22:04:57 durch localhost)

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